2099/J XX.GP
Der Abgeordneter Peter, Partnerinnen und Partner
an den Bundeskanzler
betreffend Österreichisches Statistisches Zentralamt
Im Zusammenhang mit der negativen Optik, in die das ÖSTAT in den letzten
Monaten gerade durch die Diskussion über die fehlenden Außenhandelsdaten
geraten ist (September 96), fällt ohne Zweifel die Debatte um eine deutlichere
Umschreibung des Aufgabenbereichs dieser Behörde. Damit verbunden ist die
Frage nach der Sinnhaftigkeit mancher Erhebungen durch das statistische
Zentralamt, vor allem in Bereichen, wo auch von anderen Institutionen Daten
vorliegen (zB. Versicherungs-, Arbeitsmarkt,- Wählerdaten). Und nicht zuletzt durch
eine gewisse bürokratische Kopflastigkeit dieser Institution stellt sich die Frage, ob
die im folgenden dargestellte Sachlage nicht symptomatisch für ein problematisches
Verhältnis zwischen Bürokratie und Selbstständigen ist.
Der Inhaber der Bäckerei Kustor in Wiener Neustadt, Fritz Kempf, bekam im April
von der Abteilung 3 des ÖSTAT einen Fragebogen, den dieser sich außerstande sah
ordnungsgemäß auszufüllen. Kempf tat dies auch der betreffenden Abteilung kund
und begründete dies mit seinem überdurchschnittlich großen Arbeitsaufwand für
seine Firma. Kempf wies weiters darauf hin, daß er selbstverständlich bereit sei,
Beamten des ÖSTAT Einsicht in seine Bücher zu gewähren, bzw. wies darauf hin,
daß die gewünschten Daten beim zuständigen Finanzamt Wr. Neustadt erhoben
werden könnten.
Das ÖSTAT erwies sich für die Beweggründe der betreffenden Person als
unzugänglich und reagierte kurzerhand mit einer Strafverfügung.
Auf diese Sachlage bezugnehmend richten die unterzeichneten Abgeordneten an
den Bundeskanzler folgende schriftliche
Anfrage
1) Wie stellt sich der Fall Kempf aus Ihrer Sicht dar, und wie begründen Sie die
mangelnde Flexibilität, die in die
Strafverfügung mündet?
2) Eine Strafverfügung kommt einer Disziplinierung gleich.
Im Sinne einer produktiven Lösung, können Sie sich
a)auf den geschilderten Fall bezogen,
b) im allgemeinen
Alternativen zu einer solchen Vorgangsweise vorstellen?
Erscheinen Ihnen solche Alternativen als notwendig?
3)Existiert Zahlenmaterial über die Häufigkeit der Anwendungen von Sanktionen von
Seiten des ÖSTAT?
Wie oft wurden im Zeitraum 1 990 bis 1 996 Sanktionen angewendet?
Können Sie in Beantwortung dieser Frage branchenspezifische Daten angeben?
5) Existieren Überlegungen, Befragungen etwa durch Marktforschungsinstitute
durchführen zu lassen?
Welche Position vertreten Sie in diesem Zusammenhang?
6) Welche Reformansätze haben Sie überhaupt für den Bereich des ÖSTAT
entworfen?
7)Stichwort: Bürokratieabbau: Welche Vorschläge gibt es in dieser Richtung von
Ihrer Seite?
Gibt es aus Ihrer Sicht Anlaß für grundlegende Reformen?
Wenn ja, wo setzen diese an?
Wenn nein, wie begründen Sie Ihre Ansicht, und wie stellen Sie sich die
wesentlichen Aufgabenbereiche des ÖSTAT für die Zukunft vor?