2264/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Motter, Partner und Partnerinnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit
betreffend Einrichtung von Gruppenpraxen
Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 1 des Ärztegesetzes durch den Verfassungsgerichtshof im
März 1996 ist die Bildung von Gemeinschafts- bzw. Gruppenpraxen nach dem
Erwerbsgesellschaftengesetz ab 1. April dieses Jahres möglich. Da die vom
Verfassungsgerichtshof gestellte Frist für eine neue gesetzliche Regelung von der
Bundesregierung nicht wahrgenommen wurde, obwohl schon seit längerem ein Entwurf für
die Errichtung der Gruppenpraxen vorliegt, ist die derzeitige Regelung unbefriedigend, auch
weil die Krankenkassen weiterhin nur Einzelverträge mit den niedergelassenen Ärzten
abschließen werden, ohne auf die Organisationsform der Praxen Rücksicht zu nehmen.
Damit und mit der beabsichtigten Spitalsentlastung zusammenhängend wäre ein
gesundheitspolitisches Konzept für den extramuralen Bereich dringend notwendig, auch um
den niedergelassenen Ärzten eine Grundlage für ihre Tätigkeiten zu bieten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
Anfrage
1) Wann ist damit zu rechnen, daß es seitens Ihres Ministeriums eine Gesetzesvorlage zur
Regelung der Einrichtung von Gruppenpraxen geben wird ?
2) Plant der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, in Zukunft auch Gruppenverträge
abzuschließen oder werden auch weiterhin nur Einzelverträge für die Ärzte abgeschlossen
werden ?
3) Gibt es Berechnungen über die zu erwartenden Einsparungen im Spitalsbereich durch den
Ausbau der extramuralen Versorgung ?
4) Wenn ja, wie hoch ist der Betrag ?
5) Gibt es bereits Überlegungen Ihrerseits betreffend die Erstellung eines umfassenden
gesundheitspoiltischen Konzepts zum Ausbau des extramuralen Bereichs und wie schaut
dieses aus ?