2048/J XX.GP
der Abgeordneten Rossmann. Schöggl, Lafer, Grollitsch und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zuzug von Familienangehörigen ansässiger Ausländer
In der Neuen Kronen Zeitung Steiermark wurde am 14.O1.1997 unter dem Titel "Fassungslos
stehen Arbeiterkammer und Arbeitsmarktservice vor einem Rätsel" folgendes berichtet: .,Der
Steiermark werden die bei weitesten höchsten Quoten von ganz Österreich beim Zuzug von
Familienangehörigen bereits ansässiger Ausländer zugewiesen. Dies geht so seit 1995 - und
keiner will an dieser Fehlentwicklung schuld sein!
Seit 1995 ist es gesetzlich geregelt, daß Gastarbeiter ihre Angehörigen nachkommen lassen
können - doch die Zahl setzt das Innenministerium fest. So bekam die Steiermark seit 1995
jährlich 2300 "Zuzügler" zugesprochen - eine unrealistisch hohe Zahl. Dann in der Steiermark
gibt es nur knapp 18.000 Gastarbeiter. In Wien etwa - mit 105.000 Gastarbeitern - beträgt die
"Zuzügler"-Rate ebenfalls nur 2300. in Oberösterreich mit 40.000 Ausländern gar nur 900
Personen.
Und jetzt der Clou: Arbeiterkammer (AK) und Arbeitsmarktservice (AMS) wollten der
Fehlsteuerung auf den Grund gehen, hatten aber wenig Erfolg. Sozialreferent Dr. Peter Astner
von der Arbeiterkammer: "Im Innenministerium wurde uns erklärt, die 2300 wären ein
Wunsch aus der Steiermark. Doch bei uns war keine Stelle zu finden. die dem
Innenministerium Auskunft gegeben hätte. Ein Mysterium, das uns aber immer mehr zu
schaffen macht... "....,..........
aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten
an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage
1. Welche Institutionen werden grundsätzlich zur Bestimmung der Anzahl der Bewilligungen
nach dem Aufenthaltsgesetz zur Stellungnahme gebeten'.'
2. Wurden die Quoten vom Land Steiermark bzw. von einer Institution beantragt?
Wenn ja. von wem und in welcher Höhe?
4. Wurde von den genannten Stellen (AK und AMS) ein Einwand erhoben?
5. Wie sehen die Regelungen und Quoten für den Familiennachzug in den einzelnen
Bundesländern im Vergleich zu den dort ansässigen Ausländern aus und wie werden diese
Quoten beschlossen?
6. Werden in irgendeiner Form bei der Festlegung der Zuzugsquote für die einzelnen
Bundesländer die Wohn-. Arbeits- und finanziellen Verhältnisse der ansässigen Ausländer
miteinbezogen?