2204/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Böhacker, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend leistungsorientierte Besoldung im Finanzressort

Die hohe Qualifikation, Einsatzbereitschaft und außerordentliche Belastung der Bediensteten

des Finanzressorts ist allgemein bekannt und anerkannt. Auch der Rechnungshof hat dies

 immer wieder bestätigt und in diesem Zusammenhang mehrfach die äußerst unzulänglichen

Besoldungsrelationen innerhalb des Ressorts kritisiert.

Die im Zuge des vorjährigen Belastungspaketes der Bundesregierung verordnete

undifferenzierte Kürzung der Mehrleistungsvergütungen und der Belohnungen erscheint

deshalb hinsichtlich der Bediensteten des Finanzressorts nicht nur nicht gerechtfertigt sondern

geradezu kontraproduktiv. Mit diesen Maßnahmen wird nur eine Demotivierung jener

Bediensteten bewirkt, deren Leistungsbereitschaft in besonderer Weise gefordert ist. Dies gilt

insbesondere für die Besoldungsregelungen, die in Entsprechung der erwähnten Kritik des

Rechnungshofes erstellt wurden und eine leistungsorientierte Besoldung der Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter insbcsondere im Bereich der Zollämter, der Finanzlandesdirektionen und der

Zentralstelle ermöglichen.

Bei der Schaffung dieser Regelungen wurde der Entgeltcharakter dieser Belastungs-

belohnungen vom damaligen Bundesminister für Finanzen Dkfm. Lacina nicht angezweifelt.

Diese Belohnungen werden nämlich tatsächlich für Zusatzleistungen ausgezahlt, die nach

anderen besoldungsrechtlichen Bestimmungen nicht abgegolten werden können.

Die Entstehungsgeschichte dieser Zahlungen, die daher in Wahrheit keine Belohnungen in

eigentlichem Sinn darstellen, wurde in der Anfragebeantwortung des damaligen Bundes-

minister für Finanzen Dr. Staribacher vom 2. August 1995, Nr. 1288/AB, ausführlich

dargestellt. Darin wird insbesondere auch festgestellt, daß der Rechnungshof, der

ungerechtfertigte Zahlungen stets vehement kritisiert, die durch die Schaffung der

Belastungsbelohnungen erfolgte Herstellung des Besoldungsgleichgewichts in der Finanz-

verwaltung ausdrücklich begrüßt hat. Die parlamentarische Anfrage, die der Beantwortung

zugrundeliegt und zu dieser Klarstcllung geführt hat, wurde von freiheitlichen Abgeordneten

eingebracht,

ln einer weiterne Anfrage freiheitlicher Abgeordneter zu diesem Thema hat der damalige

Bundesminister für Finanzen und nunmehrige Bundeskanzler Mag. Klima in der

Anfragebeantwortung vom 14. Juni 1996, Nr. 444/AB, die Frage nach der weiteren

Auszahlung der Belastungsbelohnungen wie folgt beantwortet.

"Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 1996 in Umsetzung der

Beamtenverhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom 16. und 17. Februar

1996 für alle Ressorts beschlossen, unter anderem Belohnungen um 50 % zu kürzen. Dieser

Beschluß ist selbstverständlich auch im Finanzressort umzusetzen. Da es jedoch hinsichtlich

eines möglichen Entgeltcharakters der zur Diskussion stehenden Belastungsbelohnungen

Auffassungsunterschiede gibt, finden in meinem Ressort derzeit Gespräche mit den Vertretern

der Belegschaft statt, um eine entsprechende Klärung herbeizuführen."

Wenn sich die Ressortleitung nunmehr nicht mehr an die seinerzeit getroffenen Regelungen

gebunden erachtet und eine erhebliche Kürzung der Belastungsbelohung beabsichtigt, so kann

dies nur als Wortbruch gegenüber den Bediensteten bezeichnet werden. Nach der

Entstehungsgeschichte und dem Zweck der in Rede stehenden Regelungen ist es geradezu

absurd, den Entgeltcharaktcr dieser Zahlungen zu bestreiten, was auch arbeitsrechtliche

Auseinandersetzungen zeigen werden.

Äußerst merkwürdig ist in diesem Zusammenhang die vom Bundesministerium für Finanzen

an die Bediensteten ergangene Mitteilung, wonach der im Jänner 1997 "ausgezahlte

Halbjahresbetrag vorerst als Belastungsbelohnung für das ganze Jahr 1997 anzusehen" sei. Die

Berechnung der nunmehr für das Jahr 1997 ausgezahlten Belohnung erfolge jedoch vorläufig

auf den Basisdaten des 2. Halbjahres 1996. Anschließend wird in dieser Mitteilung noch durch

folgenden Satz völlige Unklarheit geschaffen: ,'Sollte die endgültige Klärung der Rechtsnatur

dieser Belohnung eine tatsächliche Änderung gegenüber den bisherigen

Auszahlungsmodalitäten ergeben, so wird Ihnen schon jetzt, unter Hinweis auf § l3a GG 1956

zur Kenntnis gebracht, daß hinsichtlich des nunmehr gewährten Belohnungsbetrages eine

nachträgliche Korrektur erfolgen kann.,' Dadurch wird offenkundig nicht nur eine allfällige

Nachzahlung für das 2, Halbjahr 1996 sondern darüber hinaus auch die Bereitschaft zur

Zahlung für das Jahr 1997 in Frage gestellt.

