2236/J XX.GP
A n f r a g e
der Abg. Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Dr. Salzl
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Suchtgiftberatung
Auf Grund des § 22 Abs. 1 des Suchtgiftgesetzes 1951 erließ der
Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz mit BGBJ . Nr. 435/1981
eine Verordnung über die Suchtgiftberatung, die seither schon mit
mehreren Novellen ergänzt wurde.
Es handelt sich dabei lediglich um Aufzählungen von Stellen, die das
zuständige Bundesministerium "zur Beratung und Betreuung von Personen
im Hinblick auf Suchtgiftmißbrauch"anerkennt. Neben Einrichtungen von
Gebietskörperschaften und Ambulatorien von Krankenanstalten, dem Anton-
Proksch-Institut und verschiedenen Suchtberatungsstellen der Caritas
finden sich auch Club, Vereine und therapeutische Wohngemeinschaften
mit Phantasienamen, ohne Adreßangabe, in den verschiedenen Bundessländern.
Die einzige Auflage die diese Einrichtungen erfüllen müssen, um Förderungen
des Bundes zu bekommen, lautet, daß ihr ein mit Fragen des Suchtgiftmiß-
brauches hinreichend vertrauter .Arzt zur Verfügung stehen muß. ,'
Weiters muß die Einrichtung ',mit Rücksicht auf die Zahl der Personen,
die die dort gebotenen Hilfen in Anspruch nehmen, zweckmäßig und wirt-
schaftlich erscheinen." Vor der Gewährung von Zuschüssen ist die übliche
Verpflichtungserklärung abzugeben .
Es gibt aber anscheinend keinerlei Qualitätsüberprüfung des Beratungs-
angebots sowie des erzielten Beratungserfolges . Die Qualifikation des
Beratungspersonals , laufende Berichterstattung und fachliche Kommunikation
zwischen Bundesministerium und Drogenberatungsstellen ist weder Gegenstand
des Suchtgiftgesetzes noch der Suchtgiftberatungsverordnung.
Mit dem voraussichtlich am 1.1.1998 in Kraft tretenden Suchtmittel gesetz
wird erstmals versucht , etwas Ordnung in diesen Wildwuchs zu bringen .
Gleichzeitige Budgeteinsparungen bei der Drogenberatung schmälern aller-
dings die geplanten Aussichten auf Verbesserung. Bis Ende des Jahres
erfolgt die Beratung noch nach der bisherigen, völlig intransparanten Art.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin
für Arbeit, Gesundeit und Soziales die nachstehende
A n f r a g e :
1. Welche Beratungstellen nach § 1 der Suchtgiftberatungsverordnung
waren 1996 in den einzelnen Bundesländern tätig?
2. Wie hoch war 1996 die Bundesförderung für die Suchtgiftberatungsstellen
nach § 1 der Suchtgiftberatungsverordnung, aufgegliedert nach Bundes-
ländern?
3 . Welche Beratungsstellen nach § 2 der Suchtgiftberatungsverordnung
waren 1996 in den einzelnen Bundesländern
tätig (mit Adreßangabe) ?
4 . Wie definiert Ihr Ressort einen, mit Fragen des Suchtgiftmißbrauches
hinreichend vertrauten Arzt', hinsichtlich seiner Ausbildung und Praxis ?
5. Wie definiert Ihr Ressort die Anforderung des ',zur-Verfügung-stehen-
müssens" eines solchen "mit Fragen des Suchtgiftmißbrauches hinreichend
vertrauten Arztes" für Beratungsstellen gemäß § 2 der Suchtgiftbera-
tungsverordnung hinsichtlich Aufgabenerfüllung, Arbeitszeit, und
sonstigen Kriterien ?
6. Welche Beratungsstellen gemäß Punkt 3 verfügten 1996 nicht, nicht durch-
gehend oder nicht in ausreichendem Maße über einen Arzt gemäß Punkt 4 und 5 7
7 . Wie hoch war die Bundesförderung 1996 für die einzelnen Beratungsstellen
gemäß Punkt 3 ?
8 . Wie viele Klienten wurden 1996 von den einzelnen Beratungsstellen
nach § 1 der Suchtgiftberatungsverordnung
a) beraten,
b) betreut
c) behandelt?
9 . Wie viele Klienten wurden 1996 von den einzelnen Beratungsstellen
nach § 2 der Suchtgiftberatungsverodnung
a) beraten,
b) betreut,
c) behandelt ?
10. Über welche Qualifikation verfügen die in den einzelnen Beratungsstellen
nach § 2 der Suchtgiftberatungsverordnung tätigen Personen ? ( 1996 )
11. In welchen dieser Beratungsstellen arbeiten akademisch geprüfte
Suchtgiftberater"? ( Berichtsjahr 1996 )
12. Von welchen einzelnen Beratungsstellen nach § 1 und § 2 Suchtgift-
beratungsverordnung erhält Ihr Ressort jährlich dokumentierte Berichte ?
13. Die unübersichtliche Situation der Beratungsstellen ist auch Gegenstand
des ÖBIG-Berichts zur Drogensituation 1996.
Was werden Sie noch heuer gegen diese ressourcenvergeudende Unübersicht-
lichkeit unternehmen ?
14 . Laut ÖBIG versuchen aber auch gewinnorientierte Einrichtungen auf dem
Dogenberatungssektor Fuß zu fassen.
Mit welchen dieser Einrichtungen hat Ihr Ressort Kontakte welcher Art ?