2137/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Streichung der Familienbeihilfe aufgrund des Sparpakets

Mit 1. März 1997 tritt für die Studierenden jener Teil des Sparpakets in Kraft, nach dem

die Familienbeihilfe nur mehr für die Mindeststudiendauer plus je ein Toleranzsemester je

Studienabschnitt ausbezahlt wird. Zahlreiche Eltern von Studierenden erhalten daher seit

März keine Familienbeihilfe mehr.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Eltern studierender Kinder haben mit Stand 1.2.97 Familienbeihilfe bezogen?

2. Wieviele Studierende fallen mit Inkrafttreten der neuen Regelung des FLAG mit 1 .

März 1997 aus der Anspruchsberechtigung,

a. wegen Überschreiten der höchstzulässigen Studiendauer pro Abschnitt;

b. wegen Überschreiten des vollendeten 26. Lebensjahres .

c. wegen zu hoher Nebenerwerbseinkünfte?

3. In welchem Semester befinden sich derzeit jene Studierende, deren Eltern

Familienbeihilfe beziehen (Bitte nach Semestern und Studienabschnitt aufschlüsseln)?

4. Wie sieht die soziale Herkunft der FamilienbeihilfenbezieherInnen von studierenden

Kindern nach Geschlecht, Beruf, Einkommenshöhe aus?

5 . Wieviele und welche Studienrichtungen bzw. Studienzweige erhalten durch Verordnung

des Familienministeriums analog des § 18 Abs. 5 StudFG 1992, BGBL. Nr. 305, zur

Verlängerung der Anspruchsdauer ein zusätzliches Semester je Studienabschnitt?

 

6. Wieviele Anspruchsberechtigte erhalten aufgrund der verordneten Toleranzsemester

nach § 18 Abs. 5 StudFG 1992, die Familienbeihilfe länger ausbezahlt? Wie sieht hier

die Verteilung nach Studienrichtungen aus?

7. Wieviele Anträge von Studienkommissionen nach § 18 Abs. 5 StudFG 1992, hat es im

Studienjahr 1996/97 gegeben? Wieviele davon wurden positiv entschieden?

8. Wieviele EmpfängerInnen von Studienbeihilfen nach dem StudFG 1 992 gibt es derzeit,

für die Familienbeihilfe bezogen wird, die in die Studienförderung einberechnet wird?

9. Wieviele Studienbeihilfenempfängerlnnen davon verlieren durch die Neuregelung des

FLAG mit 1.3.97 die Familienbeihilfe?