2277/J XX.GP
Anfrage
der Abg . Mag . Trattner, Ing . Meischberger und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verstoß der Stadtgemeinde Innsbruck gegen das
VolksbegehrenG
Im Zuge des Gen-Volksbegehrens hat die Stadtgemeinde Innsbruck
lediglich ein Wahllokal für 128 . 000 Einwohner ausgewiesen und
damit sowohl gegen §7 ( 1. ) -Volksbegehren Die Wahl der
Eintragungsorte ist in einer Anzahl vorzusehen, daß für die
Eintragung aller Stimmberechtigten der Gemeinde in einer Weise
vorgesorgt ist, die auf die Bevölkerungszahl und ihre allfällige
Streulage in der Gemeinde Bedacht nimmt) und gegen
§9 (2) -Volksbegehren Die Eintragungsbehörde ist verpflichtet, die
öffentliche Auflegung der ihr übermittelten Eintragungslisten
zum Zwecke der Eintragung örtlich und zeitlich so einzurichten,
daß alle Stimmberechtigten im Bereich der Eintragungsbehörde die
Möglichkeit haben, sich innerhalb der Eintragungsfrist in die
Eintragungslisten einzutragen) verstoßen .
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1 . Ist Ihnen die Situation in der Stadtgemeinde Innsbruck
bekannt ?
2. Wenn ja, seit wann ?
3 . Welche Maßnahmen gedenken Sie als zuständiger Bundesminister
9eqen die Stadtgemeinde Innsbruck einzuleiten ?
4 . Durch welche Maßnahmen im Gesetzesvollzug bzw durch welche
gesetznahen Änderungen werden Sie in Zukunft sicherstellen,
daß eine ausreichende Anzahl an Eintragungslokalen vorhanden
ist ?
5 . Wieviele Eintragungslokale sind in den anderen
Landeshauptstädten für das Gen-Volksbegehren vorhanden ?