2045/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Abschiebung von Flüchtlingen aus Afghanistan
Zwischen Mai und Juni 1996 sind sieben Personen aus politischen Gründen nach Österreich
geflüchtet und wurden von der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg in Schubhaft
genommen. Der Schubhaftvollzug erfolgte im Polizeigefangenenhaus Klagenfurt. Der
Asylantrag wurde durch die Außenstelle Eisenstadt abgelehnt, die Ablehnung durch das
BMI bestätigt. Laut fremdenrechtlichen Verfahren gab es auch keine
Abschiebungshindernisse für die sieben Asylwerber. In der Folge gab es für die sieben von
Amnesty International betreuten Asylwerber massive Interventionen beim
Bundesministerium für Inneres, unter anderem auch vom Landeshauptmann Dr. Zernatto.
In der Folge wurde der Landeshauptmann für Kärnten ersucht, solche Interventionen zu
unterlassen. Am 26.9. verübten zwei dieser afghanischen Schubhäftlinge einen
Selbstmordversuch und wurden in das Krankenhaus Klagenfurt eingeliefert, Ein
Schubhäftling wurde am Vorabend entlassen. Die restlichen vier afghanischen Flüchtlinge
sollten abgeschoben werden, Konkrete Informationen erhielten die betreuenden
Organisationen dazu allerdings nicht. Erst nach mühevollen Recherchen war es Amnesty
International möglich in Erfahrung zu bringen, daß vier der afghanischen Flüchtlinge in der
Früh des 26.9. über Frankfurt nach Neu Dehli abgeschoben worden seien und um welche
Personen es sich hiebei handelte. Weiters konnte Amnesty International eruieren, daß eine
Person offensichtlich wegen massiven Widerstandes unterwegs freigelassen worden war.
Wie von Amnesty International und UNHCR bereits vorher angedeutet, war es aufgrund
der politischen Ereignisse nicht möglich, von Neu Dehli weiter nach Afghanistan zu
fliegen, weshalb die Beamten des BMI mit den drei afghanischen Flüchtlingen wieder
zurück nach Wien fliegen mußten. Die drei Flüchtlinge wurden in der Nähe des Flughafens
freigelassen .
Am 30.9. wurde Amnesty International verständigt, daß die drei in Klagenfurt
freigelassenen afghanischen Schubhäftlinge in Wien am 28./29.9. wieder in Schubhaft
genommen worden seien, schließlich aber am 30. wieder freigelassen wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurden die drei afghanischen Flüchtlinge am Donnerstag, den 26.9.
abgeschoben, obwohl Amnesty International als auch UNHCR darauf hingewiesen
haben, daß aufgrund der politischen Ereignisse eine Abschiebung nach Afghanistan
nicht möglich sei.
2. Wie konnte das BMI das Bestehen von Abschiebungshindernissen verneinen, obwohl
dies aus Schreiben des UNHCR und von Amnesty International hervorging?
3. Welche Kosten sind der Republik Österreich durch die unnötige Abschiebung der drei
afghanischen Flüchtlinge nach Neu Dehli und den folgenden Rückflug nach Wien-
Schwechat entstanden?
4. Werden Sie irgendwelche konkreten Maßnahmen gegen die verantwortlichen Beamten
setzten, zumal bekannt gewesen sein mußte, daß aufgrund der politischen Ereignisse
eine Abschiebung nach Afghanistan nicht möglich sein wird?
5. Warum wurden die restlichen drei afghanischen Flüchtlinge, die nicht abgeschoben
wurden, am 28./29.9. neuerlich in Schubhaft genommen, obwohl zu diesem
Zeitpunkt bereits bekannt sein mußte, daß eine Abschiebung nach Afghanistan nicht
möglich ist?
6. Ist Ihrem Ministerium bzw der zuständigen Sektion das Positionspapier des UNHCR
zur Abschiebung abgelehnter afghanischer Asylwerber vom 31 .5. 1996 bekannt?
7. Werden Sie angesichts dieses Positionspapieres dafür sorgen, daß auch abgelehnte
afghanische Asylwerber nicht in Schubhaft genommen werden, zumal eine
Abschiebung nicht möglich ist? Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie
dann die Inschubhaftnahme dieser Personen?