2064/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt, Schaffenrath, Gredler und Partner/innen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend EU-Förderprogramm für Frauen in Österreich

Für die Wiedereinstiegshilfe für Frauen in den Arbeitsmarkt gibt es EU-Förderungen, die

im Rahmen von Projekten (50%EU, 50% national) finanziert werden

Die Vereine über die die Projekte abgewickelt werden, müssen vorfinanzieren, und zwar

auf eigene Kosten. So haben beispielsweise jene 15 Projekte, die im Förderprogramm

" Employment NOW" Ende 1995 gestartet wurden, ihre Verträge großteils erst im Juni

1996 erhalten. Allerdings kann überhaupt erst gestartet wurden, ihre Verträge das erste

Drittel der für das Projekt notwendigen Mittel ausbezahlt werden.

Für die ProjektträgerInnen bedeutet dies neben vieler Monate(unbezahlter!) Arbeitszeit

sich auch noch zusätzlich mit der Vorfinanzierung der notwendigen Investitionen und

Aufwendungen konfrontiert zu sehen. Rigide müssen sie den Zeitplan, meist im Einklang

mit anderen europäischen PartnerInnen einhalten.

Das gegenwärtige Zahlungsprozedere läuft dieser Forderung aber zuwider. Zinsen für

Vor- und Zwischenfinanzierung dürfen außerdem nicht vom Projektbudget getragen

werden; etwaige Zinserträge sind jedoch an den Fördergeber abzuliefern.

Zusätzlich müssen die Frauenobjekte den Verwaltungskriterien der EU sowie jener der

österreichischen Behörden entsprechen. Diesbezüglich klagen ProjektbewerberInnen über

bürokratische Hindernisse bei der Abwicklung von Frauenförderprogrammen der EU.

Frauenobjekte und- initiativen werden mit diesen Problemen weitgehend alleingelassen

und scheitern deshalb vielfach, noch bevor die EU diese begutachten konnte.

Intention der EU ist es, durch Fördergelder Impulse für innovative europaweite Ansätze

zur Lösung wirtschaftspolitischer Schwächen zu setzen. So gilt ein Großteil der

Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der

Förderung von Aus- und Weiterbildung.

Österreich kann in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit von Frauen auf diese Einrichtungen

und Frauenprojekte in Zukunft auf keinen Fall verzichten. Die Erwerbsquote der Frauen ist

sinkend, und die Arbeitlosenquote bei Frauen nimmt überproportional zu.

In diesem zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1. Gibt es bereits Pläne zur Einrichtung einer zentralen Koordinierunsstelle für

kofinanzierte Projekte, die als Sevice-und Beratungsstelle bei der Antragsstellung berät?

2. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Koordinierung aller mit der Dürchführung

von Projekten betrauten Stellen zu verbessern?

3. Woran scheitern Ihrer Meinung nach die Förderanträge ?

Welche Maßnahmen wurden durch die gewonnenen Erkenntnisse ergriffen?

4. In welcher Form planen Sie den Zugang zu Information und Ausschreibung von

EU-Förderprogramm zu verbessern?

5. Ist Ihnen die Vor- und Zwischenfinanzierungsproblematik bekannt ?

Wenn ja, welche Maßnahmen planen Sie zu setzen ?

6. Ist eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anforderungskataloge der

verschiedenen Fördergeber und Prüfstellen hinsichtlich Abrechnungs- und

Abwicklungsstandards geplant? Wenn ja, welche?