2181/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten DI Schöggl, Mag. Haupt

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend fehlerhafte Zahlungen des Arbeitsmarktservice

Anhand eines konkreten Falles wurden die Anfragesteller darauf aufmerksam, daß die Weiter-

zahlung einer ehemals gerechtfertigten Leistung durch das Arbeitsmarktservice trotz gemeldeter

Annahme einer neuen Beschäftigung offenbar keine Seltenheit darstellt. Da im angesprochenen

Fall der Fehler seitens eines Mitarbeiters des Arbeitsmarktservice nur mit den Feststellungen, so

etwas sei gang und gäbe und komme immer wieder vor, beim Budget des AMS spiele so etwas

keine Rolle, kommentiert wurde, richten die unterzeichneten Abgeordneten in diesem Zusam-

menhang an an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die

nachstehende

Anfrage:

1. Wie kann es zustandekommen, daß trotz ordnungsgemäßer Meldung einer neuen Be-

schäftigung, die zudem auch durch die Anmeldung bei der Sozialversicherung evident

ist, weiterhin Leistungen nach dem AlVG ausbezahlt werden?

2. Wie oft mußten im Jahr 1996 derart fehlerhaft ausbezahlte Leistungen zurückgefordert

werden und welche Gesamtsumme an Rückforderungen ist auf solche Fehler zurückzu-

führen?

3. Welcher Verwaltungsaufwand und welcher. Zinsverlust ist durch diese Fehler in den

letzten Jahren entstanden?

4. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis zuviel bezahlte Leistungen wieder zur Gänze

zurückbezahlt werden?

5. Wie hoch sind die der durch einen Fehler des Arbeitsmarktservice zuviel bezahlten

Leistungen in Summe, die durch die Rückforderung nicht mehr einbringlich gemacht

werden konnten?

6. Durch welche Maßnahmen wird ein derart leichtfertiger Umgang mit dem Geld der

Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft hintangehalten werden?