2271/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Hans Helmut Moser, Volker Kier und Partner/ innen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zustimmigkeiten, Dienstaufsicht und Unregelmäßigkeiten in der

Parkraumüberwachung der Bundespolizeidirektion Wien!

Die Parkraumüberwachung wird in Wien von der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien

wahrgenommen. Zu diesem Zweck unterhält die Bundespolizeidirektion eine

Parkraumüberwachungsgruppe mit Bediensteten der Stadt Wien, die der

Verkehrsabteilung der Bundespolizeidirektion abgeordnet wurden. Aufgrund

zahlreicher Vorwürfe gegen Angehörige dieser Parkraumüberwachungsgruppe,

wurde die MA 67 vom Kontrollamt der Stadt Wien einer Prüfung unterzogen. Die

Dienst- und Fachaufsicht über die Parkraumüberwachungsgruppe obliegt jedoch der

Bundespolizeidirektion Wien, weshalb bestimmte Vorgänge vom Kontrollamt der

Stadt Wien nicht überprüft werden konnten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für lnneres

folgende

Anfrage

1 .) Wie teilen sich die rechtlichen Zuständigkeiten zur Parkraumüberwachung in

Wien zwischen der Bundespolizeidirektion Wien und der Stadt Wien auf?

2.) Das Kontrollamt der Stadt Wien hat in seinem Bericht KA- 1- 67- 1/ 97 unter

Punkt 1. festgestellt, daß die Projektgruppe Strafamt am 24. März 1994- also vor der

Gründung der Parkraumüberwachungsgruppe- die Ansicht vertrat, die "Absprache

zwischen der Polizei und dem Magistrat sollte nur in mündlicher Form erfolgen, da

es fraglich erscheine, ob bei Abschluß eines förmlichen Zusammenarbeitsvertrages

die BPD- Wien oder das BMl Vertragspartner wäre". lst diese Frage nach nunmehr

drei Jahren geklärt?

3.) Wenn, nein,

a.) Warum nicht?

b.) Welche konkreten Maßnahmen wurden bis dato von Seiten des BMl und

welche von Seiten der BPD- Wien gesetzt, um diese seit 1 994 bestehende

Rechtsunsicherheit auszuräumen?

c.) Wann ist mit einem Behördenabkommen zu rechnen?

4,) Wenn ja, welche zwingenden Umstände haben dazu geführt, daß sich der

Abschluß eines derartigen Behördenabkommens um drei Jahre verzögert hat?

5.) Die Gruppenkommandanten der Parkraumüberwachungsgruppe der MA 67, bis

24. Februar 1997 ausschließlich Gemeindebedienstete, beziehen gemäß Beschluß

des Wiener Stadtsenates eine Zulage für Bedienstete, die "überwiegend im

Außendienst', herangezogen werden. Der Anspruch auf die Zulage dieser

Gruppenkommandanten wurde laut Kontrollbericht der Gemeinde Wien bis 24.

Februar 1 997 vom Stützpunktkomandanten (leitender SWB der BPD- Wien) beurteilt.

Die offizielle Statistik der MA 67 über die Außendienstleistungen der MA 67 Organe

sagt aus, daß im Jahr 1 995 mindestens drei, 1 996 mindestens sechs Bedienstete

nicht einmal Bruchteile jenes Außendienstes geleistet haben, für den sie Zulagen

bezogen. Aus welchem Grund hat der den Anspruch beurteilende, leitende SWB

einen nicht bestehenden Anspruch auf Zulagen bestätigt?

6.) Wie hoch ist der Schaden, der der Gemeinde Wien durch die ungerechtfertigte

Auszahlung von Zulagen entstanden ist?

7.) Welche dienstrechtlichen Maßnahmen wurden gegen den zur Dienstaufsicht

berufenen leitenden SWB getroffen?

8.) Welche konkreten Maßnahmen wird die BPD- Wien ergreifen, um den

ungerechtfertigten Bezug von Zulagen durch ihr in Dienst- und Fachaufsicht

unterstellten Organe zu verhindern?

9.) Der oben zitierte Kontrollbericht der Gemeinde Wien enthält unter Punkt 6. den

Hinweis, daß Unterlagen, die zur Erhebung über eventuelle rechtswidrige

Weisungen an Organe der Parkraumüberwachungsgruppe dienen könnten, von der

Polizei eingezogen worden waren. Gleichzeitig wird berichtet, daß die Polizei dem

Kontrollamt Auskünfte über den Ermittlungsstand gegeben hat. Waren die

Ermittlungen zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung bereits abgeschlossen?

a.) Wenn nein, auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die

Auskunftsverpflichtung von Exekutivbeamten an das Kontrollamt der Stadt

Wien über noch nicht abgeschlossene Ermittlungen in Offizialdelikten?

b.) Wenn ja, aus welchem Grund wurden die Unterlagen dem Kontrollamt der

Stadt Wien nicht zur Verfügung gestellt?