2124/J XX.GP
der Abg. Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Haller, Madl, Dolinschek, Meisinger
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Kunstfehler und Arzneimittelschäden - Verbesserung der
Entschädigungsansprüche von Patienten
Auf eine mündliche Anfrage der FPÖ-Bundesrätin Ursula Haubner am 25.6.1996,
wann Österreichs Patienten endlich mit Verbesserungen der Entschädigungs-
ansprüche bei Kunstfehlern, und Arzneimittelschäden rechnen könnten ant-
wortete die seinerzeitige Bundesministerin für Gesundheit und Konsumenten-
schutz, ihr Ressort habe 1995 "ein den Gegebenheiten und der österreichischen-
Rechtsordnung angepaßtes Modell für verschuldensunabhängige Entschä-
digungen" ausgearbeitet. Allerdings hat dieses Modell einen großen Haken, da
die Frage der Finanzierung nicht gelöst werden konnte. Es wird im derzeitigen
Regierungsübereinkommen erwähnt, daß wir beginnen sollten, die Frage der
Haftpflicht für ärztliche Kunstfehler mit der Versicherungswirtschaft zu
klären. Es gibt Überlegungen, auch eine Studie in Auftrag zu geben, die die
Basis für die Kostenschätzung eines Modells darstellen soll."
In einem vom Wiener Patientenanwalt verfaßte Artikel, "Rechtsdefizite
der Gesundheitsversorgung" (Die medical Presse, Februar 1997 ) steht bezüg-
lich des Adressatenkreise: "in Neuseeland wird die Zahl der be- oder ge-
schädigten Patienten mit ca. vier bis fünf Prozent geschätzt, in norwegischen,
Krankenhäusern sollen jährlich ca. 30.000 Patienten im Zuge einer Behandlung
einen Schaden erleiden. Die Dunkelziffer ist gewiß groß ...".
Besonders groß dürfte diese Dunkelziffer in Österreich sein, denn Patienten-
anwalt Dr.Viktor Pickl schreibt im selben Artikel: "Bei der Wiener Patienten-
anwaltschaft (sind) bisher jährlich etwa 100 Entschädigungsfälle angefallen,
nur die Hälfte konnte - mit bisher insgesamt ca. 15 Millionen Schilling -
positiv erledigt werden. Die weitere Hälfte der Opfer - darunter auch
Härtefälle - konnte im Hinblick auf die Rechtslage keine Hilfe erhalten."
Weiters konnte - obwohl die Koalition seit nunmehr über 10 Jahren regiert-
bis heute keine Einigung darüber erzielt werden, wie die Finanzierung
einer verschuldensunabhängigen Haftpflicht für Kunstfehler und Arznei-
mittelschäden aufgebracht werden soll. Die frühere Bundesministerin für
Gesundheit und Konsumentenschutz stellte auf eine diesbezügliche Zusatz-
frage der FPÖ-Bundesrätin fest: "Im Endeffekt jedoch wird es auf den
Patienten abgewälzt, und das ist meine Sorge. Man muß einen Weg finden,
dem Patienten zu seinem Recht zu verhelfen, ohne daß es auf der anderen
Seite wieder eine Belastung für die Patienten darstellt. "
Dieser Weg ist anscheinend bis jetzt noch immer nicht gefunden worden.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
A n f r a g e :
1. Was wurde aus dem "den Gegebenheiten und der österreichischen Rechts-
ordnung angepaßten Modell für verschuldensunabhängige Entschädigungen",
das 1995 im Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz
ausgearbeitet wurde?
2. Welche Finanzierungsvarianten zu Modellen verschuldenunabhängiger
Entschädigungen wurden bisher von wem entwickelt ?
3 . Mit wievielen geschädigten Patienten in Österreich rechnen die
verschiedenen Modelle und Finanzierungsvarianten ?
4 . Mit welchen Kosten pro Jahr für wieviele Entschädigungsfälle rechnen
die verschiedenen Modelle und Finanzierungsvarianten ?
5. Teilen Sie die Sorge Ihrer Ressortvorgängerin, daß die Kosten für die
verschuldensabhängigen Entschädigung wieder auf die Patienten abgewälzt
werden könnten ?
6 . Was haben die bisherigen Gespräche zwischen Ressortverantwortlichen
einerseits und der Versicherungswirtschaft andererseits im Hinblick auf
die Einführung einer verschuldensunabhängigen Entschädigung ergeben ?
7 . Wann ist mit einer Verbesserung der Entschädigungsansprüche von Patienten
wirklich zu rechnen ?
8 . Wie ist der Stand des diesbezüglichen EU-Rechts ?
9. Werden Sie bei Einführung einer verschuldensunabhängigen Entschädigung
für Patienten die bisherige Rechtsprechung berücksichtigen (z.B.
Anerkennung des Anscheinsbeweises , Umkehr der Beweislast bei Verletzung
von Schutznormen, verschuldensunabhängige Haftung bei mangelhafter Auf-
klärung) ?
10. Wird bei Einführung einer verschuldensunabhängigen Entschädigung für
Patienten die Sozialversicherung den Regreßweg beschreiten können, um
die von ihr bisher gedeckten Patientenschäden anderweitig einzutreiben ?
11. Sollten die bisherigen Leistungen der Sozialversicherung bei Patienten-
schäden (Revisionsoperationen, Krankengeld, Pflegegeld , Rehabilitation ,
Berufsunfähigkeit usw. ) beibehalten werden:
Welche zusätzlichen Leistungen soll die verschuldensunabhängige
Entschädigung abdecken ?