2246/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Platter, Dr. Khol, Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Planstellen der Kripo Innsbruck

Die Kripo in Innsbruck bestand bis 1994 aus 110 W2 Kriminalbeamten, systemisiert am

Stellenplan Kripo Innsbruck, 2 W3 weiblichen Kriminalbeamten, systemisiert beim

Bundesministerium für Inneres, 3 W3 Sicherheitswachebeamten sowie 5 W1 Offizieren. Der

Stellenplan 1995 sah 105 W2 und 5 W1 Kriminalbeamte vor. In diesen Stand miteinbezogen

waren die weiblichen Kriminalbeamten und die Sicherheitswachebeamten unter der

Voraussetzung, daß sie nach einer Spezialausbildung von der Kripo übernommen werden. Bis

heute gab es keine Spezialausbildung bzw, wurden die Beamten nicht übernommen,

Für 1996 und 1997 war eine neue Einsparung angekündigt, die jeweiligen Stellenpläne wurden

jedoch nie bzw. noch nicht übermittelt. Mit 1 . Jänner 1997 wurde von der Sicherheitswache ein

Teil der Kleinkriminalität (Sachbeschädigungen, Fahrraddiebstahl, leichte Körperverletzung)

übernommen. Aus dem Personalstand sollten jetzt folgende Gruppen zu jeweils vier Mann

zusätzlich geschaffen werden: OK-Gruppe, Datensicherungsgruppe, Observationsgruppe, 2.

Suchtgiftgruppe, 2. Erkennungsdienstgruppe, Gruppe zur Bekämpfung des Rotlichtmilieus.

Allerdings gibt es zur Verwirklichung dieser Maßnahmen bis heute weder von der zuständigen

Behörde noch vom Bundesministerium für Inneres ein Konzept.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1) Warum wurde die Zahl der zur Verfügung stehenden Planstellen für 1997 für die Kripo

Innsbruck noch nicht bekanntgegeben?

2) Wieviele Kriminalbeamte gibt es laut Stellenplan 1997 bei der Kripo in Innsbruck?

3 ) Wieviele Planstellenkürzungen gab es 1996 und 1997 bei der Kripo in Innsbruck??

4) Wann gibt es den nächsten Kriminalbeamtenkurs?

5) Wie soll die spezifischen Ausbildung für Kriminalbeamte im Rahmen einer

Sicherheitsakademie gestaltet werden?

6) Was sind die Gründe für die organisatorische Änderung insbesondere der Übertragung der

Kleinkriminalität an die Sicherheitswache?