2083/J XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen der Finanzamtsbetriebsprüfung bei der Firma

MEDIAPRINT

Bei der Firma MEDIAPRINT wurde eine Prüfung für die Kalenderjahre 1991 bis

einschließlich 1993 durchgeführt. Als eine der Folgen dieser Finanzamtsbetriebsprüfung

erhielt eine offensichtlich große Anzahl von Personen, die in diesen Jahren für die

MEDIAPRINT tätig waren eine Aufforderung zur Veranlagung. Dabei handelt es sich zu

einem großen Teil um Personen, die für die MEDIAPRlNT als Hauszusteller tätig waren.

Dies veranlaßt uns zu folgender

ANFRAGE:

1 . Wieviele Personen wurden von der MEDIAPRlNT als ',Werkvertragspartner" für

diesen Zeitraum namhaft gemacht?

Und für wieviele Personen erfolgte in Konsequenz eine Kontaktaufnahme durch das

Finanzamt?

2 . Um welche Summen handelt es sich insgesamt, bei der von der MEDlAPRINT im

angegebenen Zeitraum ausbezahlten Honoraren?

3 . Beinhalten all diese Honorare eine Umsatzsteuer in der Höhe von 20 % ?

4 . In welcher Form wurde überprüft, ob den angegebenen Honoraren wirklich eine

Dienstleistung in Form eines Werkvertrages zugrundeliegt oder ob nicht eine andere

Form eines Vertragsverhältnisses vorliegt?

5 . Ist es für die betroffenen Personen im nachhinein möglich, seinerzeit angefallene

Kosten wie Fahrtkosten und sonstige Ausgaben geltend zu machen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Wenn nein, warum nicht?

6. Geht aus den entsprechenden Vertragsunterlagen eindeutig hervor, daß die betroffenen

Hauszusteller davon Kenntnis hatten, daß ihr Entgelt von ÖS 1 ,20 pro Zeitung

Umsatzsteuer enthält?

7 . Ist lhrer Meinung nach das Verwaltungsgerichtshofurteil betreffend

Dienstnehmereigenschaften von Kolporteuren auch auf Hauszusteller anzuwenden?