2118/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Finanzgebarung von Konsulargebühren an der österreichischen Botschaft in
Belgrad
Seit Einführung der Visapflicht für jugoslawische Staatsbürger herrscht an der
österreichischen Botschaft in Belgrad ein großer Ansturm auf Erteilung von Sichtvermerken.
Allein 1995 betrug die Zahl der ausgestellten Einreisebewilligungen rd. 140.000. Da gemäß
Konsulargebührengestz die dafür anfallenden Gebühren in der jeweiligen Landeswährung
einzuheben sind, müßte sich im Laufe der Jahre ein enormer Betrag an jugoslawischer Dinar
angehäuft haben, der eigentlich bei Überschreiten eines gewissen Wochenbudgets lt.
Vorschrift an das Bundesministerium für Finanzen abgeführt werden müßte.
Nachdem bekanntlich der Dinar nicht frei konvertierbar ist, stellt sich die Frage in welcher
Form diese Mittel an das Finanzministerium transferiert bzw. ansonst angelegt wurden, um
den Verlust durch den rapiden Kursverfall zu minimieren. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage
in der Bundesrepublik Jugoslawien leiden zahlreiche Banken unter eingeschränkter Liquidität
bzw. befinden sich in Konkursverfahren. Deshalb wurde seitens der Jugoslawischen
Nationalbank einigen Banken die Lizenz zur Geschäftsführung entzogen. Es gilt in
Wirtschaftskreisen als selbstverständlich, daß jegliche Art von Bankgeschäften vorher einer
eingehenden Prüfung des ortsansässigen Bankinstitutes zugrunde liegen, um vor bösen
Überraschungen gefeit zu sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE:
1. Auf welche Höhe belaufen sich seit Einführung der Sichtvermerkspflicht für jugoslawische
Staatsbürger die eingehobenen Dinar-Beträge?
2. Wurden diese Geldmittel dem Bundesministerium für Finanzen zugeführt?
* Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
* Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
3. Wurden diese Geldmittel seitens der österreichischen Vertretung bei lokalen Banken
deponiert?
* Wenn ja, bei welchen, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen?
4. Wurden über diese Banken vor Geschäftsabschluß eingehende Informationen bezüglich
ihrer Seriosität eingeholt?
* Wenn ja, auf welche Weise und in welchem Umfang?
* Wenn nein, nach welchen Kriterien wurden die
Bankinstitute als solide beurteilt?
5. Sind der Republik Österreich aufgrund der zahlreichen Bankeninsolvenzen in der
Bundesrepublik Jugoslawien bislang Gelder verloren gegangen oder blockiert?
* Wenn ja, bei welchen Banken, in welcher Höhe und wann wurde dies den zuständigen
Behörden in Wien bekanntgegeben?
6. Seit wann werden an der österreichischen Botschaft in Belgrad die Visa-Gebühren in
Schilling oder einer sonstigen frei konvertierbaren Währung eingehoben?
7. Wie werden diese Geldmittel derzeit angelegt bzw. administriert?
8. Was geschieht mit allfälligen Bargeldreseverven aus Sichtvermerksgebühren in
jugoslawischen Dinar?
9. Auf welche Höhe belaufen sich diese Bargeldreserven?