2252/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Annemarie Reitsamer, Schwemmlein

und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend "Sozialtourismus aus EU-Mitgliedstaaten"

EU-Bürger mit einem ordentlichen Hauptwohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat (z.B.

Österreich) können dort Sozialleistungen beantragen, die sich aber von den Leistungen ihres

Heimatstaates enorm unterscheiden können. Sie sind Inländern europarechtlich absolut .

gleichgestellt.

Dann gibt es nach unserem Informationsstand keine Vereinbarungen für Ausgleichszahlungen

zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten für die teilweise in der Höhe unterschiedlichen

finanziellen Sozialleistungen an EU-Bürger.

In Österreich kommt man angeblich vergleichsweise leichter zu einem Pflegegeld als in der

Bundesrepublik Deutschland, was dazu führt, daß bundesdeutsche Pensionisten ihren

ordentlichen Wohnsitz nach Österreich verlegen und hier entsprechende Anträge stellen und

dann soziale Leistungen beantragen. Dies, ohne daß sie jemals in Österreich Steuern bezahlt

oder Sozialversicherungsbeiträge geleistet hätten.

Die Problematik sei an nachstehendem Beispiel konkretisiert:

Eine bundesdeutsche Staatsangehörige- die in Österreich nie beschäftigt bzw. erwerbstätig

war - verlegt nach der Pensionierung ihren Hauptwohnsitz nach Österreich. In der BRD

wurde ihr eine kleine Pension von umgerechnet ca. S 4.000,-- zuerkannt. Sodann wird von ihr

die Ausgleichszulage in Österreich beantragt und gewährt (Einzelrichtsatz 1997: S.7.887,--).

Wird der Antrag gegen Ende des Jahres gestellt, müßte eine Nachzahlung für das gesamte

Jahr vorgenommen werden. Auch das Pflegegeld wird von dieser beantragt und i.d. Stufe 2

gewährt (d.i. derzeit S 3.688,--).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales

nachstehende --

Anfrage:

1 . Ist Ihnen diese Problemstellung bekannt?

2. Gibt es auf EU- Ebene Ausgleichszahlungen für die Höhe unterschiedliche Zahlungen

an EU-Bürger eines anderen Mitgliedstaates?

3. Wenn ja. in welcher Form und mit welchen Mitgliedsstaaten?

4. Wenn nein, warum nicht?

5. Werden Sie diesbezügliche Verhandlungen in der EU anstreben?

6. Wieviele EU-Bürger beziehen die Ausgleichszulage und/oder das Pflegegeld in

Österreich?

7. Welche Summen wurden 1996 hierfür ausgegeben und mit welchen Summen wird für

1997 gerechnet?

8. Wieviele bundesdeutsche Staatsbürger beziehen die Ausgleichszulage und/oder das

Pflegegeld in Österreich?

9. Welche Summe wurde 1996 hierfür ausgegeben und mit welchen Summen wird 1997

gerechnet?