2045/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Abschiebung von Flüchtlingen aus Afghanistan

Zwischen Mai und Juni 1996 sind sieben Personen aus politischen Gründen nach Österreich

geflüchtet und wurden von der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg in Schubhaft

genommen. Der Schubhaftvollzug erfolgte im Polizeigefangenenhaus Klagenfurt. Der

Asylantrag wurde durch die Außenstelle Eisenstadt abgelehnt, die Ablehnung durch das

BMI bestätigt. Laut fremdenrechtlichen Verfahren gab es auch keine

Abschiebungshindernisse für die sieben Asylwerber. In der Folge gab es für die sieben von

Amnesty International betreuten Asylwerber massive Interventionen beim

Bundesministerium für Inneres, unter anderem auch vom Landeshauptmann Dr. Zernatto.

In der Folge wurde der Landeshauptmann für Kärnten ersucht, solche Interventionen zu

unterlassen. Am 26.9. verübten zwei dieser afghanischen Schubhäftlinge einen

Selbstmordversuch und wurden in das Krankenhaus Klagenfurt eingeliefert, Ein

Schubhäftling wurde am Vorabend entlassen. Die restlichen vier afghanischen Flüchtlinge

sollten abgeschoben werden, Konkrete Informationen erhielten die betreuenden

Organisationen dazu allerdings nicht. Erst nach mühevollen Recherchen war es Amnesty

International möglich in Erfahrung zu bringen, daß vier der afghanischen Flüchtlinge in der

Früh des 26.9. über Frankfurt nach Neu Dehli abgeschoben worden seien und um welche

Personen es sich hiebei handelte. Weiters konnte Amnesty International eruieren, daß eine

Person offensichtlich wegen massiven Widerstandes unterwegs freigelassen worden war.

Wie von Amnesty International und UNHCR bereits vorher angedeutet, war es aufgrund

der politischen Ereignisse nicht möglich, von Neu Dehli weiter nach Afghanistan zu

fliegen, weshalb die Beamten des BMI mit den drei afghanischen Flüchtlingen wieder

zurück nach Wien fliegen mußten. Die drei Flüchtlinge wurden in der Nähe des Flughafens

freigelassen .

Am 30.9. wurde Amnesty International verständigt, daß die drei in Klagenfurt

freigelassenen afghanischen Schubhäftlinge in Wien am 28./29.9. wieder in Schubhaft

genommen worden seien, schließlich aber am 30. wieder freigelassen wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Warum wurden die drei afghanischen Flüchtlinge am Donnerstag, den 26.9.

abgeschoben, obwohl Amnesty International als auch UNHCR darauf hingewiesen

haben, daß aufgrund der politischen Ereignisse eine Abschiebung nach Afghanistan

nicht möglich sei.

2. Wie konnte das BMI das Bestehen von Abschiebungshindernissen verneinen, obwohl

dies aus Schreiben des UNHCR und von Amnesty International hervorging?

3. Welche Kosten sind der Republik Österreich durch die unnötige Abschiebung der drei

afghanischen Flüchtlinge nach Neu Dehli und den folgenden Rückflug nach Wien-

Schwechat entstanden?

4. Werden Sie irgendwelche konkreten Maßnahmen gegen die verantwortlichen Beamten

setzten, zumal bekannt gewesen sein mußte, daß aufgrund der politischen Ereignisse

eine Abschiebung nach Afghanistan nicht möglich sein wird?

5. Warum wurden die restlichen drei afghanischen Flüchtlinge, die nicht abgeschoben

wurden, am 28./29.9. neuerlich in Schubhaft genommen, obwohl zu diesem

Zeitpunkt bereits bekannt sein mußte, daß eine Abschiebung nach Afghanistan nicht

möglich ist?

6. Ist Ihrem Ministerium bzw der zuständigen Sektion das Positionspapier des UNHCR

zur Abschiebung abgelehnter afghanischer Asylwerber vom 31 .5. 1996 bekannt?

7. Werden Sie angesichts dieses Positionspapieres dafür sorgen, daß auch abgelehnte

afghanische Asylwerber nicht in Schubhaft genommen werden, zumal eine

Abschiebung nicht möglich ist? Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie

dann die Inschubhaftnahme dieser Personen?