2123/J XX.GP
der Abg. Dr. Pumberger, Haller, Mag. Haupt
an die Bundesministerin für Arbeit , Gesundheit und Soziales
betreffend Geschäftemacherei mit medizinischen Hilfsmitteln
auf Kosten von Patient und Krankenkasse
Nach der ordnungsgemäßen Verarztung einer Unterschenkelfraktur in
der Unfallchirurgie des AKH Wien verschrieb der diensthabende Arzt
der Patientin ein Paar Krücken, abzuholen in einem praktischerweise
gleich im AKH-Komplex befindlichen Sanitätshaus. Dies geschah am 4.3.1997.
Dort wurden der Patientin diese Krücken leihweise ausgefolgt , die Leih-
gebühr pro Monat für die sichtlich bereits benützten Krücken beträgt
öS 180, - . Bei der Übernahme muß der Patient ein Formular unterschreiben,
in dem darauf hingewiesen wird, daß die Leihgebühr nicht oder nur zu
einem geringen Teil von den Krankenkassen zurückerstattet wird und daß
der Kaufpreis von öS 570,- zu bezahlen ist, wenn der Leihgegenstand
länger als drei Monate nicht in eine der angegebenen Rückgabeadreesen
zurückgestellt wird.
Die Bezahlung der Leihgebühr erfolgt bei Rückgabe der Krücken.
Die Wiener Gebietskrankenkasse vergütet lediglich öS 33, - monatlich,
also weniger als die Krankenscheingebühr ausmacht.
Der Kassentarif für ein Paar anatomische Unterarm-Krücken betrug im
Vorjahr öS 497,-, der Einkaufspreis öS 115,-. Im Detailverkauf können
diese Behelfe ohne Kassenverordnung um öS 319,- erworben werden.
Bereits im ersten Leihmonat übersteigt die Leihgebühr den Einkaufspreis
um öS 65,-. Ab dem 2. Monat wird das Leihgeschäft für das Sanitätshaus
richtig lukrativ; ein Patient, der die Krücken länger als vier Wochen
braucht, hätte sie besser auf dem freien Markt um 319, - öS selbst gekauft
als öS 360 , - Leihgebühr zu bezahlen. Wer die Krücken länger als drei
Monate behält, zahlt zur Strafe um öS 73,- mehr als den überhöhten
Kassentarif und um öS 251, - mehr als beim privaten Kauf.
Seit der Dringlichen Anfrage des Erstunterzeichners und seiner Kolleg(inn)en
vom 13.6.1996 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend
"kranke Kassen", hat sich an der Geschäftemacherei mit medizinischen Hilfs-
mitteln zu Lasten der Patientin nichts geändert, mit Ausnahme der zusätz-
lichen Patientenbelastung durch die Krankenkassenscheingebühr.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
A n f r a g e :
1. Warum enthält der auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom
13.6.1996 erstellte Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales
(III-59 d.B.) keine Stellungnahmen zu den Mißständen bei der leihweisen
Überlassung von Hilfemitteln und
Heilbehelfen ?
2 . Wie lautet Ihre Stellungnahme zu den anhand des aufgezeigten Beispiels
herrschenden Mißständen bei der leihweisen Überlassung von Hilfsmitteln
und Heilbehelfen ?
3 . Was haben Sie bisher unternommen, um die geübte Praxis der überteuerten
Kassentarife im Vergleich zu den günstigsten Angeboten beim Kauf von
Heilbehelfen und Hilfsmitteln durch die Patienten selbst abzustellen ?
4 . Welches jährliche Einsparungspotential besteht bei der Durchforschung
überteuerter Kassentarife für Heilbehelfe und Hilfsmittel ?
5 . Was haben Sie bisher unternommen, um die meist gehbehinderten Patienten
vor der Geschäftemacherei von Sanitätsfirmen, die unter Ausnützung von
Standortvorteilen überhöhte Leihgebühren für Heilbehelfe und Hilfsmittel
verlangen, wirksam zu schützen ?
6 . Was haben Sie unternommen, um die monatliche Leihgebühr für Heilbehelfe
und Hilfsmittel
a ) in ein vernünftiges Verhältnis zum Einkaufspreis ,
b ) in eine akzeptable Relation zur Höhe der Kassenvergütung
zu bringen ?
7. Wie lautet Ihre Stellungnahme zur Einhebung einer "Strafgebühr" bei
Entlehnung von Krücken über mehr als drei Monate, die noch wesentlich
über dem ohnehin schon überhöhten Kassentarif liegt ?
8 . Welche weiteren Schritte planen Sie, um der Geschäftemacherei mit
Heilbehelfen und Hilfsmitteln zu Lasten der Patienten und Beitrags-
zahler den Boden zu entziehen ?