2125/J XX.GP
der Abgeordneten Brix und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Ausgliederung des Umweltbundesamtes
Das Umweltbundesamt wurde 1985 durch das Bundesgesetz über die Umweltkontrolle (BGBl,
127/1985) geschaffen. Es ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für
Umwelt, Jugend und Familie. Das Umweltbundesamt hat sich seither in hervorragender Weise
bewährt, das wurde in letzter Zeit besonders durch die Ausarbeitung des 4. Umweltkontroll-
berichtes und des Nationalen Umweltplanes eindrucksvoll bewiesen. Auch bei zahlreichen
anderen Tagesordnungspunkten des Umweltausschusses mußten Sie, Herr Minister, immer
wieder darauf verweisen, daß es hiezu einen Bericht des Umweltbundesamtes und dazu eine
Stellungnahme des Umweltbundesamt gäbe. Somit konnten und können auch Sie nicht umhin,
die Arbeit des Umweltbundesamtes zu loben.
Nun besteht die Gefahr, daß das Umweltbundesamt als funktionsfähige Einheit durch die
geplante Teilausgliederung mehr oder weniger "zerrissen" und "zerschlagen" wird.
Es ist selbstverständlich, daß sich auch das Umweltministerium an die vorgegebenen Ein-
sparungsziele zu halten hat, Dies soll nicht zu Lasten des Umweltbundesamtes gehen, das
hervorragende Arbeit leistet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die bisherige Arbeit des Umweltbundesamtes?
2. Wie lauten die wichtigsten Aussagen, Ergebnisse und Schlußfolgerungen der Organisations-
untersuchung des UBA durch das Schweizer Beratungsunternehmen Focus (St. Gallen)?
3. Wie hoch ist das Jahresbudget des UBA in Wien?
4. Wie rechtfertigen Sie es, daß statt an der Verwaltung an der Umweltkontrolle gespart
werden soll?
5. Gibt es bereits konkrete Teilprivatisierungspläne und konkrete Varianten, wie das UBA in
Hinkunft strukturiert sein soll? Wenn ja, wie sehen diese aus?
6. Welche sonstigen Einsparungspotentiale sehen Sie in Ihrem Ressort?