2277/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg . Mag . Trattner, Ing . Meischberger und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verstoß der Stadtgemeinde Innsbruck gegen das

VolksbegehrenG

Im Zuge des Gen-Volksbegehrens hat die Stadtgemeinde Innsbruck

lediglich ein Wahllokal für 128 . 000 Einwohner ausgewiesen und

damit sowohl gegen §7 ( 1. ) -Volksbegehren Die Wahl der

Eintragungsorte ist in einer Anzahl vorzusehen, daß für die

Eintragung aller Stimmberechtigten der Gemeinde in einer Weise

vorgesorgt ist, die auf die Bevölkerungszahl und ihre allfällige

Streulage in der Gemeinde Bedacht nimmt) und gegen

§9 (2) -Volksbegehren  Die Eintragungsbehörde ist verpflichtet, die

öffentliche Auflegung der ihr übermittelten Eintragungslisten

zum Zwecke der Eintragung örtlich und zeitlich so einzurichten,

daß alle Stimmberechtigten im Bereich der Eintragungsbehörde die

Möglichkeit haben, sich innerhalb der Eintragungsfrist in die

Eintragungslisten einzutragen) verstoßen .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn

Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1 . Ist Ihnen die Situation in der Stadtgemeinde Innsbruck

bekannt ?

2. Wenn ja, seit wann ?

3 . Welche Maßnahmen gedenken Sie als zuständiger Bundesminister

9eqen die Stadtgemeinde Innsbruck einzuleiten ?

4 . Durch welche Maßnahmen im Gesetzesvollzug bzw durch welche

gesetznahen Änderungen werden Sie in Zukunft sicherstellen,

daß eine ausreichende Anzahl an Eintragungslokalen vorhanden

ist ?

5 . Wieviele Eintragungslokale sind in den anderen

Landeshauptstädten für das Gen-Volksbegehren vorhanden ?