2204/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Böhacker, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend leistungsorientierte Besoldung im Finanzressort
Die hohe Qualifikation, Einsatzbereitschaft und außerordentliche Belastung der Bediensteten
des Finanzressorts ist allgemein bekannt und anerkannt. Auch der Rechnungshof hat dies
immer wieder bestätigt und in diesem Zusammenhang mehrfach die äußerst unzulänglichen
Besoldungsrelationen innerhalb des Ressorts kritisiert.
Die im Zuge des vorjährigen Belastungspaketes der Bundesregierung verordnete
undifferenzierte Kürzung der Mehrleistungsvergütungen und der Belohnungen erscheint
deshalb hinsichtlich der Bediensteten des Finanzressorts nicht nur nicht gerechtfertigt sondern
geradezu kontraproduktiv. Mit diesen Maßnahmen wird nur eine Demotivierung jener
Bediensteten bewirkt, deren Leistungsbereitschaft in besonderer Weise gefordert ist. Dies gilt
insbesondere für die Besoldungsregelungen, die in Entsprechung der erwähnten Kritik des
Rechnungshofes erstellt wurden und eine leistungsorientierte Besoldung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter insbcsondere im Bereich der Zollämter, der Finanzlandesdirektionen und der
Zentralstelle ermöglichen.
Bei der Schaffung dieser Regelungen wurde der Entgeltcharakter dieser Belastungs-
belohnungen vom damaligen Bundesminister für Finanzen Dkfm. Lacina nicht angezweifelt.
Diese Belohnungen werden nämlich tatsächlich für Zusatzleistungen ausgezahlt, die nach
anderen besoldungsrechtlichen Bestimmungen nicht abgegolten werden können.
Die Entstehungsgeschichte dieser Zahlungen, die daher in Wahrheit keine Belohnungen in
eigentlichem Sinn darstellen, wurde in der Anfragebeantwortung des damaligen Bundes-
minister für Finanzen Dr. Staribacher vom 2. August 1995, Nr. 1288/AB, ausführlich
dargestellt. Darin wird insbesondere auch
festgestellt, daß der Rechnungshof, der
ungerechtfertigte Zahlungen stets vehement kritisiert, die durch die Schaffung der
Belastungsbelohnungen erfolgte Herstellung des Besoldungsgleichgewichts in der Finanz-
verwaltung ausdrücklich begrüßt hat. Die parlamentarische Anfrage, die der Beantwortung
zugrundeliegt und zu dieser Klarstcllung geführt hat, wurde von freiheitlichen Abgeordneten
eingebracht,
ln einer weiterne Anfrage freiheitlicher Abgeordneter zu diesem Thema hat der damalige
Bundesminister für Finanzen und nunmehrige Bundeskanzler Mag. Klima in der
Anfragebeantwortung vom 14. Juni 1996, Nr. 444/AB, die Frage nach der weiteren
Auszahlung der Belastungsbelohnungen wie folgt beantwortet.
"Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 1996 in Umsetzung der
Beamtenverhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom 16. und 17. Februar
1996 für alle Ressorts beschlossen, unter anderem Belohnungen um 50 % zu kürzen. Dieser
Beschluß ist selbstverständlich auch im Finanzressort umzusetzen. Da es jedoch hinsichtlich
eines möglichen Entgeltcharakters der zur Diskussion stehenden Belastungsbelohnungen
Auffassungsunterschiede gibt, finden in meinem Ressort derzeit Gespräche mit den Vertretern
der Belegschaft statt, um eine entsprechende Klärung herbeizuführen."
Wenn sich die Ressortleitung nunmehr nicht mehr an die seinerzeit getroffenen Regelungen
gebunden erachtet und eine erhebliche Kürzung der Belastungsbelohung beabsichtigt, so kann
dies nur als Wortbruch gegenüber den Bediensteten bezeichnet werden. Nach der
Entstehungsgeschichte und dem Zweck der in Rede stehenden Regelungen ist es geradezu
absurd, den Entgeltcharaktcr dieser Zahlungen zu bestreiten, was auch arbeitsrechtliche
Auseinandersetzungen zeigen werden.
Äußerst merkwürdig ist in diesem Zusammenhang die vom Bundesministerium für Finanzen
an die Bediensteten ergangene Mitteilung, wonach der im Jänner 1997 "ausgezahlte
Halbjahresbetrag vorerst als Belastungsbelohnung für das ganze Jahr 1997 anzusehen" sei. Die
Berechnung der nunmehr für das Jahr 1997 ausgezahlten Belohnung erfolge jedoch vorläufig
auf den Basisdaten des 2. Halbjahres 1996. Anschließend wird in dieser Mitteilung noch durch
folgenden Satz völlige Unklarheit geschaffen: ,'Sollte die endgültige Klärung der Rechtsnatur
dieser Belohnung eine tatsächliche Änderung gegenüber den bisherigen
Auszahlungsmodalitäten ergeben, so wird
Ihnen schon jetzt, unter Hinweis auf § l3a GG 1956
zur Kenntnis gebracht, daß hinsichtlich des nunmehr gewährten Belohnungsbetrages eine
nachträgliche Korrektur erfolgen kann.,' Dadurch wird offenkundig nicht nur eine allfällige
Nachzahlung für das 2, Halbjahr 1996 sondern darüber hinaus auch die Bereitschaft zur
Zahlung für das Jahr 1997 in Frage gestellt.
