2083/J XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Auswirkungen der Finanzamtsbetriebsprüfung bei der Firma
MEDIAPRINT
Bei der Firma MEDIAPRINT wurde eine Prüfung für die Kalenderjahre 1991 bis
einschließlich 1993 durchgeführt. Als eine der Folgen dieser Finanzamtsbetriebsprüfung
erhielt eine offensichtlich große Anzahl von Personen, die in diesen Jahren für die
MEDIAPRINT tätig waren eine Aufforderung zur Veranlagung. Dabei handelt es sich zu
einem großen Teil um Personen, die für die MEDIAPRlNT als Hauszusteller tätig waren.
Dies veranlaßt uns zu folgender
ANFRAGE:
1 . Wieviele Personen wurden von der MEDIAPRlNT als ',Werkvertragspartner" für
diesen Zeitraum namhaft gemacht?
Und für wieviele Personen erfolgte in Konsequenz eine Kontaktaufnahme durch das
Finanzamt?
2 . Um welche Summen handelt es sich insgesamt, bei der von der MEDlAPRINT im
angegebenen Zeitraum ausbezahlten Honoraren?
3 . Beinhalten all diese Honorare eine Umsatzsteuer in der Höhe von 20 % ?
4 . In welcher Form wurde überprüft, ob den angegebenen Honoraren wirklich eine
Dienstleistung in Form eines Werkvertrages zugrundeliegt oder ob nicht eine andere
Form eines Vertragsverhältnisses vorliegt?
5 . Ist es für die betroffenen Personen im nachhinein möglich, seinerzeit angefallene
Kosten wie Fahrtkosten und sonstige Ausgaben geltend zu machen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
6. Geht aus den entsprechenden Vertragsunterlagen eindeutig hervor, daß die betroffenen
Hauszusteller davon Kenntnis hatten, daß ihr Entgelt von ÖS 1 ,20 pro Zeitung
Umsatzsteuer enthält?
7 . Ist lhrer Meinung nach das Verwaltungsgerichtshofurteil betreffend
Dienstnehmereigenschaften von Kolporteuren auch auf Hauszusteller anzuwenden?