2062/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Umweltbundesamt, Zweigstelle Salzburg

Die Zweigstelle West des Umweltbundesamtes besteht seit 1986 und ist seit Ende 1995 in der

lnnsbrucker Bundesstraße Nr. 47 angesiedelt. Durch die Republik Österreich wurden dafür im

Objekt Innsbrucker Bundesstraße Nr. 47, 3 Stockwerke angemietet.

Dieses Gebäude für die Zweigstelle West wurde unter Einbeziehung eines 3. Stockwerkes

geplant. Nachdem der Rohbau stand, wurde - entgegen dem vorher festgelegten

Nutzungskonzept - den Mitarbeiterlnnen des Umweltbundesamtes, Zweigstelle West vom

Bundesministerium, allerdings mitgeteilt, daß die im Neubau dem Amt zur Verfügung

stehenden Flächen zu groß sind und deshalb ein Stockwerk abzugeben ist. Der 3 . Stock sollte

angeblich an einen Interessenten untervermietet werden. Nun befindet sich das

Umweltbundesamt, Zweigstelle West seit Ende 1995 in diesem Gebäude, wobei auf engstem

Raum und zum Teil unter schwierigsten Umständen gearbeitet werden muß. Damit werden

auch die einzelnen Arbeitsabläufe ziemlich beeinträchtigt.

Der vom Bund angemietete 3. Stock jedoch steht - bereits mindestens das zweite Jahr - noch

immer leer, obwohl er benötigt wird. Die Betriebs- und Mietkosten sind vom Bund für diesen

ungenutzten Teil somit vom Steuerzahler zu tragen. Damit wird dem UBA, Zweigstelle West

auch jede Entwicklungsmöglichkeit genommen, obwohl diese Räumlichkeiten benötigt

werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie nachstehende

Anfrage:

1 , Wer war Eigentümer dieser Liegenschaft, Innsbrucker Bundesstraße 47,

5020 Salzburg, als mit dem Neubau begonnen wurde?

2. Wann und mit wem wurde von der Republik Österreich dieser Mietvertrag zur

Nutzung dieses Gebäudes ( 1. bis 3. Stockwerk) abgeschlossen?

3 . Auf welche Dauer wurde dieser Mietvertrag abgeschlossen? Gibt es vorzeitige

Kündigungsmöglichkeiten des Mieters?

4. Wie hoch ist der Bruttomietzins sowie der Nettomietzins pro m2 in diesem Gebäude?

5 . Sind Sie darüber informiert, daß der vom Bund ebenfalls angemietete 3 . Stock im

Gebäude Innsbrucker Bundesstraße 47 noch immer leersteht?

6. Warum wurde dieser 3. Stock bislang noch nicht untervermietet?

7. Wird dieser 3 . Stock in Kürze untervermietet werden können?

8. Gibt es schon Miet-Interessenten für dieses Stockwerk?

9. Sehen Sie überhaupt Chancen, daß der 3. Stock vermietet werden kann?

10. Welcher Betrag mußte seit Abschluß des Mietvertrages bzw. seit Übergabe an den

Vermieter bzw. Eigentümer für den (noch nicht untervermietete) 3 . Stock an

Mietzinszahlungen sowie Betriebskosten gezahlt werden?

11 . Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, wenn dieser 3. Stock weiterhin leer steht

und nicht untervermietet werden kann?

12. Gedenken Sie beispielsweise, den angestrebten Unter-Mietzins zu reduzieren. um

diese Räumlichkeiten im 3. Stock zu einer angemessenen oder eventuell auch nicht

angemessenen Miete wenigstens untervermieten zu können, um damit höhere Kosten

zu sparen?

13. Mit welcher Begründung wurde von Ihnen - entgegen dem ursprünglichen

Nutzungskonzept - auf die Nutzung des 3 . Stockes verzichtet und damit den

Planungen nicht Rechnung getragen. Hängt dies allenfalls mit Einsparungen des

Ressorts zusammen?

14. Sind Sie bereit, auch den 3. Stock dem Umweltbundesamt, Zweigstelle West zur

Verfügung zu stellen, damit interne Entwicklungsmöglichkeiten wahrgenommen

werden?

15 . Ist die Information richtig, daß Sie die Schließung der UBA-Außenstellen Salzburg

und Klagenfurt bzw. Personalreduktionen planen und aus diesem Grund das

3 . Stockwerk nicht in Betrieb genommen wurde?

16. Wenn ja, warum?

17. Wenn nein, ist eine Teilausgliederung geplant?

18. In welcher Form soll das "Umweltbundesamt" - zu deren Hauptaufgaben die

öffentliche Umweltkontrolle gehört - weiterexistieren und die gesetzlich

vorgeschriebenen Aufgaben erledigen?