2144/J XX.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend der Demontage der Kinderbegleitung im Krankenhaus durch das Sparpaket
Wenn Kinder im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist die Mitaufnahme eines
Elternteiles oder einer sonstigen nahen Bezugsperson für den Genesungsprozeß förderlich,
eine Trennung von der Bezugsperson wird vor allem von kleineren Kindern als traumatisch
erlebt und kann psychische Spätfolgen verursachen.
1986 wurde das Recht des Kindes auf aktiver Anwesenheit einer Bezugsperson im
Krankenhaus in einer eigenen Entschließung zu einer Europäischen Charta für Kinder in
Krankenhäusern festgeschrieben.
Als 1993 Patientenrechte in das Bundeskrankenanstaltengesetz aufgenommen wurden, hat
man auch die Länder aufgefordert, die Aufnahme nicht anstaltsbedürftiger Begleitpersonen
von Kindern zu ermöglichen und dies in die Landesgesetze aufzunehmen (§ 23 Abs. 2).
Es gibt übrigens auch in Österreich den Entwurf einer Patientenrechtscharta, der im
Abschnitt 6 - Besondere Bestimmungen für Kinder - den Satz "Bei der stationären
Behandlung von unmündigen Minderjährigen ist auf Wunsch die Mitaufnahme einer
Begleitperson zu ermöglichen".
Seit Beginn heurigen Jahres mehren sich allerdings die Meldungen, daß es Eltern erschwert
bis verunmöglicht wird' ihre Kinder ins Krankenhaus zu begleiten.
Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht mehr, was besonders für Eltern von
krebskranken Kindern eine unzumutbare Härte darstellt. Bei längeren Aufenthalten im
Krankenhaus werden sich viele Eltern nicht leisten können, den Kindern die so notwendige
emotionale Unterstützung zu geben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie wurde der § 23 Abs. 2 Bundes-KAG in den einzelnen Bundesländern umgesetzt?
2) Bis zu welchem Lebensalter eines Kindes übernimmt das Krankenhaus die Kosten für
die Begleitperson und ab welchem Lebensalter
die Krankenkassen?
3) Wie hoch waren die Kosten der Elternbegleitung im Krankenhaus in den Jahren 1995
und 1996 in den einzelnen Bundesländern für die Krankenhäuser?
4) Wie hoch waren die Kosten der Elternbegleitung im Krankenhaus in den Jahren 1995
und 1996 in den einzelnen Bundesländern für die Krankenkassen?
5) Ist es richtig, daß die Krankenkassen die Kosten für Eltern, die ihre Kinder ins
Krankenhaus begleiten, nicht mehr übernehmen?
6) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß diese Leistung von den Krankenkassen auch
weiterhin erbracht wird?
Wenn nein, warum nicht?
7) Sind Sie dazu bereit, Finanzierungshilfen für die Eltern von krebskranken Kindern,
sowie Kindern mit längerem Krankenhausaufenthalt zu schaffen, damit diese begleitet
werden können?
8) Im Krankenhaus Mödling wurde per 1.2.1997 die Säuglings- und
Kleinkinderabteilung aus Spargründen geschlossen. Die Zahl der Eltern, die ihre
Kinder beim Krankenhausaufenthalt begleiten, ist seit der Schließung am 1. Februar
auf weniger als die Hälfte zurückgegangen.
Von dieser Sparmaßnahme sind auch Mütter von Säuglingen betroffen, die ja auf jeden
Fall mitaufgenommen werden sollen.
Was werden Sie als Gesundheits- und Sozialministerin unternehmen, daß es in
Mödling wieder räumlich möglich wird, als Elternteil mitaufgenommen zu werden?
9) Durch die Verringerung der Bettenzahl im Krankenhaus Mödling kommt es aber auch
zu einer Dichte der Belegung in den Krankenzimmern, die vom hygienischen und
psychologischen Standpunkt nur mehr schwer zu vertreten ist.
So mußten seit der Schließung der Säuglings- und Kleinkinderstation 5 Kinder mit
bedrohlichen, ansteckenden Infektionen in Wiener Kinderabteilungen transferiert
werden.
Wie können Sie diese Maßnahmen mit dem humanitären Grundsatz, Kinder möglichst
nahe am Wohnort der Familie zu behandeln, vereinbaren?
10) Mitarbeiter der Abteilung, die sich um eine Humanisierung der Kindermedizin
bemühten, sprechen von einem Rückschritt für die Betroffenen um mehrere
Jahrzehnte.
Wie können Sie dies als Gesundheitsministerin verantworten und was werden Sie
unternehmen, daß dieser Zustand rasch wieder beendet wird?