2109/J XX.GP
der Abgeordneten Schaffenrath, Kier und Partner/innen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Inanspruchnahme von arbeitsmarktrelevanten Förderungen der EU
Die einzigen direkt Arbeitsmarktfördernden Maßnahmen, die seitens der EU für
Österreich (und die anderen Mitgliedstaaten) gesetzt werden können, sind - neben
Gemeinschaftsinitiativen - Kofinanzierungs-Förderungen im Rahmen des
Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie in Randbereichen der anderen Strukturfonds
Es ist daher von besonderer Bedeutung, die Mittel des ESF-Fonds auszunützen und
effizient einzusetzen. Zu unterscheiden ist dabei natürlich vor allem zwischen Ziel 3-
(Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie Förderung der Integration Jugendlicher und
der Frauen) und Ziel 4- (Förderung von Arbeitnehmerlnnen, die dem industriellen
und technologischen Wandel ausgesetzt sind) Gebieten. Es geht dabei um so
wichtige Bereiche wie Umschulungen, Existenzgründungs- und Einstellungshilfen,
Entwicklung von Beschäftigungs- und Ausbildungsstrukturen.
Für Österreich stehen in der Periode 1995 - 99 aus dem ESF rund 1,4 Milliarden
Schilling jährlich zur Verfügung. Diese werden jedoch bisher offensichtlich nur zur
Hälfte ausgenützt. Gründe könnten neben dem niedrigen Kofinanzierungsanteil der
EU (weit unter 50%) die sehr spät mit der EU verhandelten Programme, der
zögernde Aufbau der Umsetzungsvoraussetzungen (inzwischen 14
Programmplanungsdokumente) und die nicht den EU-Richtlinien entsprechende
Förderungspraxis, nämlich besonders die Vergabe von Dauersubventionen, sein.
Dazu kommt, daß das Arbeitsmarktservice (AMS) die fast ausschließliche
Verteilungskompetenz der Fördergelder aus dem ESF besitzt. Das AMS fördert
jedoch (gemäß Ziel 3) kaum Projekte, die Arbeitsvermittlung zum Thema haben,
Dies ist insoferne problematisch, als nur ca. 20 % der offenen Stellen dem AMS
zugänglich sind. Private Jobvermittler bzw. der freie Wettbewerb hinsichtlich
Jobvermittlung sind somit benachteiligt. Ähnliches gilt analog für die Förderung von
Höherqualifizierung der Beschäftigten und Weiterbildung (Ziel 4).
ln diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
1. Wie viele Mittel hat Österreich 1995 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern -
aus dem ESF-Fonds erhalten?
2. Wie viele Mittel hat Österreich 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern -
aus dem ESF-Fonds erhalten?
3. Wieviel Geld wird Österreich aus dem ESF-Fonds bis Ende der Periode 1999
Ihrer Schätzung nach voraussichtlich ausschöpfen können?
4. Wieviel Prozent der theoretisch zur Verfügung stehenden ca. 7 Milliarden
Schilling bis 1999 werden nicht ausgeschöpft werden können? Aus welchem
Grund?
5. Wie viele Mittel wurden 1995 und 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern -
für Ziel 3-Förderungen verwendet?
6. Wie viele Mittel wurden 1995 und 1996 - aufgeschlüsselt nach Bundesländern -
für Ziel 4-Förderungen verwendet?
7. Stimmt es, daß ausschließlich das AMS für die Verteilung der Gelder aus dem
ESF zuständig ist? Wenn ja, warum?
8. Inwieweit können private Jobvermittler von gemäß Ziel 3 vergebenen Mitteln
profitieren?
9. Nach welchen Kriterien akzeptiert das AMS private Frauenprojekte?
1O. Welche konkreten Projekte zur Höherqualifzierung von Beschäftigten wurden
bisher mit Hilfe von ESF-Geldern gefördert?
11. Wie hoch ist der Frauenanteil bei Projekten zur Höherqualifizierung von
Beschäftigten mit Hilfe von ESF-Geldern?
12. Welche konkreten Projekte betreffen die Höherqualifizierung von Frauen?
13. Welche Vereine, Schulungsinstitute, private Unternehmen oder auch
Privatpersonen haben die Förderungsgelder im konkreten erhalten?
14. Wie werden durch Ihr Ministerium die für Österreich neuen EU-Förderrichtlinien
bzw. die Strukturfondsverordnungen, die die Qualifizierung von
Humanressourcen (vor allem Weiterbildung) betonen und der bisherigen
österreichischen "Förderphilosophie" entgegengesetzt sind, organisatorisch und
inhaltlich umgesetzt?
15. Welche Rolle spielten die Umstellungsschwierigkeiten Ihres Ressorts auf das EU-
Fördersystem bei der bisher mangelhaften Ausnützung des ESF-Förderungs-
rahmens?