2192/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Böhacker

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fehlalarmkostenersatz-Verordnung

Die Fehlalarmkostenersatz-Verordnung wurde im Juli letzten Jahres im Rahmen des

"Sparpaketes" dahingehend verändert, daß schon beim ersten Fehlalarm die Exekutive einen

Kostenersatz bis zu 2.500 Schilling einheben muß.

Ein derartiges Abwälzen der durch eine Alarmauslösung verursachten Aufwendungen des

Bundes durch den Einsatz von Organen des öfentlichen Sicherheitsdienstes auf jene, die durch

Alarmanlagen ihr Eigentum oder Vermögen schützen, berge die Gefahr, daß es dadurch zum

verminderten Einsatz von Alarmanlagen komme.

Dieser geringere Eigentums- bzw. Vermögensschutz durch Alarmanlagen führe zu vermehrten

Einsätzen der Exekutive in Sachen Eigentums- und Vermögensdelikte. So komme es sogar zu

Mehrkosten für die Exekutive. Die Fehlkostenalarm-Verordnung wurde zu einem .

Nullsummenspiel, wenn nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die Steuerzahler.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

lnneres die nachstehende

Anfrage

1 .) Welcher Betrag wurde insgesamt nach der Fehlkosten-Verordnung seit Inkrafttreten von

der Exekutive eingehoben?

2.) Teilen Sie die Ansicht, daß die Fehlkostenalarm-Verordnung zu geringeren

Sicherheitsinvestitionen gerade bei vielen Unternehmungen geführt habe?

3.) Kam es durch eine derartige Verminderung der Sicherheit zu vermehrten Eigentums-

bzw. Vermögensdelikten?

4.) Wenn ja, in welchem Ausmaß?

5,) Wennja, wie hoch schätzen Sie die dadurch entstandenen Verwaltungsmehrkosten?

6.) Wie sehen sie die Gefahr, daß die Fehlkostenalarm-Verordnung im Endefekt ihrem

Ministerium mehr Geld koste als sie Geld einbringe?

7.) Beabsichtigen Sie eine Aufhebung bzw. Änderung der Rechtslage in dieser Sache7