2049/J XX.GP
der Abg. Ingrid Tichy-Schreder
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend den Bericht des Bundesministers für Justiz, 111-74 der Beilagen ("Schutz
unserer Kinder")
In der Diskussion zu dem von der ÖVP eingebrachten "Dringlichen Antrag" zum
Schutz unserer Kinder wurde der Bundesminister für Justiz u.a ersucht, dem
Nationalrat einen Bericht über die Erfahrungen mit § 2O7a StGB und die
Spruchpraxis der Gerichte zu dieser Bestimmung sowie der Bestimmungen des
Pornographiegesetzes in bezug auf Kinderpornographie vorzulegen. Ferner wurde
der Bundesminister für Justiz ersucht, im internationalen Kontext Möglichkeiten zu
prüfen, wie im Internet gegen kinderpornographische Darstellungen (und
rechtsextreme Ausführungen) vorgegangen werden kann.
In dem nunmehr vorliegenden Bericht des Bundesministers für Justiz werden
insbesondere die EU-weiten Aktivitäten, vor allem auch die Einsetzung eines
Expertenkomitees des Europarates über "crime in cyberspace" als erster Schritt zur
internationalen Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet bezeichnet.
Der Erstanfragestellerin sind die Prinzipien des Internet bekannt. Eine Bekämpfung
der Verbreitung insbesondere kinderpornographischer Inhalte erscheint aber trotz
des Rechts auf freie Meinungsäußerung geboten.
Eine solche Bekämpfung kann wohl zunächst nur dadurch eingeleitet werden, daß
die jeweiligen Anbieter ("Provider") unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung (als
Beitragstäter) veranlaßt werden, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten,
sofern sie darauf durch die Strafverfolgungsbehörden aufmerksam gemacht werden,
zu sperren. Hiefür ist, wie anläßlich der parlamentarischen Debatte zum "Schutz
unserer Kinder" im Herbst des Vorjahres beschlossen, die Einrichtung einer
zentralen Meldestelle beim Bundesministerium für lnneres notwendig.
Darüber hinaus wäre zu begrüßen, wenn diese Stelle das Internet aktiv nach solchen
Inhalten durchsucht, weil Meldungen jener "Surfer", die gezielt nach solchen
abzulehnenden Inhalten suchen, nicht zu erwarten sind und die Häufigkeit von
Zufallstreffern eher gering sein wird.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage :
1 . Auf welche Art und Weise sollen bzw. könnten die in bezug auf die Problematik
"Internet und Kinderpornographie" auf gesamteuropäischer Ebene diskutierten
Regulierungsmaßnahmen (Selbstkontrolle, Filtersoftware, Kooperation bei der
internationalen Erarbeitung von Bewertungssystemen) funktionieren?
2. Welchen Input leistet das österreichische Justizministerium zu dieser Diskussion
auf europäischer Ebene? Welche Vorarbeiten, etwa in Form von Studien, werden
dafür im Justizministerium geleistet?
3. Gibt es darüber hinaus auch Ansätze eines globalen Lösungsversuchs?
4. Wie beurteilen Sie die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Providern, die es
nach Bekanntgabe kinderpornographischer Inhalte durch die
Strafverfolgungsbehörden unterlassen, den Zugang zu diesen Inhalten zu
verhindern?
5. Könnte auf dieser Basis unter Anwendung nationalen Strafrechts im Weg der
internationalen Zusammenarbeit der Justizbehörden auch eine internationale
Bekämpfung der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet bewirkt
werden?