2154/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Sonja Moser, Dr. Gertrude Brinek

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Objektivierung von Schulleiterbestellungen im Bundesbereich

Den Anfragestellerinnen wurden im Zusammenhang mit der Bestellung des Leiters

der BHAK, BHS und FsFwB in Reutte folgende Tatsachen mitgeteilt:

*   Im Zuge eines Kandidatenhearings wurde einem Bewerber die Aussichtslosigkeit

seiner Bewerbung ohne Angabe von Gründen vermittelt.

*   An der Erstellung des Dreier-Vorschlages haben Personen mitgewirkt, die die

Qualifikation des Bewerbers im Rahmen des Hearings aufgrund von

Nichtteilnahme nicht kennengelernt haben.

Aus oben genannten Gründen richten daher die unterfertigten Abgeordneten an die

Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1) Wie wird im Schulsystem sichergestellt, daß bei Schulleiterbestellungen der am

besten geeignete Bewerber bestellt wird?

2) Welche Kriterien werden im Schulsystem als für die Eignung eines Schulleiters

maßgebend angewendet, bzw. der Beurteilung zugrunde gelegt?

3) Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Mitteilung im Verlaufe eines

Hearings an einen Kandidaten, z.B. an Herrn Mag.Huber im oben genannten

Verfahren, daß eine Bewerbung aussichtslos wäre?

4) Sind Sie der Meinung, daß wie in oben genanntem Fall Personen, die am Hearing

nicht teilgenommen haben, in der Lage sind, die objektive Eignung eines

Bewerbers zu beurteilen?