2263/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gredler und Partner/innen
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend des lnternationalen Kriegsverbrecher-Tribunals für Ex-Jugoslawien
Das 1 993 eingerichtete Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige
Jugoslawien (lnternational Criminal Tribunal for the former Yugoslavia - ICTY) ist -
glaubt man einem Bericht des diesbezüglichen Experten Thomas S. Warrick
("Opportunities for the Tribunal - 1997", Nov. 1 996, Washington D. C. ) - in ziemlichen
Geldnöten und läuft Gefahr, seine essentiellen Aufgaben nicht erfüllen zu können.
So sind etwa 67 von 74 angeklagten Verdächtigten immer noch auf freiem Fuß. Das
Hauptproblem in diesem Zusammenhang ist, daß sich niemand für die Verhaftungen
zuständig fühlt, und durch das Tribunal auch keine Belohnungen ausgesetzt werden
können.
Nachdem das Gesamtbudget für das ICTY 1 994-95 32,6 Mio $ betrug (keine Zahlen
für 1996), sind die Erfordernisse für 1997 stark gestiegen. Die Verteidigerkosten
1997 reichen nur für 3 Gerichtsverfahren, Übersetzungen sind nicht ausreichend
gewährleistet, ebenso nicht der Zeugenschutz, Zusätzliche Mittel wären auch
dringend erforderlich für weitere Massengräber-Exhumierungen, Verhaftungen und
logistische Unterstützung.
Ähnlich wie die meisten Staaten muß aber auch die UNO sparen und kann keine
zusätzlichen Mittel für das ICTY (oder auch das entsprechende Tribunal für Ruanda)
zur Verfügung stellen. Sie verweist auf die freiwilligen Leistungen der
Mitgliedstaaten für die Tribunale, die 13 "% der Verwaltungskosten ausgleichen
müßten.
ln diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:
1 . Leistet Österreich freiwillige Beiträge zum ICTY'? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
2. Falls Frage 1 mit "Ja', beantwortet wurde: Entspricht Österreichs Beitrag den von
den VN geforderten 1 3 % der Verwaltungskosten?
3. Zahlungen in welcher Höhe leisten die anderen 14 EU-Staaten, die Schweiz und
die USA für das ICTY?
4. Halten Sie Österreichs Beitrag für angemessen? Wenn nein, könnten Sie sich
eine Erhöhung der Mittel vorstellen'?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
5. Wie schätzen Sie die bisherigen Ergebnisse des ICTY ein und welche Initiativen
müßte man für eine effizientere Arbeit des Tribunals ergreifen?
6. Unterstützen Sie die nicht erst im Zuge der Einrichtung der Ad-hoc-Tribunale für
Ex-Jugoslawien und Ruanda erhobene Forderung vieler internationaler NGO's
nach Schaffung eines Ständigen internationalen Strafgerichtshofes? Wenn ja, in
welcher Form?