2263/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Gredler und Partner/innen

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend des lnternationalen Kriegsverbrecher-Tribunals für Ex-Jugoslawien

Das 1 993 eingerichtete Internationale Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige

Jugoslawien (lnternational Criminal Tribunal for the former Yugoslavia - ICTY) ist -

glaubt man einem Bericht des diesbezüglichen Experten Thomas S. Warrick

("Opportunities for the Tribunal - 1997", Nov. 1 996, Washington D. C. ) - in ziemlichen

Geldnöten und läuft Gefahr, seine essentiellen Aufgaben nicht erfüllen zu können.

So sind etwa 67 von 74 angeklagten Verdächtigten immer noch auf freiem Fuß. Das

Hauptproblem in diesem Zusammenhang ist, daß sich niemand für die Verhaftungen

zuständig fühlt, und durch das Tribunal auch keine Belohnungen ausgesetzt werden

können.

Nachdem das Gesamtbudget für das ICTY 1 994-95 32,6 Mio $ betrug (keine Zahlen

für 1996), sind die Erfordernisse für 1997 stark gestiegen. Die Verteidigerkosten

1997 reichen nur für 3 Gerichtsverfahren, Übersetzungen sind nicht ausreichend

gewährleistet, ebenso nicht der Zeugenschutz, Zusätzliche Mittel wären auch

dringend erforderlich für weitere Massengräber-Exhumierungen, Verhaftungen und

logistische Unterstützung.

Ähnlich wie die meisten Staaten muß aber auch die UNO sparen und kann keine

zusätzlichen Mittel für das ICTY (oder auch das entsprechende Tribunal für Ruanda)

zur Verfügung stellen. Sie verweist auf die freiwilligen Leistungen der

Mitgliedstaaten für die Tribunale, die 13 "% der Verwaltungskosten ausgleichen

müßten.

ln diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

1 . Leistet Österreich freiwillige Beiträge zum ICTY'? Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

2. Falls Frage 1 mit "Ja', beantwortet wurde: Entspricht Österreichs Beitrag den von

den VN geforderten 1 3 % der Verwaltungskosten?

3. Zahlungen in welcher Höhe leisten die anderen 14 EU-Staaten, die Schweiz und

die USA für das ICTY?

4. Halten Sie Österreichs Beitrag für angemessen? Wenn nein, könnten Sie sich

eine Erhöhung der Mittel vorstellen'? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

5. Wie schätzen Sie die bisherigen Ergebnisse des ICTY ein und welche Initiativen

müßte man für eine effizientere Arbeit des Tribunals ergreifen?

6. Unterstützen Sie die nicht erst im Zuge der Einrichtung der Ad-hoc-Tribunale für

Ex-Jugoslawien und Ruanda erhobene Forderung vieler internationaler NGO's

nach Schaffung eines Ständigen internationalen Strafgerichtshofes? Wenn ja, in

welcher Form?