2136/J XX.GP
der Abg. DI Hofmann, DI Schöggl,
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Umweltvergehen am Attersee
Im Bereich der SHELL-Tankstelle am Attersee kam es Ende Oktober 1996 zum
Austritt einer größeren Menge von Vergasertreibstoff. Im Zuge des Versuches diese
Umweltschädigung zu sanieren, wurden weitere Kontaminationen entdeckt.
Aus einem "Hilfeschrei" der Grundstücksbesitzer geht hervor, daß das wahre Ausmaß
der Umweltverschmutzung verheimlicht bzw. bagattelisiert wurde und mit
unzureichenden und ungeeigneten Mitteln versucht wurde die fachgerechte und
ökologisch vertretbare Sanierung der verseuchten Grundstücke durchzuführen. Es
besteht der Verdacht, daß nur eine kostenschonende und "kosmetische" Sanierung
durchgeführt werden sollte und in eine nachhaltige Sanierung der Grundstücke nie
gedacht war.
Die Kontamination mit Kohlenwasserstoffen war augenscheinlich so stark, daß akute
Explosionsgefahr bestand bzw. daß sich die Mutter eines Grundstückeigentümers in
Spitalsbehandlung begeben mußte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an
den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
folgende
ANFRAGE
1. Ist dem Bundesministerium dieser Vorfall bekannt ?
2. Von welcher Behörde bzw. unter Beiziehung welcher Sachverständigen wurde
das gesamte Ausmaß an Umweltschäden im Bereich der Tankstelle Seewalchen
festgestellt ?
3 . Welche Sanierungsmaßnahmen wurden von der Behörde bzw. den beigezogenen
Sachverständigen zur umweltgerechten Beseitigung der kontaminierten Erde sowie
zur Sanierung der betroffenen Grundstücke festgelegt und durchgeführt ?
4. Wie hoch waren die Kosten für die Absicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
bisher bzw. wie hoch werden die Kosten bis zum Abschluß der Sanierung
geschätzt ?
5. Von wem wurden bzw. werden diese Kosten getragen ?
6. Im Zuge der Absicherungsmaßnahmen und Untersuchungen wurden weitere,
augenscheinlich wesentlich ältere Kontaminationen der Grundstücke vorgefunden,
die auf die sorglose Vorgangsweise bei diversen Umbauten oder Abtragung von
Altanlagen entstanden sein dürften. Wurden diese Umweltschäden ebenfalls
von der Behörde gegebenenfalls unter Beiziehung von Sachverständigen
überprüft ?
7. Welche Maßnahmen wurden zur Sanierung der "Altschäden" gesetzt ?
8. Wie wurde die Wirkung der Maßnahmen überwacht und dokumentiert ?
9, Sind die Ursachen des Umweltvergehens bekannt bzw. behoben, um die Anrainer
in Bezug auf ihre Sicherheit und Gesundheit nicht zu gefährden ?
10. Wird die Sicherheit und Gesundheit der Anrainer von der Behörde laufend
überwacht ?
11. Mit welchen Methoden ?
12. Welche Maßnahmen werden für die vollständige, ökologisch vertretbare
Sanierung der Grundstücke gesetzt ?
13. Bis wann werden die Maßnahmen abgeschlossen sein ?
14. Wurde ein Umweltstrafverfahren gegen die Firma Shell oder den Betreiber
der Tankstelle eingeleitet ?
15. Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens ?
16. Wie ist gewährleistet, daß die hilfesuchenden und schwer geschädigten Anrainer
zu ihrem Recht kommen und sich gegen die Interessen der mächtigen Ölfirma, die
sogar die regionalen Gemeindevertreter und politischen Repräsentanten beeinflußt
oder getäuscht haben dürften, entsprechend behaupten können ?