2245/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Endabrechnung der Pyhrnautobahn, Weiterbau und Ausfinanzierung

Sowohl im oberösterreichischen als auch im steirischen Bereich der Pyhrnautobahn liegen

nun die bereinigten Endabrechnungen vor. Daraus ist ersichtlich, daß hohe Summen nach

Rechnungshofprüfung und Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sowie öffentlicher

Thematisierung des Skandals rückverhandelt werden konnten. Dennoch ist es zu einer

umfangreichen Erhöhung der eigentlichen Auftragssummen gekommen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Welche konkreten Bauabschnitte an der A9 sollen mit welcher Streckenführung,

welchem Kostenfaktor, welchem Ausbaugrad und welchem konkreten

Baubeginn verwirklicht werden?

2. Für welche dieser Bauabschnitte sind die Finanzierungen zur Gänze abgesichert?

3. Wie erfolgt diese Finanzabsicherung?

4. Welche Projekte, mit welchem Baubeginn und welchen jeweiligen Kosten,

sollen über das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz finanziert werden?

5. Mit welchen Einnahmen aus dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz wird dabei

jährlich, mit welchen Etappen und welchen Gesamtzeithorizont gerechnet?

6. Welcher jährliche Einnahmenentfall wird bei einem Verzicht auf das Road-

Pricing zu verzeichnen sein?

7. Werden im Fall eines Verzichtes auf das Road-Pricing diese Einnahmeausfälle

aus dem Budget wettgemacht werden?

8. Oder wird es im Fall eines Verzichtes auf das Road-Pricing zu einem

Verschieben bzw. Verzicht bestimmter Straßenbauprojekte kommen? Wenn ja,

welche Projekte betrifft dies?

9. Sowohl VP-Verkehrssprecher Kukacka als auch Vizekanzler Schüssel haben

mehrfach betont, daß sie die Einführung eines Road-Pricing nur im

europäischen Gleichklang akzeptieren. Welche konkreten Konsequenzen hat dies

auf die Liste der durch das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz zu errichtenden

Straßenbauprojekte? Würde es in diesem Fall zu Verschiebungen bzw.

Streichungen kommen?

10. Kann der Finanzminister einen Ausgleich von Einnahmeausfallen aus dem

Bundesstraßenfinanzierungsgesetz aus dem Budget ausschließen?

11. Wie lautet der derzeitige Stand der Finanzierungsverhandlungen bezüglich

ASFINAG und den Straßenbausondergesellschaften?

12. Welche Konsequenzen hätte eine fehlende Fusionierung samt dadurch

verunmöglichter Ausgliederung der ASFINAG-Schulden auf die

Staatsschuldenquote?

13. Welche Investitions- und Finanzierungspläne liegen derzeit für die erste Etappe

von 11,5 Milliarden vor?

14. Welche Kostenveränderungen bei den Einzelprojekten führten zu einer

Gesamtverteuerung von 33 auf 37 Milliarden?

15. Wie lauteten die konkreten Auftragssummen der einzelnen Bauabschnitte im

steirischen sowie im oberösterreichischen Bereich der Pyhrnautobahn?

16. Wie lauten die entsprechenden Endabrechnungen für den jeweiligen

Bauabschnitt auf der gesamten Strecke der Pyhrnautobahn?

17. Welche konkreten Summen konnten pro jeweiligen Bauabschnitt von den

bauausführenden Firmen rückverhandelt werden?

18. Wie hoch beläuft sich die Gesamtverteuerung jeweils im Bereich der steirischen

bzw. oberösterreichischen Pyhrn, wenn Schlußrechnung mit Auftragssumme

verglichen wird?

19. Wie lautet die Summe der Korrekturdifferenzen im steirischen Bereich bzw. im

oberösterreichischen Bereich?

20. Welches waren die konkreten Argumente für rückverhandelte Summen beim

jeweils einzelnen Bauabschnitt der oberösterreichischen bzw. der steirischen

Pyhrn?

21. Auf welchen Baubereichen fehlen noch Einigungen zwischen ÖSAG und den

bauausführenden Firmen? Was ist konkret der Streitgegenstand? In welchem

Verfahrensstand befinden sich diese Auseinandersetzungen? Um welche

Summen geht es konkret?

22. Wie lautet die konkrete aktuelle Situation bezüglich der von den Ländern

Oberösterreich und Steiermark eingeforderten Schadenersatzzahlungen? Welche

konkreten Summen werden jeweils von den Bundesländern urgiert? In welchem

konkreten Verhandlungsstadium befindet sich diese Auseinandersetzung?

Welches konkrete Prozedere mit welchen konkreten zeitlichen Etappenschritten

ist diesbezüglich geplant?