2098/J XX.GP
der Abgeordneten Zweytick, Großruck
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kumulation von Aufsichtsratsfunktionen bei Beamten
In der Zeitung "Wirtschaftsblatt" Nr. 320 vom 11.2.1997 wird wieder einmal die
Tatsache bemängelt, daß Beamte teilweise bis zu 14 Aufsichtsratfunktionen
ausüben. Diese Kritik wurde zum wiederholten Male seit einigen .Jahren vom
Rechnungshof sowie einschlägigen Publikationen wie der Zeitschrift der
Gesellschaft für das öffentliche Haushaltswesen (Jahrgang 33 aus 1992)
geäußert.
Es ist kaum plausibel, daß Beamte neben ihrer beruflichen Tätigkeit aus
zeitlichen Gründen mehrere Aufsichtsratsfunktionen gleichzeitig ausüben
können. So schreibt Min.-Rat Dkfm. Dr. Kurt Sörös, pensionierter
Rechnungshof-Prüfer, in seinem Bericht- "Nur bei genügend verfügbarer Zeit
könnte der Aufsichtsrat gewisse entscheidende Fragen immer wieder stellen,
innovative Ideen einbringen, dem Top-Management als Gesprächspartner zur
Verfügung stehen, zusätzliche Informationen einfordern und verwerten,
Unternehmungskonzepte und Strategien anregen sowie deren Zielkonformität
und Realisierung überwachen, sinnvolle Personalentscheidungen treffen, usw."
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1) Haben Sie Kenntnis von der oben beschriebenen Sachlage?
2) Welche gesetzlichen und andere Maßnahmen sind möglich, die
Aufsichtsratsposten von Beamten zu beschränken, so daß diese seriös ausgeübt
werden können?
3) Welche Maßnahmen werden Sie bis wann durchsetzen?