2201/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend ',Bettlerverordnung,'

Die Steiermärkische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Mitwirkung

der Bundespolizeidirektion Graz bei der Vollziehung der Verordnung des Gemeinderates

der Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen gegen unerwünschte Formen der Bettelei

erlassen werden, vorgelegt. Laut diesem Entwurf soll die Bundespolizeidirektion Graz

durch ihre Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Vollziehung der

,'Bettlerverordnung" (vom 5.12.1996) mitwirken. Die Mitwirkung soll in Form von

Erstattung von Anzeigen, Ausforschung und Vorführung aufgrund behördlicher Aufträge,

Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügungen, Festsetzung und Einhebung einer

vorläufigen Sicherheit sowie von Festnahmen erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.Ist Ihnen dieser Gesetzesentwurf bekannt?

Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme Ihres Ministeriums zu diesem

Gesetzesentwurf!

2. Werden Sie diesem Gesetzesentwurf zustimmen oder werden sie die Zustimmung

verweigern, um ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Armen zu setzen?

3. Welche zusätzlichen Kosten würden der Bundespolizeidirektion Graz im Falle der

Mitwirkung bei der Vollziehung der Verordnung des Gemeinderates der

Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen gegen unerwünschte Formen der Bettelei

erlassen werden , entstehen?

4. Gibt es mit der Stadt Graz bzw mit dem Land Steiermark Vereinbarungen, wonach

für die Mitwirkung der Bundespolizeidirektion Graz bei der Vollziehung der

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen

gegen unerwünschte Formen der Bettelei erlassen werden, als Gegenleistung die

Überwachung von Teilen des Grazer Verkehrs über die Blauen Zonen hinausgehend

anderen Organen übertragen wird?

Wenn ja, wie lauten diese Vereinbarungen?

5. Seit Inkrafttreten der gegenständlichen Verordnung der Landeshauptstadt Graz (Anti-

Bettler-Verordnung) ist es zu keiner einzigen Anzeige gekommen. Haben Sie vor

Zustimmung zu diesem Landesgesetz den Bedarf an der Mitwirkung der

Bundespolizeidirektion Graz bei der Vollziehung der Verordnung des Gemeinderates

der Landeshauptstadt Graz, mit der Maßnahmen gegen unerwünschte Formen der

Bettelei erlassen werden, geprüft?

Wenn ja, wie lautete die Bedarfserhebung?

Wenn nein, halten Sie es für sinnvoll, die Bundespolizeidirektion Graz mit

zusätzlichen Aufgaben zu belasten, wobei offensichtlich an der Mitwirkung bei der

Vollziehung dieser Verordnung kein Bedarf besteht?

6. Die Experten der Grazer Kriminalpolizei und Mitglieder des Jugendwohlfahrtsbeirates

des Landes Steiermark haben im Zusammenhang mit der gegenständlichen

Verordnung ausgeführt, daß Betteln ein soziales Problem ist und nicht mit

polizeilichen Maßnahmen gelöst werden kann. Teilen Sie diese Ansicht?

7. Wie wird von Ihem Ministerium der Tatsbestand des Bettelns definiert?

8 . Wann liegt der Tatbestand des aggresieven Bettelns vor?