2236/J XX.GP

 

A n f r a g e

der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Dr. Salzl

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Suchtgiftberatung

Auf Grund des § 22 Abs. 1 des Suchtgiftgesetzes 1951 erließ der

Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz mit BGBJ . Nr. 435/1981

eine Verordnung über die Suchtgiftberatung, die seither schon mit

mehreren Novellen ergänzt wurde.

Es handelt sich dabei lediglich um Aufzählungen von Stellen, die das

zuständige Bundesministerium "zur Beratung und Betreuung von Personen

im Hinblick auf Suchtgiftmißbrauch"anerkennt. Neben Einrichtungen von

Gebietskörperschaften und Ambulatorien von Krankenanstalten, dem Anton-

Proksch-Institut und verschiedenen Suchtberatungsstellen der Caritas

finden sich auch Club, Vereine und therapeutische Wohngemeinschaften

mit Phantasienamen, ohne Adreßangabe, in den verschiedenen Bundessländern.

Die einzige Auflage die diese Einrichtungen erfüllen müssen, um Förderungen

des Bundes zu bekommen, lautet, daß ihr ein mit Fragen des Suchtgiftmiß-

brauches hinreichend vertrauter .Arzt zur Verfügung stehen muß. ,'

Weiters muß die Einrichtung ',mit Rücksicht auf die Zahl der Personen,

die die dort gebotenen Hilfen in Anspruch nehmen, zweckmäßig und wirt-

schaftlich erscheinen." Vor der Gewährung von Zuschüssen ist die übliche

Verpflichtungserklärung abzugeben .

Es gibt aber anscheinend keinerlei Qualitätsüberprüfung des Beratungs-

angebots sowie des erzielten Beratungserfolges . Die Qualifikation des

Beratungspersonals , laufende Berichterstattung und fachliche Kommunikation

zwischen Bundesministerium und Drogenberatungsstellen ist weder Gegenstand

des Suchtgiftgesetzes noch der Suchtgiftberatungsverordnung.

Mit dem voraussichtlich am 1.1.1998 in Kraft tretenden Suchtmittel gesetz

wird erstmals versucht , etwas Ordnung in diesen Wildwuchs zu bringen .

Gleichzeitige Budgeteinsparungen bei der Drogenberatung schmälern aller-

dings die geplanten Aussichten auf Verbesserung. Bis Ende des Jahres

erfolgt die Beratung noch nach der bisherigen, völlig intransparanten Art.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin

für Arbeit, Gesundeit und Soziales die nachstehende

A n f r a g e :

1. Welche Beratungstellen nach § 1 der Suchtgiftberatungsverordnung

waren 1996 in den einzelnen Bundesländern tätig?

2. Wie hoch war 1996 die Bundesförderung für die Suchtgiftberatungsstellen

nach § 1 der Suchtgiftberatungsverordnung, aufgegliedert nach Bundes-

ländern?

3 . Welche Beratungsstellen nach § 2 der Suchtgiftberatungsverordnung

waren 1996 in den einzelnen Bundesländern tätig (mit Adreßangabe) ?

4 . Wie definiert Ihr Ressort einen, mit Fragen des Suchtgiftmißbrauches

hinreichend vertrauten Arzt', hinsichtlich seiner Ausbildung und Praxis ?

5. Wie definiert Ihr Ressort die Anforderung des ',zur-Verfügung-stehen-

müssens" eines solchen "mit Fragen des Suchtgiftmißbrauches hinreichend

vertrauten Arztes" für Beratungsstellen gemäß § 2 der Suchtgiftbera-

tungsverordnung hinsichtlich Aufgabenerfüllung, Arbeitszeit, und

sonstigen Kriterien ?

6. Welche Beratungsstellen gemäß Punkt 3 verfügten 1996 nicht, nicht durch-

gehend oder nicht in ausreichendem Maße über einen Arzt gemäß Punkt 4 und 5 7

7 . Wie hoch war die Bundesförderung 1996 für die einzelnen Beratungsstellen

gemäß Punkt 3 ?

8 . Wie viele Klienten wurden 1996 von den einzelnen Beratungsstellen

nach § 1 der Suchtgiftberatungsverordnung

a) beraten,

b) betreut

c) behandelt?

9 . Wie viele Klienten wurden 1996 von den einzelnen Beratungsstellen

nach § 2 der Suchtgiftberatungsverodnung

a) beraten,

b) betreut,

c) behandelt ?

10. Über welche Qualifikation verfügen die in den einzelnen Beratungsstellen

nach § 2 der Suchtgiftberatungsverordnung tätigen Personen ? ( 1996 )

11. In welchen dieser Beratungsstellen arbeiten akademisch geprüfte

Suchtgiftberater"? ( Berichtsjahr 1996 )

12. Von welchen einzelnen Beratungsstellen nach § 1 und § 2 Suchtgift-

beratungsverordnung erhält Ihr Ressort jährlich dokumentierte Berichte ?

13. Die unübersichtliche Situation der Beratungsstellen ist auch Gegenstand

des ÖBIG-Berichts zur Drogensituation 1996.

Was werden Sie noch heuer gegen diese ressourcenvergeudende Unübersicht-

lichkeit unternehmen ?

14 . Laut ÖBIG versuchen aber auch gewinnorientierte Einrichtungen auf dem

Dogenberatungssektor Fuß zu fassen.

Mit welchen dieser Einrichtungen hat Ihr Ressort Kontakte welcher Art ?