2099/J XX.GP

 

Der Abgeordneter Peter, Partnerinnen und Partner

an den Bundeskanzler

betreffend Österreichisches Statistisches Zentralamt

Im Zusammenhang mit der negativen Optik, in die das ÖSTAT in den letzten

Monaten gerade durch die Diskussion über die fehlenden Außenhandelsdaten

geraten ist (September 96), fällt ohne Zweifel die Debatte um eine deutlichere

Umschreibung des Aufgabenbereichs dieser Behörde. Damit verbunden ist die

Frage nach der Sinnhaftigkeit mancher Erhebungen durch das statistische

Zentralamt, vor allem in Bereichen, wo auch von anderen Institutionen Daten

vorliegen (zB. Versicherungs-, Arbeitsmarkt,- Wählerdaten). Und nicht zuletzt durch

eine gewisse bürokratische Kopflastigkeit dieser Institution stellt sich die Frage, ob

die im folgenden dargestellte Sachlage nicht symptomatisch für ein problematisches

Verhältnis zwischen Bürokratie und Selbstständigen ist.

Der Inhaber der Bäckerei Kustor in Wiener Neustadt, Fritz Kempf, bekam im April

von der Abteilung 3 des ÖSTAT einen Fragebogen, den dieser sich außerstande sah

ordnungsgemäß auszufüllen. Kempf tat dies auch der betreffenden Abteilung kund

und begründete dies mit seinem überdurchschnittlich großen Arbeitsaufwand für

seine Firma. Kempf wies weiters darauf hin, daß er selbstverständlich bereit sei,

Beamten des ÖSTAT Einsicht in seine Bücher zu gewähren, bzw. wies darauf hin,

daß die gewünschten Daten beim zuständigen Finanzamt Wr. Neustadt erhoben

werden könnten.

Das ÖSTAT erwies sich für die Beweggründe der betreffenden Person als

unzugänglich und reagierte kurzerhand mit einer Strafverfügung.

Auf diese Sachlage bezugnehmend richten die unterzeichneten Abgeordneten an

den Bundeskanzler folgende schriftliche

Anfrage

1) Wie stellt sich der Fall Kempf aus Ihrer Sicht dar, und wie begründen Sie die

mangelnde Flexibilität, die in die Strafverfügung mündet?

2) Eine Strafverfügung kommt einer Disziplinierung gleich.

Im Sinne einer produktiven Lösung, können Sie sich

a)auf den geschilderten Fall bezogen,

b) im allgemeinen

Alternativen zu einer solchen Vorgangsweise vorstellen?

Erscheinen Ihnen solche Alternativen als notwendig?

3)Existiert Zahlenmaterial über die Häufigkeit der Anwendungen von Sanktionen von

Seiten des ÖSTAT?

Wie oft wurden im Zeitraum 1 990 bis 1 996 Sanktionen angewendet?

Können Sie in Beantwortung dieser Frage branchenspezifische Daten angeben?

5) Existieren Überlegungen, Befragungen etwa durch Marktforschungsinstitute

durchführen zu lassen?

Welche Position vertreten Sie in diesem Zusammenhang?

6) Welche Reformansätze haben Sie überhaupt für den Bereich des ÖSTAT

entworfen?

7)Stichwort: Bürokratieabbau: Welche Vorschläge gibt es in dieser Richtung von

Ihrer Seite?

Gibt es aus Ihrer Sicht Anlaß für grundlegende Reformen?

Wenn ja, wo setzen diese an?

Wenn nein, wie begründen Sie Ihre Ansicht, und wie stellen Sie sich die

wesentlichen Aufgabenbereiche des ÖSTAT für die Zukunft vor?