2109/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schaffenrath, Kier und Partner/innen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Inanspruchnahme von arbeitsmarktrelevanten Förderungen der EU

Die einzigen direkt Arbeitsmarktfördernden Maßnahmen, die seitens der EU für

Österreich (und die anderen Mitgliedstaaten) gesetzt werden können, sind - neben

Gemeinschaftsinitiativen - Kofinanzierungs-Förderungen im Rahmen des

Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie in Randbereichen der anderen Strukturfonds

Es ist daher von besonderer Bedeutung, die Mittel des ESF-Fonds auszunützen und

effizient einzusetzen. Zu unterscheiden ist dabei natürlich vor allem zwischen Ziel 3-

(Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie Förderung der Integration Jugendlicher und

der Frauen) und Ziel 4- (Förderung von Arbeitnehmerlnnen, die dem industriellen

und technologischen Wandel ausgesetzt sind) Gebieten. Es geht dabei um so

wichtige Bereiche wie Umschulungen, Existenzgründungs- und Einstellungshilfen,

Entwicklung von Beschäftigungs- und Ausbildungsstrukturen.

Für Österreich stehen in der Periode 1995 - 99 aus dem ESF rund 1,4 Milliarden

Schilling jährlich zur Verfügung. Diese werden jedoch bisher offensichtlich nur zur

Hälfte ausgenützt. Gründe könnten neben dem niedrigen Kofinanzierungsanteil der

EU (weit unter 50%) die sehr spät mit der EU verhandelten Programme, der

zögernde Aufbau der Umsetzungsvoraussetzungen (inzwischen 14

Programmplanungsdokumente) und die nicht den EU-Richtlinien entsprechende

Förderungspraxis, nämlich besonders die Vergabe von Dauersubventionen, sein.

Dazu kommt, daß das Arbeitsmarktservice (AMS) die fast ausschließliche

Verteilungskompetenz der Fördergelder aus dem ESF besitzt. Das AMS fördert

jedoch (gemäß Ziel 3) kaum Projekte, die Arbeitsvermittlung zum Thema haben,

Dies ist insoferne problematisch, als nur ca. 20 % der offenen Stellen dem AMS

zugänglich sind. Private Jobvermittler bzw. der freie Wettbewerb hinsichtlich

Jobvermittlung sind somit benachteiligt. Ähnliches gilt analog für die Förderung von

Höherqualifizierung der Beschäftigten und Weiterbildung (Ziel 4).

ln diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales:

1. Wie viele Mittel hat Österreich 1995 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern -

aus dem ESF-Fonds erhalten?

2. Wie viele Mittel hat Österreich 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern -

aus dem ESF-Fonds erhalten?

3. Wieviel Geld wird Österreich aus dem ESF-Fonds bis Ende der Periode 1999

Ihrer Schätzung nach voraussichtlich ausschöpfen können?

4. Wieviel Prozent der theoretisch zur Verfügung stehenden ca. 7 Milliarden

Schilling bis 1999 werden nicht ausgeschöpft werden können? Aus welchem

Grund?

5. Wie viele Mittel wurden 1995 und 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern -

für Ziel 3-Förderungen verwendet?

6. Wie viele Mittel wurden 1995 und 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern -

für Ziel 4-Förderungen verwendet?

7. Stimmt es, daß ausschließlich das AMS für die Verteilung der Gelder aus dem

ESF zuständig ist? Wenn ja, warum?

8. Inwieweit können private Jobvermittler von gemäß Ziel 3 vergebenen Mitteln

profitieren?

9. Nach welchen Kriterien akzeptiert das AMS private Frauenprojekte?

1O. Welche konkreten Projekte zur Höherqualifzierung von Beschäftigten wurden

bisher mit Hilfe von ESF-Geldern gefördert?

11. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Projekten zur Höherqualifizierung von

Beschäftigten mit Hilfe von ESF-Geldern?

12. Welche konkreten Projekte betreffen die Höherqualifizierung von Frauen?

13. Welche Vereine, Schulungsinstitute, private Unternehmen oder auch

Privatpersonen haben die Förderungsgelder im konkreten erhalten?

14. Wie werden durch Ihr Ministerium die für Österreich neuen EU-Förderrichtlinien

bzw. die Strukturfondsverordnungen, die die Qualifizierung von

Humanressourcen (vor allem Weiterbildung) betonen und der bisherigen

österreichischen "Förderphilosophie" entgegengesetzt sind, organisatorisch und

inhaltlich umgesetzt?

15. Welche Rolle spielten die Umstellungsschwierigkeiten Ihres Ressorts auf das EU-

Fördersystem bei der bisher mangelhaften Ausnützung des ESF-Förderungs-

rahmens?