2098/J XX.GP

 

der Abgeordneten Zweytick, Großruck

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kumulation von Aufsichtsratsfunktionen bei Beamten

In der Zeitung "Wirtschaftsblatt" Nr. 320 vom 11.2.1997 wird wieder einmal die

Tatsache bemängelt, daß Beamte teilweise bis zu 14 Aufsichtsratfunktionen

ausüben. Diese Kritik wurde zum wiederholten Male seit einigen .Jahren vom

Rechnungshof sowie einschlägigen Publikationen wie der Zeitschrift der

Gesellschaft für das öffentliche Haushaltswesen (Jahrgang 33 aus 1992)

geäußert.

Es ist kaum plausibel, daß Beamte neben ihrer beruflichen Tätigkeit aus

zeitlichen Gründen mehrere Aufsichtsratsfunktionen gleichzeitig ausüben

können. So schreibt Min.-Rat Dkfm. Dr. Kurt Sörös, pensionierter

Rechnungshof-Prüfer, in seinem Bericht- "Nur bei genügend verfügbarer Zeit

könnte der Aufsichtsrat gewisse entscheidende Fragen immer wieder stellen,

innovative Ideen einbringen, dem Top-Management als Gesprächspartner zur

Verfügung stehen, zusätzliche Informationen einfordern und verwerten,

Unternehmungskonzepte und Strategien anregen sowie deren Zielkonformität

und Realisierung überwachen, sinnvolle Personalentscheidungen treffen, usw."

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Finanzen folgende

Anfrage:

1) Haben Sie Kenntnis von der oben beschriebenen Sachlage?

2) Welche gesetzlichen und andere Maßnahmen sind möglich, die

Aufsichtsratsposten von Beamten zu beschränken, so daß diese seriös ausgeübt

werden können?

3) Welche Maßnahmen werden Sie bis wann durchsetzen?