2265/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Motter und Partner/innen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Vollziehung des Tiertransportgesetzes-Straße
Die Vollziehung des von der Bundesregierung so hochgelobten Tiertransport-
gesetzes-Straße stößt auf mehreren Ebenen auf schwer überwindbare Probleme
und trägt daher immer weniger dazu bei, das Tierleid in diesem Bereich zu mildern.
Auf der einen Seite kristallisiert sich heraus, daß die Kernbestimmungen des
Gesetzes - Transporthöchstdauer 6 Stunden bei einer maximalen Strecke von 300
km - mit der entsprechenden EU-Richtlinie zu Tiertransporten (RI 91/628/EWG in
der geltenden Fassung) kaum kompatibel ist, sieht diese doch eine Transportdauer
von 8 Stunden, bei Verwendung von Spezialfahrzeugen sogar von 24 Stunden, vor.
Auch die ständigen Beteuerungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Verkehr. daß die Bestimmungen anwendbar sind, wenn der Transport zum Teil im
Ausland stattfand, wurde durch einen Bescheid des Verwaltungsgerichtshofes vom
Dezember 1 996, in dem der Beschwerde eines Transporteurs recht gegeben wurde,
widerlegt.
Auf der anderen Seite ist selbst die innerstaatliche Vollziehung auch nach Erlaß der
Verordnung im November 1996 über die Beschaffenheit von Tiertransportfahr-
zeugen mangelhaft: es fehlt die flächendeckende Einrichtung von Ladestadtionen
(nur in Salzburg und Villach vorhanden), die Heranziehung ausgebildeter
Tierbegleiter ist nicht vorgesehen, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der
verschiedenen Tierarten wird nicht geachtet, eine wirklich systematische
Kontrolltätigkeit durch die vollziehenden Landeshauptleute ist nicht erkennbar.
Dazu kommen oft skandalöse Praktiken der Exekutivorgane, wenn engagierte
Bürgerinnen und Bürger Übertretungen zur Anzeige bringen. So wurde einer Dame
in Salzburg (dem Bundesland, in dem die Vollziehung laut einer Aussendung von
BM Scholten vom November 1 996 "vorbildhaft" funktioniere), die auf einen illegalen
Tiertransport hinwies, von der Gendarmerie Anif offenbar mitgeteilt, daß das
Tiertransport-Gesetz ohnehin unsinnig sei. Später erhielt sie sogar (als "Klägerin,')
nach dann doch erfolgter Amtshandlung eine Strafverfügung wegen "Befahrens des
Pannenstreifens" (vgl. Salzburger Nachrichten vom 13.3.1997, "Leserforum"),
Insgesamt scheinen die Behörden beim Vollzug dieses Gesetzes nicht sehr motiviert
zu sein und überlassen den Tierschützern die Arbeit (wenn sie sie nicht sogar
behindern).
ln diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr:
1. Wie beurteilen Sie die EU-Konformität
des Tiertransportgesetzes-Straße?
2. Welche Argumentation werden Sie vorbringen, wenn die EU-Kommission wegen
Nichteinhaltung der oben zitierten Richtlinie einen Mahnbrief schickt oder eine
Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wird?
3. Wie reagieren Sie auf den oben zitierten Bescheid des Verwaltungsgerichts-
hofes? Werden Sie eine Änderung des Tiertransportgesetzes-Straße
vorschlagen, die auch die Strafbarkeit von Tiertransporten normiert, bei denen ein
Teil der Fahrstrecke und -zeit und im Ausland zurückgelegt wurde? Wenn nein,
warum nicht?
4. Werden Sie Verordnungen zum Tiertransportgesetz-Straße erlassen, in denen
die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Tierarten beim Transport
berücksichtigt werden und die Mitnahme ausgebildeter Tierbegleiter bei solchen
Transporten normiert wird? Wenn nein, warum nicht?
5. Wann ist österreichweit mit einer flächendeckenden Einrichtung von
Ladestadtionen für Tiere zu rechnen ?
6. Was unternehmen Sie, damit das Tiertransportgesetz in Zukunft von den Ländern
effizient vollzogen wird?
7. Welche lnformationsmaßnahmen ergreifen Sie gegenüber dem
Bundesministerium für lnneres bzw. gegenüber den Polizei- und Gendarmerie-
dienststellen selbst, damit Bürgerinnen und Bürger, die offensichtlich illegale
Tiertransporte anzeigen, von den Beamten unterstützt, und nicht - wie im oben
geschilderten Fall - behindert werden?