2076/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Verschwinden von Teilen eines "Rohberichtes" des Rechnungshofes
lm Jahr 1995 prüfte der Rechnungshof die Gebarung der Jahre 1991 bis 1994 der Stadt Feld-
kirch und übermittelte in Folge den "Rohbericht" an die Stadt Feldkirch zur Stellungnahme.
Im "Rohbericht" wurde eingehend auf Verfehlungen, die im Zuge des Umbaus der Musik-
schule Feldkirch gemacht wurden, eingegangen. Vom Rechnungshof wurde u.a. beanstandet,
daß für die Stromversorgung der Musikschule eine eigene Trafostation um 1,3 Mio. Schilling
gebaut wurde, obwohl diese nicht unbedingt notwendig gewesen wäre. Weiters kritisierte der
Rechnungshof, daß die Vergabeordnung übergangen wurde und das Leistungsverzeichnis für
die Umbauarbeiten unzureichend war.
Im Schlußbericht des Rechnungshofes, welcher der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und in der
Folge von der Stadtvertretung diskutiert werden sollte, ist jedoch von diesen Feststellungen
bzgl. der Umbauarbeiten der Musikschule Feldkirch nichts mehr enthalten.
In letzter Zeit besteht allgemein die Tendenz, daß der Rechnungshof bei der Erstellung der
Endberichte nicht mehr mit der nötigen Sorgfalt vorgeht, wie beispielsweise bei den
Wahrnehmungsberichten des Rechnungshofes betreffend die Karawankenautobahn, ORF und
das Allgemeine Krankenhaus Wien.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Präsidenten des
Rechnungshofes folgende
Anfrage
1 . Wann wurde der "Rohbericht" an die Stadt Feldkirch zur Stellungnahme übermittelt?
2. Wann wurde von der Stadt Feldkirch die Stellungnahme abgegeben?
3. Wann wurde seitens des Rechnungshofes der Endbericht vorgelegt?
4. Wieviele Seiten hat der "Rohbericht"?
5. Wieviele Seiten hat der Endbericht?
6. Lt. Zeitungsberichten hat der Rechnungshof auf die Vorwürfe dahingehend reagiert, daß es
zwar Unregelmäßigkeiten gegeben hat, aber aufgrund der Tatsache, daß diese nicht mehr
aktuell sind, von der Berichterstattung im Endbericht abgesehen wurde.
a. Ist es üblich, daß der Rechnungshof von Unregelmäßigkeiten nicht mehr be-
richtet, wenn diese - aus Sicht des Rechnungshofes
- zu lange zurückliegen?
b. Widerspricht diese Sicht des Rechnungshofes nicht dem Gebot der Objektivität,
mit der der Rechnungshof berichten sollte?
c. Ab welchem zeitlichen Abstand zwischen dem Auftreten von Unregelmäßigkei-
ten und der Berichtslegung wird auf eine Berichterstattung verzichtet und wie
häufig ist dies der Fall?
7. Wie hoch waren beim Umbau der Musikschule Feldkirch lt. den Berechnungen des Rech-
nungshofes die vermeidbaren Kosten?
8. Gibt es außer dem großen zeitlichen Abstand zwischen den Umbauarbeiten und der
Berichtslegung durch den Rechnungshof weitere Gründe, weshalb auf die Aufnahme der
Prüfungsfeststellungen in den Endbericht verzichtet wurde und wenn ja, welches sind die
Gründe?