Diese Haltung des Bundesministeriums für Finanzen gibt Anlaß, die Forderung nach

Offenlegung der tatsächlichen Absichten zu erheben.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen

folgende

ANFRAGE

1. Wie lautet der Ausgabenerfolg 1996 der Zentralstelle (VA-Ansatz 1/5000) bezüglich der

VA-Posten 5650 (Mehrleistungsvergütungen), 5670 (Belohnungen und Geldaushilfen) und

5690 (Sonstige Nebengebühren) im einzelnen aufgegliedert nach Untergliederungen

entsprechend der Systematik im Teilheft zum Bundesvoranschlag?

2. Welche Nebengebühren für Mehrdienstleistungen der VA-Post 5650 werden in der

Zentralstelle durch die Kürzung im einzelnen betroffen sein und wie lautet das Sparziel

1997 aufgegliedert nach Untergliederungen im einzelnen?

3. Wie teilt sich der Ausgabenerfolg 1996 der Zentralstelle der VA-Post 5670

schätzungsweise auf Belohnungen und Geldaushilfen auf?

4. Wie lautet das Einsparungsziel, das durch die Kürzung der Belohnungen in der

Zentralstelle 1997 erreicht werden soll?

5. Wie hoch war die für das Jahr 1996 bisher ausgezahlte Belohnung der Bediensteten der

Zentralstelle im Durchschnitt für

 Sektionsleiter

 Gruppenleiter

 Abteilungsleiter

 übrige Bedienstete der Verwendungsgruppe A (Al ) bzw. Entlohnungsgruppe a

 Bedienstete der Verwendungsgruppe B (A2) bzw. Entlohnungsgruppe b

(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)

 Bedienstete der Verwendungsgruppe B (A2) bzw. Entlohnungsgruppe b in der

Buchhaltung

  Bedienstete der Verwaltungsgruppe C (A3) bzw. Entlohnungsgruppe c

(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)

 Bedienstete der Verwendungsgruppe C (A3) bzw. Entlohnungsgruppe c in der

Buchhaltung

 Bedienstete der Verwendungsgruppe D (A4, A5) bzw. Entlohnungsgruppe d

(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)

 Bedienstete der Verwendungsgruppe D (A4, A5) bzw. Entlohnungsgruppe d in der

Buchhaltung

 Bedienstete der Verwendungsgruppe E (A6, A7) bzw. Entlohnungsgruppe e

 Bedienstete des handwerklichen Dienstes

6. Welche Belohnungsbeträge haben die genannten Bediensteten für das Jahr 1996

(durchschnittlich) noch zu erwarten?

7. Wie hoch wird die für das Jahr 1997 ausgezahlte Belohnung für die in Frage 5 aufgezählten

Bedienstetengruppen entsprechend dem Einsparungsziel im einzelnen sein?

8. Inwieweit sind die Mitarbeiter Ihres Kabinetts sowie des Büros des Staatssekretärs durch

die Kürzung der Nebengebühren und der Belohnungen betroffen?

9. Werden diese Mitarbeiter durch die Kürzungen zumindest im gleichen Ausmaß betroffen

sein wie andere Bedienstete vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufung?

Wenn nein, warum nicht?

10.Wie lautet der Ausgabenerfolg 1996 der Finanzlandesdirektionen (VA-Ansatz 1/50400)

bezüglich der VA-Posten 5650 (Mehrleistungsvergütungen), 5670 (Belohnungcn und

Geldaushilfen) und 5690 (sonstige Nebengebühren) im einzelnen, aufgegliedert nach

Untergliederungen entsprechend der Systematik im Teilheft zum Bundesvorschlag?

11.Wclchc Nebengebühren für Mehrdienstleistungen der VA-Post 5650 werden bei den

Finanzlandesdirektionen durch die Kürzung im einzelnen betroffen sein und wie lautet das

Einsparungsziel 1997 aufgegliedert nach Untergliederungen im einzelnen?

12.Welche Maßnahmen wurden oder werden 1997 insbesondere im Bereich der Überstunden-

vergütungen getroffen?

13.Welche Maßnahmen wurden oder werden in diesem Zusammenhang im Bereich der

Mehrleistungszulage gemäß § 18 GG 1956 getroffen?

14.Welche Maßnahmen wurden oder werden in diesem Zusammenhang im Bereich der

sogenannten nichtüberleitbaren Nebengebühren getroffen?

15.Wie teilt sich der Ausgabenerfolg 1 996 der Finanzlandesdirektion der VA-Post 5670 auf

Belohnung und Geldaushilfen (falls eine genaue Aufteilung nicht vorgenommen werden

kann, kommt eine Schätzung in Betracht) auf?

