2017/J XX.GP

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Khol, Dipl.-Vw. Dr. Lukesch, Katharina Horngacher,

Dr. Sonja Moser, Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Personalsituation der Finanzämter in den westlichen Bundesländern

Obwohl es seit 1995 in der Finanzverwaltung Personalverteilungsrichtlinien gibt,

die die Aufbauorganisation der Finanzämter und Großbetriebsprüfungen sowie

dazu die bedarfsorientierte Verteilung des vorhandenen Personals festlegen,

werden die westlichen Finanzlandesdirektionen bei der personellen Dotierung nach

wie vor benachteiligt.

Vor allem die Finanzlandesdirektionen Tirol, Vorarlberg und Salzburg sind und

waren gegenüber anderen Bundesländern planstellenmäßig immer unterdotiert.

Darauf nehmen aber die Vorhaben des Bundesministeriums für Finanzen keine

Rücksicht, denn die seit 1995 stattfindenden Planstellenkürzungen werden in der

Finanzverwaltung nur linear vorgenommen.

Die Folge wird sein, daß ausgehend von der Planstellenzuweisung zum 1.1.1995

(basierend auf den neugeschaffenen Personalverteilungsrichtlinien) die Tiroler

Finanzämter im Jahr 2001 im Schnitt noch maximal mit 74 % besetzt sein werden.

Da die Prüfungstätigkeit aus Präventivwirkungen nicht beeinträchtigt werden darf,

wird die gesamte Personalreduktion zu Lasten des lnnendienstes gehen.

ln Anbetracht des sehr hohen Frauenanteiles im lnnendienst (in manchen

Abteilungen über 60 %) wird dort zum 1.1.2OO1 ein Besetzungsgrad von gerade

noch 50 % erreicht werden. Dies deshalb, da bei Beibehaltung der Nichteinstellung

von Ersatzarbeitskräften Planstellen durch künftige Mutterschaftskarenzurlaube

unbesetzt bleiben. Die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen sind vor-

programmiert (das Bürgerservice kann in der gewohnten Form nicht aufrecht-

erhalten werden, die Gleichmäßigkeit der Besteuerung kann nicht mehr gewähr-

leistet werden, etc.).

Der Bundesminister für Finanzen hat am 22.11.1996 in einer Sozialpartnersitzung

zugestimmt, daß Ersatzarbeitskräfte, die bereits einen unbefristeten Vertrag - wenn

auch rechtswidrig (siehe Stellenplan 1. Allgemeiner Teil, Aufnahme von Ersatz-

arbeitskräften) - bzw. einen Kettenarbeitsvertrag haben, im Dienststand der

Finanzverwaltung bleiben dürfen.

ln Tirol und Vorarlberg sind nach den vorliegenden lnformationen bis auf zwei

Ausnahmen keine derartigen Verträge abgeschlossen worden, weil diese - wie

dargelegt - nicht den Rechtsvorschriften entsprechen. Es müssen daher -

beginnend mit 1.1.1997 - von 51 Ersatzarbeitskräften, die im Bereich der Finanz-

landesdirektion Tirol für 82 karenzierte Bedienstete beschäftigt sind, 49 wieder

ausscheiden. Zwei sind bereits im Laufe des Jänner ausgeschieden.

Dies würde aber gerade für den Bereich der Finanzlandesdirektion Tirol, die schon

aufgrund der planstellenmäßigen Unterdotierung von vornherein schlechtergestellt

ist als andere Finanzlandesdirektionen, einen derartigen personellen Engpaß

bedeuten, der die Aufrechterhaltung der Finanzverwaltung in gewohnter Form

ernsthaft in Frage stellt. Es wäre somit dringendst notwendig, auch in Tirol, aber

auch in den Bundesländern Vorarlberg und Salzburg, die derzeit im Dienststand

befindlichen Ersatzarbeitskräfte zu behalten.

Im Zusammenhang mit der Personalsituation wurde von der zuständigen lnteres-

sensvertretung der Finanzverwaltung auch die Frage der Belastungsbelohnung

angeschnitten.

Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen wird seit 1989 eine Mehr-

leistungsabgeltung analog der Mehrleistungszulage als Belohnung mit Entgelt-

charakter zur Auszahlung gebracht. Im Zuge der Verhandlungen zum Sparpaket

vom 16.2.1996 wurde eindeutig festgelegt, daß der Budgetansatz für Geldaushilfen

und Belohnungen - soweit sie nicht Entgeltcharakter haben - um 50 % gekürzt wird.

ln einem Gutachten der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, das durch die

damalige Präsidentin und nunmehrige Sozialministerin unterzeichnet wurde, wurde

eindeutig der Entgeltcharakter festgestellt. Demgegenüber steht allerdings das

Bundesministerium für Finanzen auf dem Standpunkt, daß die in seinem Ressort

ausbezahlte Mehrleistungsabgeltung keine Belohnung mit Entgeltcharakter sei und

daher unter die allgemeine 50 %ige Kürzung falle.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Finanzen folgende

ANFRAGE:

1. Ist Ihnen die angestrengte Personalsituation im Bereich der Finanzlandes-

direktionen Tirol, Vorarlberg und Salzburg bekannt?

2. Wie viele Planstellen (Arbeitsplätze) ohne zivilen Zoll und Zollwache sind den

einzelnen Finanzlandesdirektionen in Österreich zu den Stichtagen 1.1.1995,

1.1. 1996 und 1.1.1997 zur Verteilung zugewiesen worden?

3. Wie viele Planstellen (Arbeitsplätze) ohne zivilen Zoll und Zollwache hätten den

einzelnen Finanzlandesdirektionen zu den oben genannten Stichtagen ent-

sprechend den Personalverteilungsrichtlinien zur Verteilung zugewiesen

werden dürfen?

4. Welche Finanzlandesdirektionen weisen zu den oben genannten Stichtagen in

Anwendung der Personalverteilungsrichtlinien einen Planstellenüberhang ohne

zivilen Zoll und Zollwache aus?

Wie hoch ist bei jeder dieser Finanzlandesdirektionen jeweils der Planstellen-

überhang?

5. Wie viele von den zugewiesenen Planstellen (Arbeitsplätzen) ohne zivilen Zoll

und Zollwache sind zu den oben genannten Stichtagen bei den einzelnen

Finanzlandesdirektionen unbesetzt?

Wie verteilt sich diese Anzahl auf die einzelnen Finanzlandesdirektionen?

6. Werden Sie bei künftigen Personalkürzungen diese Unterschiede berücksichti-

gen?

Wenn nein, warum nicht?

7. Stimmt es, daß die Organisationsabteilung im Bundesministerium für Finanzen

nach Möglichkeit beabsichtigt, freie Planstellen (Arbeitsplätze) von anderen

Finanzlandesdirektionen vor allem nach Vorarlberg und Tirol zu verlagern,

auch wenn zur Zeit ein genereller Aufnahmestop verfügt wurde?

8. Wie viele Ersatzarbeitskräfte sind derzeit in jeder Finanzlandesdirektion be-

schäftigt?

9. Wie viele von diesen Ersatzarbeitskräften haben jeweils bei den einzelnen

Finanzlandesdirektionen unbefristete Dienstverträge oder Kettenarbeits-

verträge?

10. Ist Ihnen bekannt, daß durch das Auslaufen der befristeten Verträge in

Vorarlberg, Tirol und Salzburg im Hinblick auf zukünftige Personalkürzungen

die personelle Ungleichgewichtung zwischen den Finanzlandesdirektionen im

Westen und den übrigen noch verstärkt wird?

11. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß auch im Bereich der Finanzlandes-

direktionen Tirol, Vorarlberg und Salzburg die Möglichkeit weiterbesteht,

Ersatzarbeitskräfte zu behalten?

12. Werden Sie den Entgeltcharakter der seit 1989 ausbezahlten sogenannten

Belastungsbelohnung entsprechend dem Gutachten der Bundeskammer für

Arbeiter und Angestellte bestätigen?

Wenn nein, warum nicht?

13. Denken Sie daran, diese Mehrleistungsabgeltung in anderer Form auszube-

zahlen, sodaß sie keiner Kürzung unterliegen wird?

Wenn nein, warum nicht?