2226/J XX.GP

 

der Abgeordneten Franz Lafer, Dr. Partik Pablé und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Büroautomations- und Kommunikationssysteme (BAKS) für die

Sicherheitsexekutive

In den letzten Jahren wurde ein neues, ressortumfassendes Büroautomations- und

Kommunikationssystem für die Sicherheitsexekutive entwickelt. Dieses neue System sieht eine

Dezentralisierung, sowohl in organisatorischer als auch in technischer Hinsicht vor, wobei der

Endausbau - d.h. pro fünf Mitarbeiter soll ein BAKS-Arbeitsplatz zur Verfügung stehen - für

Ende 1998 vorgesehen ist.

Mittlerweile wurde das zum Teil installierte "BAKS I" System wegen technischer

Überalterung durch das "BAKS III" ersetzt, da auch das "BAKS 2" schon nicht mehr den

Anforderungen entsprach. Dies hatte natürlich Erneuerungen im Hard- und Softwarebereich

zur Folge.

In der Anfrage Nr. 352/J wurde dem damaligen Innenminister Dr. Einem die Frage gestellt,

welche Gesamtkosten durch die Neuanschaffung und durch die Neuerstellung eines

zeitgemäßen Programmes entstehen würde. Der Minister antwortete damals, daß es keiner

Neuanschaffung oder Erstellung anderer Programme bedürfe. Die Beantwortung durch den

damaligen Innenminister Einem ist nachweislich falsch, da das "BAKS I" durch neue Hard-

und Software zu ersetzen ist.

Im Sicherheitsbericht 1994 wurde festgehalten, daß pro fünf Mitarbeiter ein "BAKS-

Arbeitsplatz" zur Verfügung steht. Es konnte jedoch festgestellt werden, daß bei den

Bezirksgendarmeriekommanden zwei "BAKS-Arbeitsplätze" eingerichtet worden sind, obwohl

die Bezirksgendarmeriekommandos durchschnittlich nur mit vier Beamten (2 E1 und 2 E2a)

besetzt sind die im Regelfall keinen Außendienst versehen. Die Tätigkeit der

Bezirksgendarmeriekommanden liegt vorwiegend im administrativen Bereich, welcher sich

jedoch leicht mit dem einer größeren Dienststelle vergleichen läßt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

ANFRAGE:

1.) Wieviele Dienststellen wurden mit dem neuen Büroautomations- und

Kommunikationssystem ausgestattet, aufgegliedert in "BAKS 1-", "BAKS 2-" und

"BAKS 3-Arbeitsplätze"?

2.) Wieviele Dienststellen müssen von "BAKSI-" und "BAKS 2-Arbeitsplätzen" zu "BAKS 3-

Arbeitsplätzen" umgerüstet werden?

3.) Welche Kosten entstehen bzw. entstanden durch die Umrüstung auf „BAKS 3-

Arbeitsplätze"?

4.) lst bei diesem neuen System wieder eine Einschulung für die Beamten geplant und

wieviele Beamten sind davon betroffen?

5.) Wann ist der Endausbau im Bereich der Gendarmerie und im Bereich der Polizei

erreicht?

6.) Worin liegt der Grund dafür, daß der Aufteilungsschlüssel bei den "BAKS-

Arbeitsplätzen" zwischen den Gendarmerieposten und den

Bezirksgendarmeriekommanden unterschiedlich gehandhabt wird?

7.) Welche Bezirksgendarmeriekommanden erhielten oder erhalten mehr "BAKS-

Arbeitsplätze", als dies bei den Gendarmerieposten der Fall ist?

8.) Welche Mehrkosten entstehen durch Mehrausstattung bei den

Bezirksgendarmeriekommanden?

9.) Ab wann ist es möglich, daß die Kommunikation über eine eigene

Kommunikationsapplikation abgewickelt werden kann und welche Kosten fallen hiebei

an?

10.) Ab welchem Zeitpunkt ist mit der Zusammenführung von Fernschreibern, BAKS und

Faxgeräten zu rechnen und welche Kosten werden dabei entstehen?