Diese Haltung des Bundesministeriums für Finanzen gibt Anlaß, die Forderung nach
Offenlegung der tatsächlichen Absichten zu erheben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
ANFRAGE
1. Wie lautet der Ausgabenerfolg 1996 der Zentralstelle (VA-Ansatz 1/5000) bezüglich der
VA-Posten 5650 (Mehrleistungsvergütungen), 5670 (Belohnungen und Geldaushilfen) und
5690 (Sonstige Nebengebühren) im einzelnen aufgegliedert nach Untergliederungen
entsprechend der Systematik im Teilheft zum Bundesvoranschlag?
2. Welche Nebengebühren für Mehrdienstleistungen der VA-Post 5650 werden in der
Zentralstelle durch die Kürzung im einzelnen betroffen sein und wie lautet das Sparziel
1997 aufgegliedert nach Untergliederungen im einzelnen?
3. Wie teilt sich der Ausgabenerfolg 1996 der Zentralstelle der VA-Post 5670
schätzungsweise auf Belohnungen und Geldaushilfen auf?
4. Wie lautet das Einsparungsziel, das durch die Kürzung der Belohnungen in der
Zentralstelle 1997 erreicht werden soll?
5. Wie hoch war die für das Jahr 1996 bisher ausgezahlte Belohnung der Bediensteten der
Zentralstelle im Durchschnitt für
Sektionsleiter
Gruppenleiter
Abteilungsleiter
übrige Bedienstete der Verwendungsgruppe A (Al ) bzw. Entlohnungsgruppe a
Bedienstete der Verwendungsgruppe B (A2) bzw. Entlohnungsgruppe b
(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)
Bedienstete der Verwendungsgruppe B (A2) bzw. Entlohnungsgruppe b in der
Buchhaltung
Bedienstete der Verwaltungsgruppe C (A3) bzw. Entlohnungsgruppe c
(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)
Bedienstete der Verwendungsgruppe C (A3) bzw. Entlohnungsgruppe c in der
Buchhaltung
Bedienstete der Verwendungsgruppe D (A4, A5) bzw. Entlohnungsgruppe d
(mit Ausnahme der Bediensteten der Buchhaltung)
Bedienstete der Verwendungsgruppe D (A4, A5) bzw. Entlohnungsgruppe d in der
Buchhaltung
Bedienstete der Verwendungsgruppe E (A6, A7) bzw. Entlohnungsgruppe e
Bedienstete des handwerklichen Dienstes
6. Welche Belohnungsbeträge haben die genannten Bediensteten für das Jahr 1996
(durchschnittlich) noch zu erwarten?
7. Wie hoch wird die für das Jahr 1997 ausgezahlte Belohnung für die in Frage 5 aufgezählten
Bedienstetengruppen entsprechend dem Einsparungsziel im einzelnen sein?
8. Inwieweit sind die Mitarbeiter Ihres Kabinetts sowie des Büros des Staatssekretärs durch
die Kürzung der Nebengebühren und
der Belohnungen betroffen?
9. Werden diese Mitarbeiter durch die Kürzungen zumindest im gleichen Ausmaß betroffen
sein wie andere Bedienstete vergleichbarer besoldungsrechtlicher Einstufung?
Wenn nein, warum nicht?
10.Wie lautet der Ausgabenerfolg 1996 der Finanzlandesdirektionen (VA-Ansatz 1/50400)
bezüglich der VA-Posten 5650 (Mehrleistungsvergütungen), 5670 (Belohnungcn und
Geldaushilfen) und 5690 (sonstige Nebengebühren) im einzelnen, aufgegliedert nach
Untergliederungen entsprechend der Systematik im Teilheft zum Bundesvorschlag?
11.Wclchc Nebengebühren für Mehrdienstleistungen der VA-Post 5650 werden bei den
Finanzlandesdirektionen durch die Kürzung im einzelnen betroffen sein und wie lautet das
Einsparungsziel 1997 aufgegliedert nach Untergliederungen im einzelnen?
12.Welche Maßnahmen wurden oder werden 1997 insbesondere im Bereich der Überstunden-
vergütungen getroffen?
13.Welche Maßnahmen wurden oder werden in diesem Zusammenhang im Bereich der
Mehrleistungszulage gemäß § 18 GG 1956 getroffen?
14.Welche Maßnahmen wurden oder werden in diesem Zusammenhang im Bereich der
sogenannten nichtüberleitbaren Nebengebühren getroffen?
15.Wie teilt sich der Ausgabenerfolg 1 996 der Finanzlandesdirektion der VA-Post 5670 auf
Belohnung und Geldaushilfen (falls eine genaue Aufteilung nicht vorgenommen werden
kann, kommt eine Schätzung in Betracht) auf?
