2226/J XX.GP
der Abgeordneten Franz Lafer, Dr. Partik Pablé und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Büroautomations- und Kommunikationssysteme (BAKS) für die
Sicherheitsexekutive
In den letzten Jahren wurde ein neues, ressortumfassendes Büroautomations- und
Kommunikationssystem für die Sicherheitsexekutive entwickelt. Dieses neue System sieht eine
Dezentralisierung, sowohl in organisatorischer als auch in technischer Hinsicht vor, wobei der
Endausbau - d.h. pro fünf Mitarbeiter soll ein BAKS-Arbeitsplatz zur Verfügung stehen - für
Ende 1998 vorgesehen ist.
Mittlerweile wurde das zum Teil installierte "BAKS I" System wegen technischer
Überalterung durch das "BAKS III" ersetzt, da auch das "BAKS 2" schon nicht mehr den
Anforderungen entsprach. Dies hatte natürlich Erneuerungen im Hard- und Softwarebereich
zur Folge.
In der Anfrage Nr. 352/J wurde dem damaligen Innenminister Dr. Einem die Frage gestellt,
welche Gesamtkosten durch die Neuanschaffung und durch die Neuerstellung eines
zeitgemäßen Programmes entstehen würde. Der Minister antwortete damals, daß es keiner
Neuanschaffung oder Erstellung anderer Programme bedürfe. Die Beantwortung durch den
damaligen Innenminister Einem ist nachweislich falsch, da das "BAKS I" durch neue Hard-
und Software zu ersetzen ist.
Im Sicherheitsbericht 1994 wurde festgehalten, daß pro fünf Mitarbeiter ein "BAKS-
Arbeitsplatz" zur Verfügung steht. Es konnte jedoch festgestellt werden, daß bei den
Bezirksgendarmeriekommanden zwei "BAKS-Arbeitsplätze" eingerichtet worden sind, obwohl
die Bezirksgendarmeriekommandos durchschnittlich nur mit vier Beamten (2 E1 und 2 E2a)
besetzt sind die im Regelfall keinen Außendienst versehen. Die Tätigkeit der
Bezirksgendarmeriekommanden liegt vorwiegend im administrativen Bereich, welcher sich
jedoch leicht mit dem einer größeren Dienststelle vergleichen läßt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
ANFRAGE:
1.) Wieviele Dienststellen wurden mit dem neuen Büroautomations- und
Kommunikationssystem ausgestattet, aufgegliedert in "BAKS 1-", "BAKS 2-" und
"BAKS 3-Arbeitsplätze"?
2.) Wieviele Dienststellen müssen von "BAKSI-" und "BAKS 2-Arbeitsplätzen" zu "BAKS 3-
Arbeitsplätzen" umgerüstet werden?
3.) Welche Kosten entstehen bzw. entstanden durch die Umrüstung auf „BAKS 3-
Arbeitsplätze"?
4.) lst bei diesem neuen System wieder eine Einschulung für die Beamten geplant und
wieviele Beamten sind davon betroffen?
5.) Wann ist der Endausbau im Bereich der Gendarmerie und im Bereich der Polizei
erreicht?
6.) Worin liegt der Grund dafür, daß der Aufteilungsschlüssel bei den "BAKS-
Arbeitsplätzen" zwischen den Gendarmerieposten und den
Bezirksgendarmeriekommanden unterschiedlich gehandhabt wird?
7.) Welche Bezirksgendarmeriekommanden erhielten oder erhalten mehr "BAKS-
Arbeitsplätze", als dies bei den Gendarmerieposten der Fall ist?
8.) Welche Mehrkosten entstehen durch Mehrausstattung bei den
Bezirksgendarmeriekommanden?
9.) Ab wann ist es möglich, daß die Kommunikation über eine eigene
Kommunikationsapplikation abgewickelt werden kann und welche Kosten fallen hiebei
an?
10.) Ab welchem Zeitpunkt ist mit der Zusammenführung von Fernschreibern, BAKS und
Faxgeräten zu rechnen und welche Kosten werden dabei entstehen?