2078/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entwicklung des Personalstandes und der Pragmatisierungen

Nach dem 11. März 1996 zwischen den Regierungsparteien abgeschlossenen

Koalitionsübereinkommen ist es das erklärte Ziel der Bundesregierung, 1996 und 1997 die

Personalausgaben (inkl. Pensionsaufwand) etwa auf dem Niveau des Jahres 1995 zu halten.

Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

. Moderate Gehaltsrunde bis Ende 1997.

. Reduktion der Zahl der öffentlich Bediensteten um 11.000 (inkl. Post) bis Ende 1997 durch

Straffung der Organisationsstrukturen.

. Senkung des Aufwandes für Überstunden und Zulagen.

. Maßnahmenbündel zur Senkung des Personalaufwandes im Schul- und

Universitätsbereich.

. Äquivalente Maßnahmen bei ÖBB (Einhebung eines Pensionssicherungsbeitrages für

Aktive und Pensionisten), SV-Trägern und sonstigen öffentlichen Körperschaften, wobei

die bereits getätigten Gehaltsabschlüsse zu berücksichtigten sind.

. Strukturmaßnahmen: Einschränkungen der Pragmatisierung, volle Pensionshöhe erst bei

Pensionierung ab dem 60. Lebensjahr, ASVG-Pensionen für neu eingetretene Beamte.

. Weitere Nullohnrunden für Politiker.

Eine nachhaltige Dämpfung der Personalausgaben kann jedoch erst nach Durchführung der

dringend notwendigen Strukturreformen des öffentlichen Dienstes erreicht werden. Daß die

Besoldungsreform 1994 keine derartige Strukturreform gebracht hat sondern ein verfehlter

Ansatz auf alten Geleisen blieb, hat offenbar auch der früher für den öffentlichen Dienst

zuständige Staatssekretär und nunmehrige Bundesminister Mag. Schlögl erkannt und deshalb

bereits mehrmals ein Bundesangestelltengesetz angekündigt. In diesem Zusammenhang war

auch von einem Pragmatisierungsstopp die Rede. Dennoch wurde ungebremst weiter

pragmatisiert, so daß die Zahl der pragmatisierten Bundesbediensteten gegenwärtig einen

neuen Höchststand erreicht. Mag. Schlögl befürchtet sogar, daß die Pragmatisierungswelle im

heurigen Jahr noch weiter anschwellen wird.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen, der

nunmehr für das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes zuständig ist, die nachstehende

ANFRAGE

1. Wie viele öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamte) zählte der Bund zum Stichtag 1.

Jänner 1995 und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Ressorts?

2. Wie viele Bedienstete wurden vom Bund im Jahr 1995 in ein öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis) aufgenommen?

3. Wie verteilen sich diese Aufnahmen (Pragmatisierungen) auf die einzelnen Ressorts?

4. Wie viele öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamte) zählte der Bund zum Stichtag 1.

Jänner 1996 und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Ressorts?

5. Wie viele Bedienstete wurden vom Bund im Jahre 1996 jeweils in ein öffentlich-

rechtliches Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis) aufgenommen?

6. Wie verteilen sich diese Aufnahmen (Pragmatisierungen) auf die einzelnen Ressorts?

7. Wie viele öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamte) zählte der Bund zum Stichtag 1.

Jänner 1997 und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Ressorts,?

8. Wie viele Bedienstete wurden vom Bund im Jahre 1997 bisher in eine öffentlich-

rechtliches Diesntverhältnis (Beamtenverhältnis) aufgenommen?

9. Wie verteilen sich diese Aufnahmen (Pragmatisierungen) auf die einzelnen Ressorts?

10.Nach welchen Gesichtspunkten wurde in den Jahren 1995, 1996 und 1997 bei den

Aufnahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis vorgegangen und weshalb wurde

das im Koalitionsübereinkommen festgelegte Ziel einer Einschränkung der Pragmatisierung

aufgegeben?

11.Nach welchen Gesichtpunkten wird die Bundesregierung in Zukunft bei den Aufnahmen im

öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse vorgehen und bis wann ist mit der Erstellung

einheitlicher Richtlinien zu rechnen?

12.Wie viele öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamte) zählte die ÖPT zum Stichtag 1.

Jänner 1995?

13.Wie viele Bedienstete wurden von der ÖPT im Jahr 1995 in ein öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis) aufgenommen?

14.Wie viele öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamte) zählte die ÖPT zum Stichtag 1.

Jänner 1996?

15.Wie viele Bedienstete wurden von der ÖPT bzw. der PIA im Jahre 1996 in ein öffentlich-

rechtliches Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis) aufgenommen?

16.Wie viele öffentlich-rechtliche Bedienstete (Beamte) zählt die PIA zum Stichtag 1. Jänner

1997?

17.Weshalb wurden 1995 und 1996 bei der ÖPT die Aufnahmen in ein öffentlich-rechtliches

Dienstverhältnis nicht gestoppt, obwohl bereits eine Ausgliederung vorgesehen war, die

tatsächlich mit 1.Mai 1996 durchgeführt wurde?

18.Wie hoch war der natürliche Personalabgang bei der ÖPT bzw. der PIA im Jahre 1996

bezüglich der Beamten und der sonstigen Bediensteten9

19.Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die kolportierten weiteren 8.000 Arbeitsplätze

bei der PTA abzubauen und welche speziellen arbeitmarktpolitischen Maßnahmen wird die

Bundesregierung in diesem Zusammenhang treffen?

20.Wie ist es zu erklären, daß die PTA nunmehr bei im wesentlichen unveränderten

Aufgabenbereich wesentlich weniger Personal benötigt wie die ÖPT zuvor?

21 .Wer war für den offenkundig überhöhten Personalstand der ÖPT verantwortlich und wie

hoch ist der Schaden, der dem Bund dadurch erwachsen ist?

22.Wurden die maßgebenden Personen zur Verantwortung gezogen?

Wann ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

23.Wurden die im Sparpaket bzw. im Strukuranpassungsgesetz 1996 hinsichtlich der

Bediensteten des Bundes vorgesehenen Maßnahmen auch von den Ländern und Gemeinden

nachvollzogen?

Wenn ja, in welchem Ausmaß und in welchen Ländern bzw. Gemeinden?

24.Wie hoch sind die daraus resultierenden Einsparungen im Jahr 1996

a) für den Bund

b) für die Länder

c) für die Gemeinden

zu beziffern?

25.Wie hoch werden die daraus resultierenden Einsparungen im Jahre 1997

a) für den Bund

b) für die Länder

c) für die Gemeinden

voraussichtlich zu beziffern sein?