2194/J XX.GP

ANFRAGE

der Abg. DI Schöggl, Dl Hofmann

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Akkreditierung

In Folge des EU-Beitrittes ist die Harmonisierung des technischen Reglwerkes und der

Normen ein vorrangiges Ziel zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse.

Zertifizierungen und Prüfungen von Produkten im sogenannten "geregelten" Bereich,

d.h., jener technische Bereich, für den EU-Richtlinien rechts Verbindlich erklärt

werden, werden von sogenannten akkreditierten Prüfstellen vorgenommen. Diese

akkeditierten Stellen müssen sich einem strengen Akkreditierungsverfahren durch die

jeweiligen Akkreditierungsstellen unterziehen.

In der letzten Zeit häufen sich die Probleme mit der Akkreditierungsstelle, die auch die

Agenden der Zulassung /Aufsicht über Umweltgutachter sowie die Führung des

Standortverzeichnisses (UGStVG-Gesetz) entsprechend dem EU-

Gemeinschaftssystem für das Umweltmanegement und Umweltprüfung nach der

EMAS-Verordnung ( Verordnung EWG-Nr. 1836/93) zu erfüllen hat und hier

Kompetenzen mit dem Umweltressort teilen muß.

Einerseits wird seitens der Akkreditierungswerber die extrem lange Dauer bis zur

Erteilung der Akkreditierungsbescheide beklagt, andererseits geht aus der

Fachzeitschrift "CONNEX" hervor, daß eine Firma mit der Antragsnummer 92 bereits

akkrediert ist, Obwohl andere Prüfstellen ihre Anträge wesentlich 6üher eingereicht

haben.

Weiters werden ausländische Prüfstellen in Österreich akkrediert, während

österreichische Akkreditierungswerber in Deutschland, speziell in Bayern, abgelehnt

werden. Den österreichischen Zulassungswerbern entsteht dadurch ein eklatanter

Wettbewerbsnachteil, da in Österreich ein zusätzlicher Wettbewerb entsteht, die

Tätigkeit der österreichischen Stellen in Bayern jedoch abgeblockt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an

den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

folgende

ANFRAGE

1 . Wie lange dauert ein durchschnittliches Akkreditierungsverfahren und wie begründen

Sie die lange Dauer dieser Verfahren ?

2. Wird bei der Akkreditierungsstelle in chronologischer Reihenfolge nach dem

Eingangsdatum des Antrages auf Akkreditierung vorgegangen ?

3. Wieviele Prüfstellen stehen noch auf der Warteliste und welche sind dies ?

4. Werden Anträge von ausländischen Bewerbern daraufhin geprüft, ob die

österreichischen Prüfstellen im Gegenzug auch im jeweiligen Ausland

akkreditiert werden, sodaß Wettbewerbsgleichheit entsteht?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Wie gehen Sie vor, wenn einer österreichischen Prüfstelle trotz Unter-

stützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten

die Akkreditierung im Ausland - speziell in Bayern - versagt bleibt ?