2191/J XX.GP

ANFRAGE

der Abgeordneten Haller

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Bundesländerprojekte für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen aus

Bundesgeldern

Nach Aussagen der neuen Bundesministerin für Frauenangelegenheiten wurden bis 12. Februar

1997 von den Bundesländern keine Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

angefordert. Dies wurde jedoch von der Kärntner Soziallandesrätin Achatz korrigiert'

Bereits vor mehr als einem Jahr hat Kärnten, als erstes österreichisches Bundesland, mehr als

60 Projekte für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen beim Bund eingereicht. Rund

39 Mio Schilling sollten für diese Vorhaben von Wien nach Kärnten transferiert werden.

Zwischenzeitlich hätten sich jedoch seitens des Bundes die Höhe der verfügbaren Mittel sowie

die Richtlinien für die Förderungen geändert. Daher sei es notwendig gewesen, alle Projekte

neu zu verhandeln.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz folgende

Anfrage :

1. Ist Ihnen bekannt, daß das Bundesland Kärnten schon vor mehr als einem Jahr mehr als 60

Projekte für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen beim Bund eingereicht hat?

2. Wenn ja, warum kritisierten Sie, wie einigen Pressemeldungen vom 12.02.1997 zu

entnehmen war, die Bundesländer, indem Sie behaupteten, daß noch kein einziges Projekt

eingereicht worden sei, obwohl die Frist für die Einreichung von

Kinderbetreuungsprojekten erst am 28,02, 1997 endete?

3. Sind zwischenzeitlich die Anträge aus allen Bundesländer für die Finanzierung von

Kinderbetreuungseinrichtungen rechtzeitig ( also vor Ablauf der Frist am 28. Februar 1997)

bei Ihnen eingelangt?

Wennja, wann genau und um welche Projekte handelt es sich im einzelnen7

Wenn nein, welche Bundesländer haben keine Projektvorschläge eingereicht?

4. Wurden die vom Bund zur Verfügung gestellten Beträge von den jeweiligen Bundesländern

zur Gänze ausgeschöpft?

5, Nach welchen Kriterien wird überprüft, welche Projekte im Konkreten unterstützt werden?

6, Wurden die Projekte, die aus dem 600-Millionen-Topf des Bundes ko6nanziert werden

sollen, bereits ausgewählt?

Wenn ja, welche Projekte, aufgeschlüsselt nach Bundesländern, wurden ausgewählt und

wie hoch ist die jeweilige Beteiligung des Bundes?

Wenn nein, bis wann wird die Auswahl erfolgen?

7. Wann werden die Bundeszuschüsse freigegeben. damit die Bundesländer mit den

Projektausbauten tatsächlich beginnen können?