2265/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Motter und Partner/innen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Vollziehung des Tiertransportgesetzes-Straße

Die Vollziehung des von der Bundesregierung so hochgelobten Tiertransport-

gesetzes-Straße stößt auf mehreren Ebenen auf schwer überwindbare Probleme

und trägt daher immer weniger dazu bei, das Tierleid in diesem Bereich zu mildern.

Auf der einen Seite kristallisiert sich heraus, daß die Kernbestimmungen des

Gesetzes - Transporthöchstdauer 6 Stunden bei einer maximalen Strecke von 300

km - mit der entsprechenden EU-Richtlinie zu Tiertransporten (RI 91/628/EWG in

der geltenden Fassung) kaum kompatibel ist, sieht diese doch eine Transportdauer

von 8 Stunden, bei Verwendung von Spezialfahrzeugen sogar von 24 Stunden, vor.

Auch die ständigen Beteuerungen des Bundesministeriums für Wissenschaft und

Verkehr. daß die Bestimmungen anwendbar sind, wenn der Transport zum Teil im

Ausland stattfand, wurde durch einen Bescheid des Verwaltungsgerichtshofes vom

Dezember 1 996, in dem der Beschwerde eines Transporteurs recht gegeben wurde,

widerlegt.

Auf der anderen Seite ist selbst die innerstaatliche Vollziehung auch nach Erlaß der

Verordnung im November 1996 über die Beschaffenheit von Tiertransportfahr-

zeugen mangelhaft: es fehlt die flächendeckende Einrichtung von Ladestadtionen

(nur in Salzburg und Villach vorhanden), die Heranziehung ausgebildeter

Tierbegleiter ist nicht vorgesehen, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der

verschiedenen Tierarten wird nicht geachtet, eine wirklich systematische

Kontrolltätigkeit durch die vollziehenden Landeshauptleute ist nicht erkennbar.

Dazu kommen oft skandalöse Praktiken der Exekutivorgane, wenn engagierte

Bürgerinnen und Bürger Übertretungen zur Anzeige bringen. So wurde einer Dame

in Salzburg (dem Bundesland, in dem die Vollziehung laut einer Aussendung von

BM Scholten vom November 1 996 "vorbildhaft" funktioniere), die auf einen illegalen

Tiertransport hinwies, von der Gendarmerie Anif offenbar mitgeteilt, daß das

Tiertransport-Gesetz ohnehin unsinnig sei. Später erhielt sie sogar (als "Klägerin,')

nach dann doch erfolgter Amtshandlung eine Strafverfügung wegen "Befahrens des

Pannenstreifens" (vgl. Salzburger Nachrichten vom 13.3.1997, "Leserforum"),

Insgesamt scheinen die Behörden beim Vollzug dieses Gesetzes nicht sehr motiviert

zu sein und überlassen den Tierschützern die Arbeit (wenn sie sie nicht sogar

behindern).

ln diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

ANFRAGE

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr:

1. Wie beurteilen Sie die EU-Konformität des Tiertransportgesetzes-Straße?

2. Welche Argumentation werden Sie vorbringen, wenn die EU-Kommission wegen

Nichteinhaltung der oben zitierten Richtlinie einen Mahnbrief schickt oder eine

Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wird?

3. Wie reagieren Sie auf den oben zitierten Bescheid des Verwaltungsgerichts-

hofes? Werden Sie eine Änderung des Tiertransportgesetzes-Straße

vorschlagen, die auch die Strafbarkeit von Tiertransporten normiert, bei denen ein

Teil der Fahrstrecke und -zeit und im Ausland zurückgelegt wurde? Wenn nein,

warum nicht?

4. Werden Sie Verordnungen zum Tiertransportgesetz-Straße erlassen, in denen

die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Tierarten beim Transport

berücksichtigt werden und die Mitnahme ausgebildeter Tierbegleiter bei solchen

Transporten normiert wird? Wenn nein, warum nicht?

5. Wann ist österreichweit mit einer flächendeckenden Einrichtung von

Ladestadtionen für Tiere zu rechnen ?

6. Was unternehmen Sie, damit das Tiertransportgesetz in Zukunft von den Ländern

effizient vollzogen wird?

7. Welche lnformationsmaßnahmen ergreifen Sie gegenüber dem

Bundesministerium für lnneres bzw. gegenüber den Polizei- und Gendarmerie-

dienststellen selbst, damit Bürgerinnen und Bürger, die offensichtlich illegale

Tiertransporte anzeigen, von den Beamten unterstützt, und nicht - wie im oben

geschilderten Fall - behindert werden?