2063/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt, Schaffenrath, Gredler und Partner/innen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend EU Förderprogramme für Frauen in Österreich
Für die Wiedereinstiegshilfe für Frauen in den Arbeitsmarkt gibt es EU-Förderungen, die
im Rahmen von Projekten (50% EU. 50% national) finanziert werden.
Die Vereine, über die die Projekte abgewickelt werden, müssen vorfinanzieren, und zwar
auf eigene Kosten. So haben beispielsweise jene 15 Projekte, die im Förderprogramm
"Employment NOW" Ende 1995 gestartet wurden, ihre Verträge großteils erst im Juni
1996 erhalten. Allerdings kann überhaupt erst bei Vorliegen dieser Verträge das erste
Drittel der für das Projekt notwendigen Mittel ausbezahlt werden.
Für die ProjektträgerInnen bedeutet dies neben vieler Monate (unbezahlter!) Arbeitszeit.
sich auch noch zusätzlich mit der Vorfinanzierung der notwendigen Investitionen und
Afwendungen konfrontiert zu sehen. Rigide müssen sie den Zeitplan, meist im Einklang
mit anderen europäischen PartnerInnen, einhalten,
Das gegenwärtige Zahlungsprozedere läuft dieser Forderung aber zuwider. Zinsen für
Vor-und Zwischenfinanzierung dürfen außerdem nicht vom Projektbudget getragen
werden. Etwaige Zinserträge sind jedoch an den Förderungsgeber abzuliefern.
Zusätzlich müssen die Frauenprojekte den Verwaltungskriterien der EU sowie jenen der
österreichischen Behörden entsprechen. Diesbezüglich klagen ProjektbewerberInnen über
bürokratische Hindernisse bei der Abwicklung von Frauenförderprogrammen der EU.
Frauenprojekte und -initiativen werden mit diesen Problemen weitgehend allein gelassen
und scheitern deshalb vielfach noch bevor die EU diese begutachten konnte.
Intention der EU ist es, durch Fördergelder ImpuIse für innovative europaweite Ansätze
zur Lösung wirtschaftspolitischer Schwächen zu setzen. So gilt ein Großteil der
Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der
Förderung von Aus- und Weiterbildung.
Österreich kann in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit von Frauen auf diese Einrichtungen
und Frauenprojekte in Zukunft keinesfalls verzichten. Die Erwerbsquote der Frauen ist
sinkend, und die Arbeitslosenquote bei Frauen nimmt überproportional zu.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1.Gibt es bereits Pläne zur Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für
kofinanzierte Projekte, die als Service- und Beratungsstelle bei der Antragsstellung berät?
2. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Koordinierung aller mit der Durchführung
von Programmen und Projekten betrauten Stellen
zu verbessern?
3. Woran scheitern Ihrer Meinung nach die Förderanträge?
Welche Maßnahmen wurden durch die Erkenntnisse ergriffen ?
4. In welcher Form planen Sie den Zugang zu Informationen und Ausschreibungen von
EU- Förderungsprogramme zu verbessern ?
5. Ist Ihnen die Vor- und Zwischenfinanzierungsploblematik bekannt ?
Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie zu setzen?
6.Ist eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anforderungskataloge der
verschiedenen Fördergeber und Prüfstellen hinsichtlich Abrechnungs- und
Abwicklungsstandards geplant? Wenn ja, welche?