2208/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Haigermoser und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend die Verletzung des Datenschutzes seitens der Wirtschaftskammer Kärnten
Im Rahmen eines Berufungsverfahrens (Präs 242-28/96/Wa/Do) anläßlich einer
Grundumlagenvorschreibung (WKMNr. 63638) durch die Wirtscahftskammer Kärnten wurde
Herrn Otto Huber Akteneinsicht gewährt.
Dabei mußte er feststellen, daß ihm bei der Einsicht nicht nur die seinen Betrieb betreffend
Daten (Namen der Trafikinhaber unter Angabe des zur Umlageberechnung herangezogenen
Umsatzes), sondern in Form einer ganzen Liste auch jene von Mitbewerbern zugänglich
gemacht wurden. Durch diese, die Geheimhaltunspflicht von personenbezogenen Daten nach
§1 Datenschutzgesetz verletzende Praxis der Präsidialabteilung ist es jedem Unternehmer
möglich, sich über die Umsätze der Konkurrenten zu informieren. Daß die Betroffenen an der
Geheimhaltung dieser Daten, welche Grundlage weitreichender betrieblicher Entscheidungen
aber wohl auch im Hinblick auf das Privatleben bedeutsam sind, ein schutzwürdiges Interesse
haben, ist offensichtlich,
Entsprechende Hinweise auf diesen Sachverhalt in der Berufung wurden von der
Wirtschaftskammer mit dem Hinweis, daß eine etwaige Verletzung des Datenschutzgesetzes
nicht zum Gegenstand des Verfahrens nach §57g Handelskammergesetz, nämlich der
Feststellung der Grundumlagenpflicht, gehört, und somit auch nicht behandelt wird.
Da die beschriebene Praxis der Akteneinsicht unter Preisgabe vertraulicher Informationen über
Betriebe durch diese Argumentation jedoch weder gerechtfertigt noch abgestellt wird, stellen
die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister wirtschafliche Angelegenheiten als
Aufsichtsbehörde die nachstehende
ANFRAGE
1. Stellt die oben geschilderte Praxis der Akteneinsicht wie sie von der Präsidialabteilung der
WK-Kärnten geübt wird, Ihrer Meinung nach einen Verletzung des verfassungsgesetzlich
gewährleisteten Rechts auf Datenschutz nach dem Datenschutzgesetz dar?
2. Wenn ja, in welcher Form werden Sie .
a) die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und
b) dafür Sorge tragen, daß solches in Zukunft vermieden wird?
3. Wenn nein, wie ist dieses Vorgehen dann zu werten?