2184/J XX.GP

 

A n f r a g e

der Abg. Ing. Reichhold, Aumayr, Koller, Dr. Salzl, Wenitsch

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Auftrag des BMLF an das AIZ

Das Agrarische Informationszentrum (AIZ) gibt an fünf Wochentagen

Pressedienste aus dem Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich heraus.

Mit Abstand an erster Stelle veröffentlicht das AIZ Äußerungen von

Funktionären des Österreichischen Bauernbundes, ÖVP- Landesräte und

ÖVP- bzw. Bauernbundaktivitäten auf den verschiedenen Ebenen der

Landwirtschaftskammern genießen ebenfalls ausreichend: Publizität,

auch Aussendungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft

werden gelegentlich abgedruckt.

Über agrarische Aktivitäten der Opposition und insbesondere der FPÖ

berichtet das AIZ nur, wenn ÖVP-Mitglieder daran Kritik üben. Dies

häuft sich insbesondere vor Landwirtschaftskammerwahlen.

Außerdem enthält die Aussendung des AIZ regelmäßig Beiträge über

Ereignisse in der EU, sowie ein- bis zweimal wöchentlich agrarische

Weltnachrichten. Dieser Teil ist anscheinend dem deutschsprachigen

Pressedienst AGRA-Europe entnommen.

Das Impressum des AIZ enthält den Hinweis: "Internationaler Teil im

Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft. "

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft bezahlt also

Abschreibeübungen, um dem Sprachrohr von ÖVP-Bauernfunktionären einen

internationalen Anstrich zu geben.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende

A n f r a g e :

1. Wann hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft das

Agrarische Informationszentrum erstmals mit der Veröffentlichung

eines internationalen Teiles beauftragt ?

2. Wie lautete dieser Auftrag genau ?

3. Wie wird die Erfüllung dieses Auftrages kontrolliert ?

4. Werden auch die Meldungen über Ereignisse in der EU zum internationalen

Teil gezählt ?

5. Wann ist Ihnen erstmals aufgefallen, daß es sich beim internationalen

Teil des AIZ-Pressedienstes um Abschreibeübungen von anderen deutsch-

sprachigen Pressediensten handelt ?

6. Wie hoch ist die jährliche Förderung Ihres Ressorts für diesen inter-

nationalen Teil des AIZ seit erstmaliger Auftragserteilung ?

7. Arbeiten auch Mitarbeiter Ihres Ressorts für das AIZ

wenn ja: auf welcher Rechtsgrundlage ?

8. Welche Tätigkeit mit wievielen Mitarbeitern übt das AIZ mit Hilfe

der Förderung Ihres Ressorts in Brüssel aus ?