16.Wie lautet das Einsparungsziel, das durch die Kürzung der Belohnungen bei den

Finanzlandesdirektionen und den diese nachgeordneten Dienststellen 1997 erreicht werden

soll?

17.Inwieweit wird durch die Einsparungen auch die seit 1990 bestehende Regelung bctreffend

Belastungsbelohnung für die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter

berührt werden?

18.Wann können die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter endlich mit

der Auszahlung der Belastungsbelohnung für das 2. Halbjahr 1996 rechnen und wie hoch

werden die Beträge im Vergleich zur Belohnung für das 1. Halbjahr 1996 sein?

19.Wann können die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter endlich mit

der Auszahlung bzw. Festlegung der Höhe der Belastungsbelohnung für das Jahr 1997

rechnen und wie hoch werden die Beträge im Vergleich zur Belohnung für das Jahr 1996

 sein?

20.Ist Ihnen bekannt, wie die Schaffung dieser Belohnungsregelung begründet wurde und wie

lautet die Begründung im einzelnen?

21 .Sind Sie der Auffassung, daß die Gründe, die Ihren Amtsvorgänger Dkfm. 1.acina im Jahre

1990 veranlaßt haben, sich mit erheblichem Engagement für die Schaffung dieser

Belohnungsregelung einzusetzen, weiterhin vorliegen und daher jede wesentliche

Änderung der Regelung ausgeschlossen ist?

Wenn nein, warum nicht?

22.Ist Ihnen bewußt, daß eine derartige umfassende Belohnungsregelung nur unter

Zugrundelegung des Entgeltcharakters geschaffen werden konnte und ein Bestreiten des

Entgeltcharakters eine massive Umdeutung der Intentionen aller mit dem Zustande-

kommen der Regelungen Befaßten, cinschließlich des damaligen Bundesministers Dkfm.

Lacina, voraussetzt?

23.Wurden die mit der Schaffung der Regelung befaßten Personen in diesem Zusammenhang

bereits gehört?

24.Trifft es zu, daß lhr Amtsvorgänger Dkfm. Lacina bereits im Jahre 1994 eine Vereinbarung

mit dem Zentralausschuß getroffen hat, die für die Jahre 1994 und 1995 jeweils eine

halbjährliche Auszahlung dieser Belohnung im Nachhinein sowie eine Valorisierung

jeweils in halber Höhe des Hundertsatzes der allgemeinen Gehaltserhöhung vorsah, wobei

davon ausgegangen wurde, die Belohnungsregelung auch nach 1995 im wesentlichen

unverändert fortzuführen?

25.Sind Sie der Auffassung, daß Sie an diese Vereinbarung nach wie vor gebunden sind?

Wenn nein, warum nicht?

26.Sind Sie der Auffassung, daß eine einseitige Aufkündigung dieser Belohnungsregelung

 einen erheblichen Vertrauensbruch gegenüber dem Zentralausschuß und den betroffenen

Bediensteten darstellen würde?

Wenn nein, warum nicht?

27.Inwieweit wird durch die Kürzung auch die übliche Belohnungsaktion für die

Zollwachebediensteten berührt werden?

28.Inwieweit sind die Bediensteten des Österreichischen Postsparkassenamtes von den

Kürzungen der Nebengebühren und Belohnungen betroffen?

29.lnwieweit sind die Bediensteten der übrigen nachgeordneten Dienstbehörden von der

Kürzung der Nebengebührcn und Belohnungen betroffen?

30.Sind Sie der Auffassung, daß die Motivation der Mitarbeiter für die erfolgreiche Erfüllung

der Aufgaben der Finanzverwaltung von Bedeutung ist?

Wenn nein, warum nicht?

31.Sind Sie der Auffassung, daß die Kürzung der Nebengebühren und Belohnungen eine

Motivationssteigerung bewirken wird?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

32.Ist Ihnen bekannt, daß der Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht 1995 das Rechts-

mittelwesen der Finanzverwaltung einer vehementen Kritik (',die Zustände kommen einer

faktischen Rechtsverweigerung gleich") unterzogen hat und sind Sie der Auffassung, daß

die Bediensteten der Rechtsmittelabteilungen, die einer besonderen Belastung ausgesetzt

sind, die in diesem Bereich besonders deutlich spürbare Kürzung von Nebengebührcn und

Belastungsbelohnungen als gerechtfertigte Maßnahme zur Motivationssteigerung ansehen

werden?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

33.Welche motivationsfördernden Maßnahmen werden Sie einsetzen, um die den

Bediensteten Ihres Ressorts auferlegten finanziellen Belastungen auszugleichen?

34.Sind Sie der Auffassung, daß die Bediensteten der Finanzverwaltung bzw. Teile derselben

bisher überbezahlt waren und daher die Kürzungen aus diesem Grund gerechtfertigt sind?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?