2154/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Sonja Moser, Dr. Gertrude Brinek
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Objektivierung von Schulleiterbestellungen im Bundesbereich
Den Anfragestellerinnen wurden im Zusammenhang mit der Bestellung des Leiters
der BHAK, BHS und FsFwB in Reutte folgende Tatsachen mitgeteilt:
* Im Zuge eines Kandidatenhearings wurde einem Bewerber die Aussichtslosigkeit
seiner Bewerbung ohne Angabe von Gründen vermittelt.
* An der Erstellung des Dreier-Vorschlages haben Personen mitgewirkt, die die
Qualifikation des Bewerbers im Rahmen des Hearings aufgrund von
Nichtteilnahme nicht kennengelernt haben.
Aus oben genannten Gründen richten daher die unterfertigten Abgeordneten an die
Frau Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1) Wie wird im Schulsystem sichergestellt, daß bei Schulleiterbestellungen der am
besten geeignete Bewerber bestellt wird?
2) Welche Kriterien werden im Schulsystem als für die Eignung eines Schulleiters
maßgebend angewendet, bzw. der Beurteilung zugrunde gelegt?
3) Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Mitteilung im Verlaufe eines
Hearings an einen Kandidaten, z.B. an Herrn Mag.Huber im oben genannten
Verfahren, daß eine Bewerbung aussichtslos wäre?
4) Sind Sie der Meinung, daß wie in oben genanntem Fall Personen, die am Hearing
nicht teilgenommen haben, in der Lage sind, die objektive Eignung eines
Bewerbers zu beurteilen?