2017/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Khol, Dipl.-Vw. Dr. Lukesch, Katharina Horngacher,
Dr. Sonja Moser, Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Personalsituation der Finanzämter in den westlichen Bundesländern
Obwohl es seit 1995 in der Finanzverwaltung Personalverteilungsrichtlinien gibt,
die die Aufbauorganisation der Finanzämter und Großbetriebsprüfungen sowie
dazu die bedarfsorientierte Verteilung des vorhandenen Personals festlegen,
werden die westlichen Finanzlandesdirektionen bei der personellen Dotierung nach
wie vor benachteiligt.
Vor allem die Finanzlandesdirektionen Tirol, Vorarlberg und Salzburg sind und
waren gegenüber anderen Bundesländern planstellenmäßig immer unterdotiert.
Darauf nehmen aber die Vorhaben des Bundesministeriums für Finanzen keine
Rücksicht, denn die seit 1995 stattfindenden Planstellenkürzungen werden in der
Finanzverwaltung nur linear vorgenommen.
Die Folge wird sein, daß ausgehend von der Planstellenzuweisung zum 1.1.1995
(basierend auf den neugeschaffenen Personalverteilungsrichtlinien) die Tiroler
Finanzämter im Jahr 2001 im Schnitt noch maximal mit 74 % besetzt sein werden.
Da die Prüfungstätigkeit aus Präventivwirkungen nicht beeinträchtigt werden darf,
wird die gesamte Personalreduktion zu Lasten des lnnendienstes gehen.
ln Anbetracht des sehr hohen Frauenanteiles im lnnendienst (in manchen
Abteilungen über 60 %) wird dort zum 1.1.2OO1 ein Besetzungsgrad von gerade
noch 50 % erreicht werden. Dies deshalb, da bei Beibehaltung der Nichteinstellung
von Ersatzarbeitskräften Planstellen durch künftige Mutterschaftskarenzurlaube
unbesetzt bleiben. Die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen sind vor-
programmiert (das Bürgerservice kann in der gewohnten Form nicht aufrecht-
erhalten werden, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung kann nicht mehr gewähr-
leistet werden, etc.).
Der Bundesminister für Finanzen hat am 22.11.1996 in einer Sozialpartnersitzung
zugestimmt, daß Ersatzarbeitskräfte, die bereits einen unbefristeten Vertrag - wenn
auch rechtswidrig (siehe Stellenplan 1.
Allgemeiner Teil, Aufnahme von Ersatz-
arbeitskräften) - bzw. einen Kettenarbeitsvertrag haben, im Dienststand der
Finanzverwaltung bleiben dürfen.
ln Tirol und Vorarlberg sind nach den vorliegenden lnformationen bis auf zwei
Ausnahmen keine derartigen Verträge abgeschlossen worden, weil diese - wie
dargelegt - nicht den Rechtsvorschriften entsprechen. Es müssen daher -
beginnend mit 1.1.1997 - von 51 Ersatzarbeitskräften, die im Bereich der Finanz-
landesdirektion Tirol für 82 karenzierte Bedienstete beschäftigt sind, 49 wieder
ausscheiden. Zwei sind bereits im Laufe des Jänner ausgeschieden.
Dies würde aber gerade für den Bereich der Finanzlandesdirektion Tirol, die schon
aufgrund der planstellenmäßigen Unterdotierung von vornherein schlechtergestellt
ist als andere Finanzlandesdirektionen, einen derartigen personellen Engpaß
bedeuten, der die Aufrechterhaltung der Finanzverwaltung in gewohnter Form
ernsthaft in Frage stellt. Es wäre somit dringendst notwendig, auch in Tirol, aber
auch in den Bundesländern Vorarlberg und Salzburg, die derzeit im Dienststand
befindlichen Ersatzarbeitskräfte zu behalten.
Im Zusammenhang mit der Personalsituation wurde von der zuständigen lnteres-
sensvertretung der Finanzverwaltung auch die Frage der Belastungsbelohnung
angeschnitten.
Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen wird seit 1989 eine Mehr-
leistungsabgeltung analog der Mehrleistungszulage als Belohnung mit Entgelt-
charakter zur Auszahlung gebracht. Im Zuge der Verhandlungen zum Sparpaket
vom 16.2.1996 wurde eindeutig festgelegt, daß der Budgetansatz für Geldaushilfen
und Belohnungen - soweit sie nicht Entgeltcharakter haben - um 50 % gekürzt wird.
ln einem Gutachten der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, das durch die
damalige Präsidentin und nunmehrige Sozialministerin unterzeichnet wurde, wurde
eindeutig der Entgeltcharakter festgestellt. Demgegenüber steht allerdings das
Bundesministerium für Finanzen auf dem Standpunkt, daß die in seinem Ressort
ausbezahlte Mehrleistungsabgeltung keine Belohnung mit Entgeltcharakter sei und
daher unter die allgemeine 50 %ige Kürzung falle.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen die angestrengte Personalsituation im Bereich der Finanzlandes-
direktionen Tirol, Vorarlberg und Salzburg
bekannt?
2. Wie viele Planstellen (Arbeitsplätze) ohne zivilen Zoll und Zollwache sind den
einzelnen Finanzlandesdirektionen in Österreich zu den Stichtagen 1.1.1995,
1.1. 1996 und 1.1.1997 zur Verteilung zugewiesen worden?
3. Wie viele Planstellen (Arbeitsplätze) ohne zivilen Zoll und Zollwache hätten den
einzelnen Finanzlandesdirektionen zu den oben genannten Stichtagen ent-
sprechend den Personalverteilungsrichtlinien zur Verteilung zugewiesen
werden dürfen?
4. Welche Finanzlandesdirektionen weisen zu den oben genannten Stichtagen in
Anwendung der Personalverteilungsrichtlinien einen Planstellenüberhang ohne
zivilen Zoll und Zollwache aus?
Wie hoch ist bei jeder dieser Finanzlandesdirektionen jeweils der Planstellen-
überhang?
5. Wie viele von den zugewiesenen Planstellen (Arbeitsplätzen) ohne zivilen Zoll
und Zollwache sind zu den oben genannten Stichtagen bei den einzelnen
Finanzlandesdirektionen unbesetzt?
Wie verteilt sich diese Anzahl auf die einzelnen Finanzlandesdirektionen?
6. Werden Sie bei künftigen Personalkürzungen diese Unterschiede berücksichti-
gen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Stimmt es, daß die Organisationsabteilung im Bundesministerium für Finanzen
nach Möglichkeit beabsichtigt, freie Planstellen (Arbeitsplätze) von anderen
Finanzlandesdirektionen vor allem nach Vorarlberg und Tirol zu verlagern,
auch wenn zur Zeit ein genereller Aufnahmestop verfügt wurde?
8. Wie viele Ersatzarbeitskräfte sind derzeit in jeder Finanzlandesdirektion be-
schäftigt?
9. Wie viele von diesen Ersatzarbeitskräften haben jeweils bei den einzelnen
Finanzlandesdirektionen unbefristete Dienstverträge oder Kettenarbeits-
verträge?
10. Ist Ihnen bekannt, daß durch das Auslaufen der befristeten Verträge in
Vorarlberg, Tirol und Salzburg im Hinblick auf zukünftige Personalkürzungen
die personelle Ungleichgewichtung zwischen den Finanzlandesdirektionen im
Westen und den übrigen noch verstärkt
wird?
11. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß auch im Bereich der Finanzlandes-
direktionen Tirol, Vorarlberg und Salzburg die Möglichkeit weiterbesteht,
Ersatzarbeitskräfte zu behalten?
12. Werden Sie den Entgeltcharakter der seit 1989 ausbezahlten sogenannten
Belastungsbelohnung entsprechend dem Gutachten der Bundeskammer für
Arbeiter und Angestellte bestätigen?
Wenn nein, warum nicht?
13. Denken Sie daran, diese Mehrleistungsabgeltung in anderer Form auszube-
zahlen, sodaß sie keiner Kürzung unterliegen wird?
Wenn nein, warum nicht?