2042/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haller, Koller, Dr. Graf , Böhacker

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend steuerlicher Mehrbelastung

Die Bundesregierung hat 1992 Berechnungen über die steuerliche Mehrbelastung von Eltern

im Vergleich zu Personen ohne Kinderlasten vorgelegt (463 BlgNR 18.GP), Diese

Mehrbelastung von Eltern wurde dort als "Steuerersparnis" bezeichnet.

Die Auswahl der Beispiele steht jedoch im Widerspruch zum Postulat der Regierungsvorlage,

wonach "auch verhältnismäßig hohe Kinderlasten" zu berücksichtigen wären. Besonders beim

Alter der Kinder (O bis 9 Jahre) wurden vorwiegend Kinder mit niedrigen Unterhaltslasten

berücksichtigt. Außerdem enthalten diese amtlichen Berechnungen eine Reihe von Fehlern, die

vom Finanzministerium inzwischen auch eingeräumt wurden. Schließlich haben sich seit 1992

sowohl das Einkommensteuerrecht als auch die sogenannten Regelbedarfssätze im

Unterhaltsrecht erheblich geändert. Insgesamt erscheint dadurch die "Steuerersparnis" auf

einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes reduziert.

Ferner ist, mindestens bei Vorhandensein mehrerer Kinder unter 1O Jahren, der

Unterhaltsanspruch einer Ehefrau, die wegen der Kinderbetreuung nicht berufstätig ist, von

derselben Qualität und Zwangsläufigkeit wie der Unterhaltsanspruch der Kinder. ln solchen

Fällen müßte also auch der Unterhalt für die Ehefrau in die Vergleichsberechnung einbezogen

werden, was in den bisherigen Berechnungen des BMF überhaupt nicht berücksichtigt wurde.

Aus den angeführten Gründen sind daher neue, verbesserte Berechnungen zur steuerlichen

Situation der Familie dringend notwendig. Daher richten die unterzeichnenden Abgeordneten

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende

Anfrage :

1 . Wie hoch ist die steuerliche Mehrbelastung im Jahre 1997 bei Alleinerzieher-, Allein-

und Beidverdienerfamilien mit ein bis drei Kindern im Alter von 1 5 - 1 9 Jahren im

Einkommensbereich 200.000 - 1 . 5 Mill. öS jährlich

a) im Vergleich zu einer Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche

der Kinder als außerordentliche Belastung?

b) im Vergleich zu der vom VGH geforderten vollständigen Gleichstellung mit

Ehepaaren ohne Kinder durch gänzliches Herausnehmen der für den Unterhalt

benötigten Einkommensteile aus der Besteuerung (kein Selbstbehalt)?

c) welche Steuer wäre von den Unterhaltsberechtigten zu entrichten, wenn die

beim Unterhaltsverpflichteten freigestellten Einkommensteile bei den

Empfängern besteuert würden?

d) Wie verhalten sich die Transferleistungen (Kinderbeihilfen, Kinder-

absetzbeträge) zu den steuerlichen Mehrbelastungen gemäß Punkt a und b ?

2. Wie groß ist die steuerliche Mehrbelastung bei dem Unterhaltsverpflichteten einer

Alleinverdienerfamilie mit drei Kindern im Alter von 3, 5 und 7 Jahren im geltenden

Steuerrecht (1997)

a) im Vergleich mit einer Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen für

Ehefrau und Kinder als außerordentliche Belastung?

b) im Vergleich zu der vom VGH geforderten vollständigen Gleichstellung von

Steuerpflichtigen mit und ohne Unterhaltsverpflichtungen durch gänzliches

Herausnehmen der für den Unterhalt von Ehefrauen und Kindern benötigten

Unterhaltsteile aus der Besteuerung (kein Selbstbehalt)?

c) welche Steuer wäre von den Unterhaltsberechtigten zu entrichten, wenn die

beim Unterhaltsverpflichteten freigestellten Einkommensteile bei den

Empfängern besteuert würden?

d) Wie verhalten sich die Transferleistungen (Kinderbeihilfen, Kinder-

absetzbeträge) zu den steuerlichen Mehrbelastungen gemäß Punkt a und b ?