2232/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend "Stichprobeninspektion" an der österreichischen Botschaft in Belgrad

Einem Pressebericht der Tageszeitung "Kurier" vom 1.4.1997 ist zu entnehmen, daß der

Generalinspektor des Außenamtes, Botschafter Dr. Emil Staffelmayr, zu einer

"Stichprobeninspektion" nach Belgrad reist.

Nach zahlreichen Pressemeldungen und parlamentarischen Anfragen betreffend diverser

Ungereimtheiten an der österreichischen Botschaft in Belgrad verwundert es, daß diese

"Stichprobeninspektion" keinesfalls überraschend sondern vorangekündigt stattfindet.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten nachstehende

ANFRAGE:

1. Wann wurde die "Stichprobeninspektion" durch den Generalinspektor, Botschafter Dr.

Staffelmayr, der österreichischen Botschaft in Belgrad bekannt gegeben?

2. Welche Mißstände an der österreichischen Botschaft in Belgrad liegen dieser

"Stichprobeninspektion" zugrunde bzw. was soll konkret durch Botschafter Dr. Staffelmayr

untersucht werden?

3. Halten Sie es angesichts der zahlreichen aufklärungsbedürftigen Zustände an der

österreichischen Botschaft in Belgrad für angemessen eine Inspektion, welche diese und

eventuell weitere Mißstände klären soll, im vorhinein anzukündigen?

Wenn ja, warum?

4. Können Sie trotz Vorankündigung der "Stichprobeninspektion" mit Sicherheit davon

ausgehen, daß sämtliche Akten und Unterlagen vollstädig und unverfälscht dem

Generalinspektor seitens der Verantwortlichen an der österreichischen Botschaft in Belgrad

zur Verfügung gestellt werden?

Wenn ja, wodurch ist dies gewährleistet?

Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um die scheinbar wirren und ungereimten

Verhältnisse an der österreichischen Botschaft in Belgrad zu klären?