2232/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend "Stichprobeninspektion" an der österreichischen Botschaft in Belgrad
Einem Pressebericht der Tageszeitung "Kurier" vom 1.4.1997 ist zu entnehmen, daß der
Generalinspektor des Außenamtes, Botschafter Dr. Emil Staffelmayr, zu einer
"Stichprobeninspektion" nach Belgrad reist.
Nach zahlreichen Pressemeldungen und parlamentarischen Anfragen betreffend diverser
Ungereimtheiten an der österreichischen Botschaft in Belgrad verwundert es, daß diese
"Stichprobeninspektion" keinesfalls überraschend sondern vorangekündigt stattfindet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE:
1. Wann wurde die "Stichprobeninspektion" durch den Generalinspektor, Botschafter Dr.
Staffelmayr, der österreichischen Botschaft in Belgrad bekannt gegeben?
2. Welche Mißstände an der österreichischen Botschaft in Belgrad liegen dieser
"Stichprobeninspektion" zugrunde bzw. was soll konkret durch Botschafter Dr. Staffelmayr
untersucht werden?
3. Halten Sie es angesichts der zahlreichen aufklärungsbedürftigen Zustände an der
österreichischen Botschaft in Belgrad für angemessen eine Inspektion, welche diese und
eventuell weitere Mißstände klären soll, im vorhinein anzukündigen?
Wenn ja, warum?
4. Können Sie trotz Vorankündigung der "Stichprobeninspektion" mit Sicherheit davon
ausgehen, daß sämtliche Akten und Unterlagen vollstädig und unverfälscht dem
Generalinspektor seitens der Verantwortlichen an der österreichischen Botschaft in Belgrad
zur Verfügung gestellt werden?
Wenn ja, wodurch ist dies gewährleistet?
Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen, um die scheinbar wirren und ungereimten
Verhältnisse an der österreichischen Botschaft in Belgrad zu klären?