2062/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Umweltbundesamt, Zweigstelle Salzburg
Die Zweigstelle West des Umweltbundesamtes besteht seit 1986 und ist seit Ende 1995 in der
lnnsbrucker Bundesstraße Nr. 47 angesiedelt. Durch die Republik Österreich wurden dafür im
Objekt Innsbrucker Bundesstraße Nr. 47, 3 Stockwerke angemietet.
Dieses Gebäude für die Zweigstelle West wurde unter Einbeziehung eines 3. Stockwerkes
geplant. Nachdem der Rohbau stand, wurde - entgegen dem vorher festgelegten
Nutzungskonzept - den Mitarbeiterlnnen des Umweltbundesamtes, Zweigstelle West vom
Bundesministerium, allerdings mitgeteilt, daß die im Neubau dem Amt zur Verfügung
stehenden Flächen zu groß sind und deshalb ein Stockwerk abzugeben ist. Der 3 . Stock sollte
angeblich an einen Interessenten untervermietet werden. Nun befindet sich das
Umweltbundesamt, Zweigstelle West seit Ende 1995 in diesem Gebäude, wobei auf engstem
Raum und zum Teil unter schwierigsten Umständen gearbeitet werden muß. Damit werden
auch die einzelnen Arbeitsabläufe ziemlich beeinträchtigt.
Der vom Bund angemietete 3. Stock jedoch steht - bereits mindestens das zweite Jahr - noch
immer leer, obwohl er benötigt wird. Die Betriebs- und Mietkosten sind vom Bund für diesen
ungenutzten Teil somit vom Steuerzahler zu tragen. Damit wird dem UBA, Zweigstelle West
auch jede Entwicklungsmöglichkeit genommen, obwohl diese Räumlichkeiten benötigt
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend
und Familie nachstehende
Anfrage:
1 , Wer war Eigentümer dieser Liegenschaft, Innsbrucker Bundesstraße 47,
5020 Salzburg, als mit dem Neubau begonnen wurde?
2. Wann und mit wem wurde von der Republik Österreich dieser Mietvertrag zur
Nutzung dieses Gebäudes ( 1. bis 3. Stockwerk) abgeschlossen?
3 . Auf welche Dauer wurde dieser Mietvertrag abgeschlossen? Gibt es vorzeitige
Kündigungsmöglichkeiten des Mieters?
4. Wie hoch ist der Bruttomietzins sowie der Nettomietzins pro m2 in diesem Gebäude?
5 . Sind Sie darüber informiert, daß der vom Bund ebenfalls angemietete 3 . Stock im
Gebäude Innsbrucker Bundesstraße 47 noch immer leersteht?
6. Warum wurde dieser 3. Stock bislang noch nicht untervermietet?
7. Wird dieser 3 . Stock in Kürze untervermietet werden können?
8. Gibt es schon Miet-Interessenten für dieses Stockwerk?
9. Sehen Sie überhaupt Chancen, daß der 3. Stock vermietet werden kann?
10. Welcher Betrag mußte seit Abschluß des Mietvertrages bzw. seit Übergabe an den
Vermieter bzw. Eigentümer für den (noch nicht untervermietete) 3 . Stock an
Mietzinszahlungen sowie Betriebskosten gezahlt werden?
11 . Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, wenn dieser 3. Stock weiterhin leer steht
und nicht untervermietet werden kann?
12. Gedenken Sie beispielsweise, den angestrebten Unter-Mietzins zu reduzieren. um
diese Räumlichkeiten im 3. Stock zu einer angemessenen oder eventuell auch nicht
angemessenen Miete wenigstens untervermieten zu können, um damit höhere Kosten
zu sparen?
13. Mit welcher Begründung wurde von Ihnen - entgegen dem ursprünglichen
Nutzungskonzept - auf die Nutzung des 3 . Stockes verzichtet und damit den
Planungen nicht Rechnung getragen. Hängt dies allenfalls mit Einsparungen des
Ressorts zusammen?
14. Sind Sie bereit, auch den 3. Stock dem Umweltbundesamt, Zweigstelle West zur
Verfügung zu stellen, damit interne Entwicklungsmöglichkeiten wahrgenommen
werden?
15 . Ist die Information richtig, daß Sie die Schließung der UBA-Außenstellen Salzburg
und Klagenfurt bzw. Personalreduktionen planen und aus diesem Grund das
3 . Stockwerk nicht in Betrieb genommen wurde?
16. Wenn ja, warum?
17. Wenn nein, ist eine Teilausgliederung geplant?
18. In welcher Form soll das "Umweltbundesamt" - zu deren Hauptaufgaben die
öffentliche Umweltkontrolle gehört - weiterexistieren und die gesetzlich
vorgeschriebenen Aufgaben erledigen?