2264/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Motter, Partner und Partnerinnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit

betreffend Einrichtung von Gruppenpraxen

Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 1 des Ärztegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof im

März 1996 ist die Bildung von Gemeinschafts- bzw. Gruppenpraxen nach dem

Erwerbsgesellschaftengesetz ab 1. April dieses Jahres möglich. Da die vom

Verfassungsgerichtshof gestellte Frist für eine neue gesetzliche Regelung von der

Bundesregierung nicht wahrgenommen wurde, obwohl schon seit längerem ein Entwurf für

die Errichtung der Gruppenpraxen vorliegt, ist die derzeitige Regelung unbefriedigend, auch

weil die Krankenkassen weiterhin nur Einzelverträge mit den niedergelassenen Ärzten

abschließen werden, ohne auf die Organisationsform der Praxen Rücksicht zu nehmen.

Damit und mit der beabsichtigten Spitalsentlastung zusammenhängend wäre ein

gesundheitspolitisches Konzept für den extramuralen Bereich dringend notwendig, auch um

den niedergelassenen Ärzten eine Grundlage für ihre Tätigkeiten zu bieten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1) Wann ist damit zu rechnen, daß es seitens Ihres Ministeriums eine Gesetzesvorlage zur

Regelung der Einrichtung von Gruppenpraxen geben wird ?

2) Plant der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, in Zukunft auch Gruppenverträge

abzuschließen oder werden auch weiterhin nur Einzelverträge für die Ärzte abgeschlossen

werden ?

3) Gibt es Berechnungen über die zu erwartenden Einsparungen im Spitalsbereich durch den

Ausbau der extramuralen Versorgung ?

4) Wenn ja, wie hoch ist der Betrag ?

5) Gibt es bereits Überlegungen Ihrerseits betreffend die Erstellung eines umfassenden

gesundheitspoiltischen Konzepts zum Ausbau des extramuralen Bereichs und wie schaut

dieses aus ?