2194/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. DI Schöggl, Dl Hofmann
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Akkreditierung
In Folge des EU-Beitrittes ist die Harmonisierung des technischen Reglwerkes und der
Normen ein vorrangiges Ziel zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse.
Zertifizierungen und Prüfungen von Produkten im sogenannten "geregelten" Bereich,
d.h., jener technische Bereich, für den EU-Richtlinien rechts Verbindlich erklärt
werden, werden von sogenannten akkreditierten Prüfstellen vorgenommen. Diese
akkeditierten Stellen müssen sich einem strengen Akkreditierungsverfahren durch die
jeweiligen Akkreditierungsstellen unterziehen.
In der letzten Zeit häufen sich die Probleme mit der Akkreditierungsstelle, die auch die
Agenden der Zulassung /Aufsicht über Umweltgutachter sowie die Führung des
Standortverzeichnisses (UGStVG-Gesetz) entsprechend dem EU-
Gemeinschaftssystem für das Umweltmanegement und Umweltprüfung nach der
EMAS-Verordnung ( Verordnung EWG-Nr. 1836/93) zu erfüllen hat und hier
Kompetenzen mit dem Umweltressort teilen muß.
Einerseits wird seitens der Akkreditierungswerber die extrem lange Dauer bis zur
Erteilung der Akkreditierungsbescheide beklagt, andererseits geht aus der
Fachzeitschrift "CONNEX" hervor, daß eine Firma mit der Antragsnummer 92 bereits
akkrediert ist, Obwohl andere Prüfstellen ihre Anträge wesentlich 6üher eingereicht
haben.
Weiters werden ausländische Prüfstellen in Österreich akkrediert, während
österreichische Akkreditierungswerber in Deutschland, speziell in Bayern, abgelehnt
werden. Den österreichischen Zulassungswerbern entsteht dadurch ein eklatanter
Wettbewerbsnachteil, da in Österreich ein zusätzlicher Wettbewerb entsteht, die
Tätigkeit der österreichischen Stellen in Bayern jedoch abgeblockt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an
den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
folgende
ANFRAGE
1 . Wie lange dauert ein durchschnittliches Akkreditierungsverfahren und wie begründen
Sie die lange Dauer dieser Verfahren ?
2. Wird bei der Akkreditierungsstelle in chronologischer Reihenfolge nach dem
Eingangsdatum des Antrages auf Akkreditierung vorgegangen ?
3. Wieviele Prüfstellen stehen noch auf der Warteliste und welche sind dies ?
4. Werden Anträge von ausländischen Bewerbern daraufhin geprüft, ob die
österreichischen Prüfstellen im Gegenzug auch im jeweiligen Ausland
akkreditiert werden, sodaß Wettbewerbsgleichheit entsteht?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie gehen Sie vor, wenn einer österreichischen Prüfstelle trotz Unter-
stützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
die Akkreditierung im Ausland - speziell in Bayern - versagt bleibt ?