2258/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Nebengebühren für die vom Dienst frei gestellten Personalvertreter
Das BMUKA hat nicht Entwurf GZ 715/5-111/14/96 („Nebengebühren für die vom Dienst
frei gestellten Personalvertreter") angekündigt, daß teil- und ganz freigestellte
Personalvertreterlnnen zukünftig lediglich die durchschnittliche Überstundenzahl ihres
Landesschulratsbereiches bekommen sollen.
Da sich sowohl die Bundespersonalvertretung (Zentralausschuß) der AHS-Lehrerlnnen als
auch jene der BMHS gegen die im Entwurf angesprochene Regelung ausgesprochen haben,
und da das BMUKA die im Entwurf angesprochene Regelung wohl auch aus
Sparsamkeitsgründen vorschlägt, besteht der Verdacht, daß derzeit eine nicht
unbeträchtliche Zahl von Lehrerlnnen-Werteinheiten (WE) über. diese "Nebengebühren"
verbraucht wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)Wie hoch ist die Zahl der WE, die derzeit für "Nebengebühren" verbraucht wird?
2) Wie steht Ihr Ministerium zum Vorschlag, die WE für Personalvertreterlnnen generell
neu zu verteilen, und zwar so, daß damit nicht Überstunden bezahlt werden, sondern
durch Umverteilung neue Arbeitsplätze geschaffen werden - Personalvertreterlnnen
unterrichten weniger, junge Lehrerinnen können eingestellt werden?
3)Wie steht Ihr Ministerium zum Vorschlag, die WE für Personalvertreterinnen generell so
in der Lehrfachverteilung und Bezahlung zu berücksichtigen, wie die WE für ein
Kustodiat oder eine/n Direktorin (Direktorinnen bekommen keine Überstunden
automatisch weiterbezahlt)?
4) Wieviele Lehrerlnnen-WE wurden bzw. werden im Schuljahr 1995/96 bzw. im Schuljahr
1996/97 vom BMUKA für Personalvertreterinnen und Gewerkschafterinnen bezahlt?
5) Wieviele WE stehen gemäß PVG den
Zentralausschüssen der Lehrerinnen zu?
6) Wieviele WE wurden im Verordnungsweg zusätzlich bewilligt und zwar aufgeschlüsselt
nach Personalvertretungs- und Gewerkschaftsgremien?
7) Wieviele wurden davon tatsächlich bescheidmäßig gemäß den Anträgen des ZA oder der
Gewerkschaftsgremien zugewiesen?
8) Wieviel WE entfallen auf Personalvertreterlnnen , die Mitglieder von ZA sind?
9) Wieviele WE entfallen auf Personen, die keinem ZA, FA oder DA angehören?
10) Wieviele WE werden durch die sogenannten "Nebengebühren für die vom Dienst frei
gestellten Personalvertreter" verbraucht?
11 ) Wieviele WE erhalten die zehn "Spitzenreiter" bei den Personalvertretungen und wer
sind diese "Spitzenreiter"?
12) Wieviele Personalvertretungs-WE werden an Direktorlnnen, Abteilungs- und
Fachvorstände sowie Administratorlnnen bezahlt?
13) Wie viele zusätzliche Junglehrerlnnen könnten angestellt werden, wenn keine
Personalvertreterin mehr als 10 % Überstunden hätte?