2134/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Anhebung des Vorsteuerpauschales für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Im "Europa-Abkommen,' wurde angekündigt, daß die Angemessenheit der Vorsteuer für

pauschalierte Landwirte im Lichte der infolge des EU-Beitrittes eingetretenen

Preisentwicklung überprüft werde. Korrekturen erfolgten aber im Jänner 1995 nur für

Wein. Nach den Ergebnissen der LGR wurden die pauschalierten land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe 1995 mit rund 1,2 Mrd. S (Netto-Verlust aus der

Umsatzsteuer-Pauschalierung) belastet.

Das WIFO kritisiert, daß diese Belastung im geltenden Umsatzsteuerrecht systemwidrig sei

und einen Wettbewerbsnachteil für die heimischen Produzenten bedeute. Nach Schätzungen

des WIFO liegt der neutrale Satz der agrarischen Vorsteuerpauschale nach dem EU-Beitritt

bei etwa 12 % .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wurde die Angemessenheit der Vorsteuer für pauschalierte Landwirte im Lichte der

infolge des EU-Beitrittes eingetretenen Preisentwicklung überprüft bzw. sind Ihnen die

Ergebnisse einer diesbezüglichen WIFO-Studie mit dem Titel "Mehrwertsteuerposition

der Land- und Forstwirtschaft nach dem EU-Beitritt', bekannt?

2. Ist eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, die auch eine Anhebung des

Vorsteuerpauschales für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 12 % vorsieht? Wenn

nein, warum nicht?