16.Wie lautet das Einsparungsziel, das durch die Kürzung der Belohnungen bei den
Finanzlandesdirektionen und den diese nachgeordneten Dienststellen 1997 erreicht werden
soll?
17.Inwieweit wird durch die Einsparungen auch die seit 1990 bestehende Regelung bctreffend
Belastungsbelohnung für die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter
berührt werden?
18.Wann können die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter endlich mit
der Auszahlung der Belastungsbelohnung für das 2. Halbjahr 1996 rechnen und wie hoch
werden die Beträge im Vergleich zur Belohnung für das 1. Halbjahr 1996 sein?
19.Wann können die Bediensteten der Finanzlandesdirektionen und der Zollämter endlich mit
der Auszahlung bzw. Festlegung der Höhe der Belastungsbelohnung für das Jahr 1997
rechnen und wie hoch werden die Beträge im Vergleich zur Belohnung für das Jahr 1996
sein?
20.Ist Ihnen bekannt, wie die Schaffung dieser Belohnungsregelung begründet wurde und wie
lautet die Begründung im einzelnen?
21 .Sind Sie der Auffassung, daß die Gründe, die Ihren Amtsvorgänger Dkfm. 1.acina im Jahre
1990 veranlaßt haben, sich mit erheblichem Engagement für die Schaffung dieser
Belohnungsregelung einzusetzen, weiterhin vorliegen und daher jede wesentliche
Änderung der Regelung ausgeschlossen ist?
Wenn nein, warum nicht?
22.Ist Ihnen bewußt, daß eine derartige umfassende Belohnungsregelung nur unter
Zugrundelegung des Entgeltcharakters geschaffen werden konnte und ein Bestreiten des
Entgeltcharakters eine massive Umdeutung der Intentionen aller mit dem Zustande-
kommen der Regelungen Befaßten, cinschließlich des damaligen Bundesministers Dkfm.
Lacina, voraussetzt?
23.Wurden die mit der Schaffung der Regelung befaßten Personen in diesem Zusammenhang
bereits gehört?
24.Trifft es zu, daß lhr Amtsvorgänger Dkfm. Lacina bereits im Jahre 1994 eine Vereinbarung
mit dem Zentralausschuß getroffen hat, die für die Jahre 1994 und 1995 jeweils eine
halbjährliche Auszahlung dieser Belohnung im Nachhinein sowie eine Valorisierung
jeweils in halber Höhe des Hundertsatzes der allgemeinen Gehaltserhöhung vorsah, wobei
davon ausgegangen wurde, die Belohnungsregelung auch nach 1995 im wesentlichen
unverändert fortzuführen?
25.Sind Sie der Auffassung, daß Sie an diese Vereinbarung nach wie vor gebunden sind?
Wenn nein, warum nicht?
26.Sind Sie der Auffassung, daß eine einseitige Aufkündigung dieser Belohnungsregelung
einen erheblichen Vertrauensbruch gegenüber dem Zentralausschuß und den betroffenen
Bediensteten darstellen würde?
Wenn nein, warum nicht?
27.Inwieweit wird durch die Kürzung auch die übliche Belohnungsaktion für die
Zollwachebediensteten berührt werden?
28.Inwieweit sind die Bediensteten des Österreichischen Postsparkassenamtes von den
Kürzungen der Nebengebühren und Belohnungen betroffen?
29.lnwieweit sind die Bediensteten der übrigen nachgeordneten Dienstbehörden von der
Kürzung der Nebengebührcn und Belohnungen betroffen?
30.Sind Sie der Auffassung, daß die Motivation der Mitarbeiter für die erfolgreiche Erfüllung
der Aufgaben der Finanzverwaltung von Bedeutung ist?
Wenn nein, warum nicht?
31.Sind Sie der Auffassung, daß die Kürzung der Nebengebühren und Belohnungen eine
Motivationssteigerung bewirken wird?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
32.Ist Ihnen bekannt, daß der Rechnungshof in seinem Tätigkeitsbericht 1995 das Rechts-
mittelwesen der Finanzverwaltung einer vehementen Kritik (',die Zustände kommen einer
faktischen Rechtsverweigerung gleich") unterzogen hat und sind Sie der Auffassung, daß
die Bediensteten der Rechtsmittelabteilungen, die einer besonderen Belastung ausgesetzt
sind, die in diesem Bereich besonders deutlich spürbare Kürzung von Nebengebührcn und
Belastungsbelohnungen als gerechtfertigte Maßnahme zur Motivationssteigerung ansehen
werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
33.Welche motivationsfördernden Maßnahmen werden Sie einsetzen, um die den
Bediensteten Ihres Ressorts auferlegten finanziellen Belastungen auszugleichen?
34.Sind Sie der Auffassung, daß die Bediensteten der Finanzverwaltung bzw. Teile derselben
bisher überbezahlt waren und daher die Kürzungen aus diesem Grund gerechtfertigt sind?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?