2201/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend ',Bettlerverordnung,'
Die Steiermärkische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Mitwirkung
der Bundespolizeidirektion Graz bei der Vollziehung der Verordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen gegen unerwünschte Formen der Bettelei
erlassen werden, vorgelegt. Laut diesem Entwurf soll die Bundespolizeidirektion Graz
durch ihre Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung der
,'Bettlerverordnung" (vom 5.12.1996) mitwirken. Die Mitwirkung soll in Form von
Erstattung von Anzeigen, Ausforschung und Vorführung aufgrund behördlicher Aufträge,
Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügungen, Festsetzung und Einhebung einer
vorläufigen Sicherheit sowie von Festnahmen erfolgen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.Ist Ihnen dieser Gesetzesentwurf bekannt?
Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme Ihres Ministeriums zu diesem
Gesetzesentwurf!
2. Werden Sie diesem Gesetzesentwurf zustimmen oder werden sie die Zustimmung
verweigern, um ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Armen zu setzen?
3. Welche zusätzlichen Kosten würden der Bundespolizeidirektion Graz im Falle der
Mitwirkung bei der Vollziehung der Verordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen gegen unerwünschte Formen der Bettelei
erlassen werden , entstehen?
4. Gibt es mit der Stadt Graz bzw mit dem Land Steiermark Vereinbarungen, wonach
für die Mitwirkung der Bundespolizeidirektion Graz bei der Vollziehung der
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen
gegen unerwünschte Formen der Bettelei erlassen werden, als Gegenleistung die
Überwachung von Teilen des Grazer Verkehrs über die Blauen Zonen hinausgehend
anderen Organen übertragen wird?
Wenn ja, wie lauten diese Vereinbarungen?
5. Seit Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung der Landeshauptstadt Graz (Anti-
Bettler-Verordnung) ist es zu keiner einzigen Anzeige gekommen. Haben Sie vor
Zustimmung zu diesem Landesgesetz den Bedarf an der Mitwirkung der
Bundespolizeidirektion Graz bei der Vollziehung der Verordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen gegen unerwünschte Formen der
Bettelei erlassen werden, geprüft?
Wenn ja, wie lautete die Bedarfserhebung?
Wenn nein, halten Sie es für sinnvoll, die Bundespolizeidirektion Graz mit
zusätzlichen Aufgaben zu belasten, wobei offensichtlich an der Mitwirkung bei der
Vollziehung dieser Verordnung kein Bedarf besteht?
6. Die Experten der Grazer Kriminalpolizei und Mitglieder des Jugendwohlfahrtsbeirates
des Landes Steiermark haben im Zusammenhang mit der gegenständlichen
Verordnung ausgeführt, daß Betteln ein soziales Problem ist und nicht mit
polizeilichen Maßnahmen gelöst werden kann. Teilen Sie diese Ansicht?
7. Wie wird von Ihem Ministerium der Tatsbestand des Bettelns definiert?
8 . Wann liegt der Tatbestand des aggresieven Bettelns vor?