2138/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Khol

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Angebote kinderpornographischen Inhalts im INTERNET

In der Tageszeitung "täglich Alles" vom 9. März 1997 wurde in einem Artikel unter

der Überschrift "Die Uni-Schande" berichtet, daß in News-Groups

kinderpornographisches Material angeboten werde. Der Rektor der Universität Wien

hat darauf hingewiesen, daß es seit Jahren ein internes Verbot, Sex-Bilder über

Internet anzubieten, gibt.

Von seiten des Parlamentsklubs der ÖVP wurde bereits in einer anderen Anfrage auf

mögliche rechtliche Lösungsansätze hingewiesen, die den Inhalt von Homepages

betreffen. Es erscheint denkbar, diese Mechanismen - auch im internationalen

Kontext - auf News-Groups anzuwenden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage :

1. Ist es richtig, daß das in dem genannten Artikel erwähnte Material von der

Universität Wien als Provider stammt?

2. Was wurde von seiten der zuständigen Strafverfolgungsbehörde veranlaßt, um die

Verantwortlichen zu ermitteln, die im Wege der Universität Wien

kinderpornographisches Material angeboten haben?

3. Ist, auch im Falle mangelnder Bereitschaft des zuständigen Betreibers, die im Fall

der Universität Wien vorausgesetzt werden kann, unter Strafdrohung wegen

Beteiligung zur Kinderpornographie (§§12, 2O7a StGB) eine Zwangsmöglichkeit

gegeben, News-Groups kriminellen Inhalts zu sperren?