2258/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Nebengebühren für die vom Dienst frei gestellten Personalvertreter

Das BMUKA hat nicht Entwurf GZ 715/5-111/14/96 („Nebengebühren für die vom Dienst

frei gestellten Personalvertreter") angekündigt, daß teil- und ganz freigestellte

Personalvertreterlnnen zukünftig lediglich die durchschnittliche Überstundenzahl ihres

Landesschulratsbereiches bekommen sollen.

Da sich sowohl die Bundespersonalvertretung (Zentralausschuß) der AHS-Lehrerlnnen als

auch jene der BMHS gegen die im Entwurf angesprochene Regelung ausgesprochen haben,

und da das BMUKA die im Entwurf angesprochene Regelung wohl auch aus

Sparsamkeitsgründen vorschlägt, besteht der Verdacht, daß derzeit eine nicht

unbeträchtliche Zahl von Lehrerlnnen-Werteinheiten (WE) über. diese "Nebengebühren"

verbraucht wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1)Wie hoch ist die Zahl der WE, die derzeit für "Nebengebühren" verbraucht wird?

2) Wie steht Ihr Ministerium zum Vorschlag, die WE für Personalvertreterlnnen generell

neu zu verteilen, und zwar so, daß damit nicht Überstunden bezahlt werden, sondern

durch Umverteilung neue Arbeitsplätze geschaffen werden - Personalvertreterlnnen

unterrichten weniger, junge Lehrerinnen können eingestellt werden?

3)Wie steht Ihr Ministerium zum Vorschlag, die WE für Personalvertreterinnen generell so

in der Lehrfachverteilung und Bezahlung zu berücksichtigen, wie die WE für ein

Kustodiat oder eine/n Direktorin (Direktorinnen bekommen keine Überstunden

automatisch weiterbezahlt)?

4) Wieviele Lehrerlnnen-WE wurden bzw. werden im Schuljahr 1995/96 bzw. im Schuljahr

1996/97 vom BMUKA für Personalvertreterinnen und Gewerkschafterinnen bezahlt?

5) Wieviele WE stehen gemäß PVG den Zentralausschüssen der Lehrerinnen zu?

6) Wieviele WE wurden im Verordnungsweg zusätzlich bewilligt und zwar aufgeschlüsselt

nach Personalvertretungs- und Gewerkschaftsgremien?

7) Wieviele wurden davon tatsächlich bescheidmäßig gemäß den Anträgen des ZA oder der

Gewerkschaftsgremien zugewiesen?

8) Wieviel WE entfallen auf Personalvertreterlnnen , die Mitglieder von ZA sind?

9) Wieviele WE entfallen auf Personen, die keinem ZA, FA oder DA angehören?

10) Wieviele WE werden durch die sogenannten "Nebengebühren für die vom Dienst frei

gestellten Personalvertreter" verbraucht?

11 ) Wieviele WE erhalten die zehn "Spitzenreiter" bei den Personalvertretungen und wer

sind diese "Spitzenreiter"?

12) Wieviele Personalvertretungs-WE werden an Direktorlnnen, Abteilungs- und

Fachvorstände sowie Administratorlnnen bezahlt?

13) Wie viele zusätzliche Junglehrerlnnen könnten angestellt werden, wenn keine

Personalvertreterin mehr als 10 % Überstunden hätte?