2118/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Finanzgebarung von Konsulargebühren an der österreichischen Botschaft in

Belgrad

Seit Einführung der Visapflicht für jugoslawische Staatsbürger herrscht an der

österreichischen Botschaft in Belgrad ein großer Ansturm auf Erteilung von Sichtvermerken.

Allein 1995 betrug die Zahl der ausgestellten Einreisebewilligungen rd. 140.000. Da gemäß

Konsulargebührengestz die dafür anfallenden Gebühren in der jeweiligen Landeswährung

einzuheben sind, müßte sich im Laufe der Jahre ein enormer Betrag an jugoslawischer Dinar

angehäuft haben, der eigentlich bei Überschreiten eines gewissen Wochenbudgets lt.

Vorschrift an das Bundesministerium für Finanzen abgeführt werden müßte.

Nachdem bekanntlich der Dinar nicht frei konvertierbar ist, stellt sich die Frage in welcher

Form diese Mittel an das Finanzministerium transferiert bzw. ansonst angelegt wurden, um

den Verlust durch den rapiden Kursverfall zu minimieren. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage

in der Bundesrepublik Jugoslawien leiden zahlreiche Banken unter eingeschränkter Liquidität

bzw. befinden sich in Konkursverfahren. Deshalb wurde seitens der Jugoslawischen

Nationalbank einigen Banken die Lizenz zur Geschäftsführung entzogen. Es gilt in

Wirtschaftskreisen als selbstverständlich, daß jegliche Art von Bankgeschäften vorher einer

eingehenden Prüfung des ortsansässigen Bankinstitutes zugrunde liegen, um vor bösen

Überraschungen gefeit zu sein.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten nachstehende

ANFRAGE:

1. Auf welche Höhe belaufen sich seit Einführung der Sichtvermerkspflicht für jugoslawische

Staatsbürger die eingehobenen Dinar-Beträge?

2. Wurden diese Geldmittel dem Bundesministerium für Finanzen zugeführt?

* Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

* Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

3. Wurden diese Geldmittel seitens der österreichischen Vertretung bei lokalen Banken

deponiert?

* Wenn ja, bei welchen, in welcher Höhe und zu welchen Konditionen?

4. Wurden über diese Banken vor Geschäftsabschluß eingehende Informationen bezüglich

ihrer Seriosität eingeholt?

* Wenn ja, auf welche Weise und in welchem Umfang?

* Wenn nein, nach welchen Kriterien wurden die Bankinstitute als solide beurteilt?

5. Sind der Republik Österreich aufgrund der zahlreichen Bankeninsolvenzen in der

Bundesrepublik Jugoslawien bislang Gelder verloren gegangen oder blockiert?

* Wenn ja, bei welchen Banken, in welcher Höhe und wann wurde dies den zuständigen

Behörden in Wien bekanntgegeben?

6. Seit wann werden an der österreichischen Botschaft in Belgrad die Visa-Gebühren in

Schilling oder einer sonstigen frei konvertierbaren Währung eingehoben?

7. Wie werden diese Geldmittel derzeit angelegt bzw. administriert?

8. Was geschieht mit allfälligen Bargeldreseverven aus Sichtvermerksgebühren in

jugoslawischen Dinar?

9. Auf welche Höhe belaufen sich diese Bargeldreserven?