2049/J XX.GP

 

der Abg. Ingrid Tichy-Schreder

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den Bericht des Bundesministers für Justiz, 111-74 der Beilagen ("Schutz

unserer Kinder")

In der Diskussion zu dem von der ÖVP eingebrachten "Dringlichen Antrag" zum

Schutz unserer Kinder wurde der Bundesminister für Justiz u.a ersucht, dem

Nationalrat einen Bericht über die Erfahrungen mit § 2O7a StGB und die

Spruchpraxis der Gerichte zu dieser Bestimmung sowie der Bestimmungen des

Pornographiegesetzes in bezug auf Kinderpornographie vorzulegen. Ferner wurde

der Bundesminister für Justiz ersucht, im internationalen Kontext Möglichkeiten zu

prüfen, wie im Internet gegen kinderpornographische Darstellungen (und

rechtsextreme Ausführungen) vorgegangen werden kann.

In dem nunmehr vorliegenden Bericht des Bundesministers für Justiz werden

insbesondere die EU-weiten Aktivitäten, vor allem auch die Einsetzung eines

Expertenkomitees des Europarates über "crime in cyberspace" als erster Schritt zur

internationalen Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet bezeichnet.

Der Erstanfragestellerin sind die Prinzipien des Internet bekannt. Eine Bekämpfung

der Verbreitung insbesondere kinderpornographischer Inhalte erscheint aber trotz

des Rechts auf freie Meinungsäußerung geboten.

Eine solche Bekämpfung kann wohl zunächst nur dadurch eingeleitet werden, daß

die jeweiligen Anbieter ("Provider") unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung (als

Beitragstäter) veranlaßt werden, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten,

sofern sie darauf durch die Strafverfolgungsbehörden aufmerksam gemacht werden,

zu sperren. Hiefür ist, wie anläßlich der parlamentarischen Debatte zum "Schutz

unserer Kinder" im Herbst des Vorjahres beschlossen, die Einrichtung einer

zentralen Meldestelle beim Bundesministerium für lnneres notwendig.

Darüber hinaus wäre zu begrüßen, wenn diese Stelle das Internet aktiv nach solchen

Inhalten durchsucht, weil Meldungen jener "Surfer", die gezielt nach solchen

abzulehnenden Inhalten suchen, nicht zu erwarten sind und die Häufigkeit von

Zufallstreffern eher gering sein wird.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage :

1 . Auf welche Art und Weise sollen bzw. könnten die in bezug auf die Problematik

"Internet und Kinderpornographie" auf gesamteuropäischer Ebene diskutierten

Regulierungsmaßnahmen (Selbstkontrolle, Filtersoftware, Kooperation bei der

internationalen Erarbeitung von Bewertungssystemen) funktionieren?

2. Welchen Input leistet das österreichische Justizministerium zu dieser Diskussion

auf europäischer Ebene? Welche Vorarbeiten, etwa in Form von Studien, werden

dafür im Justizministerium geleistet?

3. Gibt es darüber hinaus auch Ansätze eines globalen Lösungsversuchs?

4. Wie beurteilen Sie die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Providern, die es

nach Bekanntgabe kinderpornographischer Inhalte durch die

Strafverfolgungsbehörden unterlassen, den Zugang zu diesen Inhalten zu

verhindern?

5. Könnte auf dieser Basis unter Anwendung nationalen Strafrechts im Weg der

internationalen Zusammenarbeit der Justizbehörden auch eine internationale

Bekämpfung der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet bewirkt

werden?