2211/J XX.GP

 

Termin der nächsten Steuerreform

In der Fernsehsendung "Pressestunde" am 2. März 1997 gab Finanzminister Edlinger bekannt,

daß angesichts der notwendigen Budgetkonsolidierung die nächste Steuerreform erst im Jahr

2000 möglich sei. Das Ziel dieser Steuerreform sei die Senkung der Lohnnebenkosten und der

Lohnsteuer. Gleichzeitig sei geplant, den Steuerausfall durch eine Besteuerung

nicht erneuerbarer Energien auszugleichen. Weiters sei geplant, die Besteuerung der

arbeitslosen Kapitalgewinne, die nicht investiert werden, "anzudiskutieren". Der

Spitzensteuersatz werde nicht angehoben.

Zur selben Zeit ist eine grundlegende Steuerreform in der BRD - unserem wichtigsten

Handelspartner - mit folgenden Inhalten in Ausarbeitung: Der Eingangssteuersatz im Bereich

der Einkommenssteuer soll 15 Prozent (z.Zt. 25,9 Prozent) und der Spitzensteuersatz 39

Prozent (z. Zt. 53 Prozent) betragen.

Der Spitzensteuersatz auf gewerbliche Einkünfte soll bei der Einkommenssteuer auf 35

Prozent (z.Zt. 47 Prozent) und bei der Körperschaftssteuer auf ebenfalls 35 Prozent (z.Zt. 45

Prozent) herabgesetzt werden.

Der Körperschaftssteuersatz für ausgeschüttete Gewinne soll auf 25 Prozent (z.Zt. 30 Prozent)

gesenkt werden.

Im Gegenzug ist eine Streichung von steuerlichen Subventionstatbeständen und

Vergünstigungen so wie eine Erhöhung der derzeitigen Umsatzsteuer von 15 Prozent um ein

bis zwei Prozentpunkte vorgesehen.

Die geplante Reform soll schrittweise ab 1 . Jänner 1998 eingeführt werden und bis 1 . Jänner

1999 abgeschlossen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1. Worin liegen die Gründe, daß in der BRD - trotz erheblicher Probleme mit der

voraussichtlichen Erfüllung der Konvergenzkriterien für den Euro - eine grundlegende

Steuerreform durchgeführt werden kann, während dies in Österreich nicht möglich zu sein

scheint?

2. Die BRD plant massive Tarifsenkungen und erreicht dadurch Großteils wesentlich

niedrigere Steuersätze als Österreich. Wird Österreich durch eine Steuerreform, die erst im

Jahr 2000 geplant ist, gegenüber der BRD an Standortqualität verlieren und

Wettbewerbsnachteile erleiden? Setzt es die heimische Volkswirtschaft nicht unter

Zugzwang, wenn der wichtigste Handelspartner massive Steuersenkungen plant? Führt es

nicht zu einem Vertrauensverlust in den Wirtschaftsstandort Österreich, wenn in der BRD

Steuersenkungen geplant sind, während man bei uns im Gegensatz dazu nur davon spricht,

Steuern nicht anzuheben, statt diese zu senken?

3. Wird eine Steuerreform, die erst im Jahr 2000 durchgeführt wird, höhere Kosten

verursachen, als dies bei einer sofortigen Durchführung der Fall wäre? Wenn ja, in welcher

Höhe? Wenn nein, warum nicht?

4. Der Spitzensteuersatz soll bei der nächsten Steuerreform nicht angehoben werden. Planen

Sie Erweiterungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage? Wenn ja, in welcher Form?

5. Wird das Finanzministerium die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe bei der nächsten

Steuerreform in Erwägung ziehen? Gibt es dazu bereits konkrete Pläne?

6. Was kann unter einem "Andiskutieren" der Besteuerung von arbeitslosen Kapitalgewinnen,

die nicht investiert werden, verstanden werden? Gibt es in diesem Zusammenhang schon

konkrete Pläne seitens des Bundesministeriums für Finanzen?

7. Gibt es bereits konkrete Pläne zur Reform der Familienbesteuerung? Wenn ja, wie sehen

diese aus? In welchem Zeitrahmen sollen diese umgesetzt werden?