2136/J XX.GP

 

der Abg. DI Hofmann, DI Schöggl,

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Umweltvergehen am Attersee

Im Bereich der SHELL-Tankstelle am Attersee kam es Ende Oktober 1996 zum

Austritt einer größeren Menge von Vergasertreibstoff. Im Zuge des Versuches diese

Umweltschädigung zu sanieren, wurden weitere Kontaminationen entdeckt.

Aus einem "Hilfeschrei" der Grundstücksbesitzer geht hervor, daß das wahre Ausmaß

der Umweltverschmutzung verheimlicht bzw. bagattelisiert wurde und mit

unzureichenden und ungeeigneten Mitteln versucht wurde die fachgerechte und

ökologisch vertretbare Sanierung der verseuchten Grundstücke durchzuführen. Es

besteht der Verdacht, daß nur eine kostenschonende und "kosmetische" Sanierung

durchgeführt werden sollte und in eine nachhaltige Sanierung der Grundstücke nie

gedacht war.

Die Kontamination mit Kohlenwasserstoffen war augenscheinlich so stark, daß akute

Explosionsgefahr bestand bzw. daß sich die Mutter eines Grundstückeigentümers in

Spitalsbehandlung begeben mußte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an

den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

folgende

ANFRAGE

1. Ist dem Bundesministerium dieser Vorfall bekannt ?

2. Von welcher Behörde bzw. unter Beiziehung welcher Sachverständigen wurde

das gesamte Ausmaß an Umweltschäden im Bereich der Tankstelle Seewalchen

festgestellt ?

3 . Welche Sanierungsmaßnahmen wurden von der Behörde bzw. den beigezogenen

Sachverständigen zur umweltgerechten Beseitigung der kontaminierten Erde sowie

zur Sanierung der betroffenen Grundstücke festgelegt und durchgeführt ?

4. Wie hoch waren die Kosten für die Absicherungs- und Sanierungsmaßnahmen

bisher bzw. wie hoch werden die Kosten bis zum Abschluß der Sanierung

geschätzt ?

5. Von wem wurden bzw. werden diese Kosten getragen ?

6. Im Zuge der Absicherungsmaßnahmen und Untersuchungen wurden weitere,

augenscheinlich wesentlich ältere Kontaminationen der Grundstücke vorgefunden,

die auf die sorglose Vorgangsweise bei diversen Umbauten oder Abtragung von

Altanlagen entstanden sein dürften. Wurden diese Umweltschäden ebenfalls

von der Behörde gegebenenfalls unter Beiziehung von Sachverständigen

überprüft ?

7. Welche Maßnahmen wurden zur Sanierung der "Altschäden" gesetzt ?

8. Wie wurde die Wirkung der Maßnahmen überwacht und dokumentiert ?

9, Sind die Ursachen des Umweltvergehens bekannt bzw. behoben, um die Anrainer

in Bezug auf ihre Sicherheit und Gesundheit nicht zu gefährden ?

10. Wird die Sicherheit und Gesundheit der Anrainer von der Behörde laufend

überwacht ?

11. Mit welchen Methoden ?

12. Welche Maßnahmen werden für die vollständige, ökologisch vertretbare

Sanierung der Grundstücke gesetzt ?

13. Bis wann werden die Maßnahmen abgeschlossen sein ?

14. Wurde ein Umweltstrafverfahren gegen die Firma Shell oder den Betreiber

der Tankstelle eingeleitet ?

15. Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens ?

16. Wie ist gewährleistet, daß die hilfesuchenden und schwer geschädigten Anrainer

zu ihrem Recht kommen und sich gegen die Interessen der mächtigen Ölfirma, die

sogar die regionalen Gemeindevertreter und politischen Repräsentanten beeinflußt

oder getäuscht haben dürften, entsprechend behaupten können ?