2181/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten DI Schöggl, Mag. Haupt
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend fehlerhafte Zahlungen des Arbeitsmarktservice
Anhand eines konkreten Falles wurden die Anfragesteller darauf aufmerksam, daß die Weiter-
zahlung einer ehemals gerechtfertigten Leistung durch das Arbeitsmarktservice trotz gemeldeter
Annahme einer neuen Beschäftigung offenbar keine Seltenheit darstellt. Da im angesprochenen
Fall der Fehler seitens eines Mitarbeiters des Arbeitsmarktservice nur mit den Feststellungen, so
etwas sei gang und gäbe und komme immer wieder vor, beim Budget des AMS spiele so etwas
keine Rolle, kommentiert wurde, richten die unterzeichneten Abgeordneten in diesem Zusam-
menhang an an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die
nachstehende
Anfrage:
1. Wie kann es zustandekommen, daß trotz ordnungsgemäßer Meldung einer neuen Be-
schäftigung, die zudem auch durch die Anmeldung bei der Sozialversicherung evident
ist, weiterhin Leistungen nach dem AlVG ausbezahlt werden?
2. Wie oft mußten im Jahr 1996 derart fehlerhaft ausbezahlte Leistungen zurückgefordert
werden und welche Gesamtsumme an Rückforderungen ist auf solche Fehler zurückzu-
führen?
3. Welcher Verwaltungsaufwand und welcher. Zinsverlust ist durch diese Fehler in den
letzten Jahren entstanden?
4. Wie lange dauert es durchschnittlich, bis zuviel bezahlte Leistungen wieder zur Gänze
zurückbezahlt werden?
5. Wie hoch sind die der durch einen Fehler des Arbeitsmarktservice zuviel bezahlten
Leistungen in Summe, die durch die Rückforderung nicht mehr einbringlich gemacht
werden konnten?
6. Durch welche Maßnahmen wird ein derart leichtfertiger Umgang mit dem Geld der
Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zukunft hintangehalten werden?