2134/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Anhebung des Vorsteuerpauschales für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Im "Europa-Abkommen,' wurde angekündigt, daß die Angemessenheit der Vorsteuer für
pauschalierte Landwirte im Lichte der infolge des EU-Beitrittes eingetretenen
Preisentwicklung überprüft werde. Korrekturen erfolgten aber im Jänner 1995 nur für
Wein. Nach den Ergebnissen der LGR wurden die pauschalierten land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe 1995 mit rund 1,2 Mrd. S (Netto-Verlust aus der
Umsatzsteuer-Pauschalierung) belastet.
Das WIFO kritisiert, daß diese Belastung im geltenden Umsatzsteuerrecht systemwidrig sei
und einen Wettbewerbsnachteil für die heimischen Produzenten bedeute. Nach Schätzungen
des WIFO liegt der neutrale Satz der agrarischen Vorsteuerpauschale nach dem EU-Beitritt
bei etwa 12 % .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde die Angemessenheit der Vorsteuer für pauschalierte Landwirte im Lichte der
infolge des EU-Beitrittes eingetretenen Preisentwicklung überprüft bzw. sind Ihnen die
Ergebnisse einer diesbezüglichen WIFO-Studie mit dem Titel "Mehrwertsteuerposition
der Land- und Forstwirtschaft nach dem EU-Beitritt', bekannt?
2. Ist eine Novelle des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, die auch eine Anhebung des
Vorsteuerpauschales für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 12 % vorsieht? Wenn
nein, warum nicht?