2131/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Anhebung des Vorsteuerpauschales für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Im "Europa-Abkommen" wurde angekündigt, daß die Angemessenheit der Vorsteuer für

pauschalierte Landwirte im Lichte der infolge des EU-Beitrittes eingetretenen

Preisentwicklung überprüft werde. Korrekturen erfolgten aber im Jänner 1995 nur für

Wein. Nach den Ergebnissen der LGR wurden die pauschalierten land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe 1995 mit rund 1,2 Mrd. S (Netto-Verlust aus der

Umsatzsteuer-Pauschalierung) belastet.

Das WIFO kritisiert, daß diese Belastung im geltenden Umsatzsteuerrecht systemwidrig sei

und einen Wettbewerbsnachteil für die heimischen Produzenten bedeute. Nach Schätzungen

des WIFO liegt der. neutrale Satz der agrarischen Vorsteuerpauschale nach dem EU-Beitritt

bei etwa 12 %.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche die Angemessenheit der Vorsteuer für

pauschalierte Landwirte im Lichte der infolge des EU-Beitrittes eingetretenen

Preisentwicklung überprüfte? Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe?

2. Inwiefern haben Sie sich für eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes eingesetzt, die eine

Anhebung des Vorsteuerpauschales für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 12%

vorsieht? Was werden Sie unternehmen, damit der Verlust für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe ausgeglichen wird?