2138/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Khol
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Angebote kinderpornographischen Inhalts im INTERNET
In der Tageszeitung "täglich Alles" vom 9. März 1997 wurde in einem Artikel unter
der Überschrift "Die Uni-Schande" berichtet, daß in News-Groups
kinderpornographisches Material angeboten werde. Der Rektor der Universität Wien
hat darauf hingewiesen, daß es seit Jahren ein internes Verbot, Sex-Bilder über
Internet anzubieten, gibt.
Von seiten des Parlamentsklubs der ÖVP wurde bereits in einer anderen Anfrage auf
mögliche rechtliche Lösungsansätze hingewiesen, die den Inhalt von Homepages
betreffen. Es erscheint denkbar, diese Mechanismen - auch im internationalen
Kontext - auf News-Groups anzuwenden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage :
1. Ist es richtig, daß das in dem genannten Artikel erwähnte Material von der
Universität Wien als Provider stammt?
2. Was wurde von seiten der zuständigen Strafverfolgungsbehörde veranlaßt, um die
Verantwortlichen zu ermitteln, die im Wege der Universität Wien
kinderpornographisches Material angeboten haben?
3. Ist, auch im Falle mangelnder Bereitschaft des zuständigen Betreibers, die im Fall
der Universität Wien vorausgesetzt werden kann, unter Strafdrohung wegen
Beteiligung zur Kinderpornographie (§§12, 2O7a StGB) eine Zwangsmöglichkeit
gegeben, News-Groups kriminellen Inhalts zu sperren?