2046/J XX.GP
der Abg. Haller, Dr. Salzl
an den Bundeskanzler
betreffend bundeseinheitlicher Artenschutz
Mit dem internationalen Tierhandel befaßte Personen stellen fest ,
daß das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und seine Durchführungs-
bestimmungen innerhalb Österreichs je nach Bundesland verschieden
gehandhabt werden. Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit, die in manchen
Fällen sogar zum Tod von seltenen Tieren führt, die sich bereits auf
dem Transport befinden.
Aber auch auf Bundesebene ist keine durchgängige Vorgangsweise im
Artenschutz zu beobachten: Der Bundesminister für Finanzen bestimmt
per Verordnung die Zollämter, bei denen Exemplare , Teile oder Erzeug-
nisse gefährdeter Arten freilebender Tiere aus- und eingeführt werden
dürfen, sowie nähere Bestimmungen über die Teile oder Erzeugnisse der
seltenen Exemplare .
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist für die Durch-
führung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens primär zuständig, hob
aber im Jahre 1990 die Verordnung über die Einfuhr gefährdeter Arten auf.
Das mehrmals novellierte WA-Durchführungsgesetz aus 1982 wurde mit
BGBl. Nr. 179/1996 neu beschlossen, es bezieht sich bereits auf die
diesbezüglichen EU-Dokumente bzw. die dem Übereinkommen selbst beige-
fügten Anhänge. Dem Bundesgesetzblatt selbst ist also nicht mehr zu
entnehmen, welche Tiere in welcher Form geschützt sind.
Darüber hinaus gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
im Dezember 1996 den Ministerialentwurf eines Artenhandelsgesetzes in
Begutachtung, das bereits am 1.1.1997 hätte in Kraft treten sollen.
Es hätte das im Vorjahr beschlossene WA-Durchführungsgesetz nach acht
Monaten wieder außer Kraft setzen sollen. Mit seinem § 13 schafft die-
ser Ministerialentwurf wieder einen neuen Kompetenzdschungel zwischen
Bund und Ländern einerseits sowie zwischen fünf Ministerien andererseits .
Es steht zu befürchten, daß viele seltenen Tiere und Pflanzen, sollten
sie den Transport aus ihren Herkunftsländern überlebt haben, an solchen
bürokratischen Wirrnissen in Österreich zugrunde gehen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler
die nachstehende
A n f r a g e :
1. Ist Ihnen bekannt, daß das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und
seine Durchführungsbestimmungen in Österreichs Bundesländern unter-
schiedlich vollzogen werden ?
2. Welche Bundesländer haben eigene landesgesetzliche Bestimmungen, das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen betreffend, und welche nicht ?
3. Welche Dienststellen in den verschiedenen Bundesländern vollziehen
das Washingtoner Artenschutzübereinkommen
?
4. Welche Dienststellen in den einzelnen Bundesländern kooperieren in Sachen Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit welchen Bundes-
dienststellen in welchen Bereichen?
5. Ist Ihnen bekannt, in wievielen Fällen in den einzelnen Bundesländern
zum Import oder Export anstehende seltene Tiere zu Schaden gekommen
sind (1994,1995 und 1996)?
6. Ist Ihnen bekannt, aus welchem Grund der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten 1990 die Verordnung über die Einfuhr gefährdeter
Arten ersatzlos aufgehoben hat?
7. Ist Ihnen bekannt, warum beim Neubeschluß des WA-Durchführungsgesetzes aus
1982, BGBl. Nr. 179/1996, gleichzeitig die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen über Teile und Erzeugnisse von Exemplaren geschützter Arten frei-
lebender Tiere und Pflanzen ersatzlos aufgehoben wurde?
8. Welche Konsequenzen hat diese ersatzlose Aufhebung für die Vollziehung
des Washingtoner Artenschutzübereinkommens an Österreichs Grenzen?
9. Welche Bundesdienststellen haben bezüglich des Washingtoner Arten-
schutzübereinkommens welche Ansprechpartner
a) in anderen EU-Mitgliedstaaten,
b) in der EU selbst,
c) in Drittländern?
10. Ist Ihnen bekannt, warum der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten das seit 17.4.1996 geltende neue WA-Durchführungsgesetz
nach acht Monaten Gültigkeit durch ein Artenhandelsgesetz wieder außer Kraft
setzen will?
11. Ist Ihnen bekannt, daß damit auch die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen über die Zollämter, die das WA vollziehen sollen, zum Verschwinden
gebracht würde?
12. Welche Konsequenzen hätte dies für die Vollziehung des Artenschutzes
in Österreich?
13. Wie lautet Ihre Stellungnahme zu dem Umstand, daß im Entwurf des
neuen Artenhandelsgesetzes schon wieder ein Kompetenzdschungel zwischen
a) Bund und neun Bundesländern einerseits,
b) fünf Bundesministerien andererseits
geschaffen wird?
14. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit
a) der Handel mit gefährdeten Arten effizient, verwaltungsökonomisch
und bundeseinheitlich kontrolliert wird,
b) weniger Tiere als bisher zu Schaden kommen?