2137/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Streichung der Familienbeihilfe aufgrund des Sparpakets
Mit 1. März 1997 tritt für die Studierenden jener Teil des Sparpakets in Kraft, nach dem
die Familienbeihilfe nur mehr für die Mindeststudiendauer plus je ein Toleranzsemester je
Studienabschnitt ausbezahlt wird. Zahlreiche Eltern von Studierenden erhalten daher seit
März keine Familienbeihilfe mehr.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wieviele Eltern studierender Kinder haben mit Stand 1.2.97 Familienbeihilfe bezogen?
2. Wieviele Studierende fallen mit Inkrafttreten der neuen Regelung des FLAG mit 1 .
März 1997 aus der Anspruchsberechtigung,
a. wegen Überschreiten der höchstzulässigen Studiendauer pro Abschnitt;
b. wegen Überschreiten des vollendeten 26. Lebensjahres .
c. wegen zu hoher Nebenerwerbseinkünfte?
3. In welchem Semester befinden sich derzeit jene Studierende, deren Eltern
Familienbeihilfe beziehen (Bitte nach Semestern und Studienabschnitt aufschlüsseln)?
4. Wie sieht die soziale Herkunft der FamilienbeihilfenbezieherInnen von studierenden
Kindern nach Geschlecht, Beruf, Einkommenshöhe aus?
5 . Wieviele und welche Studienrichtungen bzw. Studienzweige erhalten durch Verordnung
des Familienministeriums analog des § 18 Abs. 5 StudFG 1992, BGBL. Nr. 305, zur
Verlängerung der Anspruchsdauer ein zusätzliches Semester je Studienabschnitt?
6. Wieviele Anspruchsberechtigte erhalten aufgrund der verordneten Toleranzsemester
nach § 18 Abs. 5 StudFG 1992, die Familienbeihilfe länger ausbezahlt? Wie sieht hier
die Verteilung nach Studienrichtungen aus?
7. Wieviele Anträge von Studienkommissionen nach § 18 Abs. 5 StudFG 1992, hat es im
Studienjahr 1996/97 gegeben? Wieviele davon wurden positiv entschieden?
8. Wieviele EmpfängerInnen von Studienbeihilfen nach dem StudFG 1 992 gibt es derzeit,
für die Familienbeihilfe bezogen wird, die in die Studienförderung einberechnet wird?
9. Wieviele Studienbeihilfenempfängerlnnen davon verlieren durch die Neuregelung des
FLAG mit 1.3.97 die Familienbeihilfe?