2192/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Böhacker
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Fehlalarmkostenersatz-Verordnung
Die Fehlalarmkostenersatz-Verordnung wurde im Juli letzten Jahres im Rahmen des
"Sparpaketes" dahingehend verändert, daß schon beim ersten Fehlalarm die Exekutive einen
Kostenersatz bis zu 2.500 Schilling einheben muß.
Ein derartiges Abwälzen der durch eine Alarmauslösung verursachten Aufwendungen des
Bundes durch den Einsatz von Organen des öfentlichen Sicherheitsdienstes auf jene, die durch
Alarmanlagen ihr Eigentum oder Vermögen schützen, berge die Gefahr, daß es dadurch zum
verminderten Einsatz von Alarmanlagen komme.
Dieser geringere Eigentums- bzw. Vermögensschutz durch Alarmanlagen führe zu vermehrten
Einsätzen der Exekutive in Sachen Eigentums- und Vermögensdelikte. So komme es sogar zu
Mehrkosten für die Exekutive. Die Fehlkostenalarm-Verordnung wurde zu einem .
Nullsummenspiel, wenn nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die Steuerzahler.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
lnneres die nachstehende
Anfrage
1 .) Welcher Betrag wurde insgesamt nach der Fehlkosten-Verordnung seit Inkrafttreten von
der Exekutive eingehoben?
2.) Teilen Sie die Ansicht, daß die Fehlkostenalarm-Verordnung zu geringeren
Sicherheitsinvestitionen gerade bei vielen Unternehmungen geführt habe?
3.) Kam es durch eine derartige Verminderung der Sicherheit zu vermehrten Eigentums-
bzw. Vermögensdelikten?
4.) Wenn ja, in welchem Ausmaß?
5,) Wennja, wie hoch schätzen Sie die
dadurch entstandenen Verwaltungsmehrkosten?
6.) Wie sehen sie die Gefahr, daß die Fehlkostenalarm-Verordnung im Endefekt ihrem
Ministerium mehr Geld koste als sie Geld einbringe?
7.) Beabsichtigen Sie eine Aufhebung bzw. Änderung der Rechtslage in dieser Sache7