2279/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Steuerprivilegien des ORF gegenüber anderen
Wirtschaftsbetrieben
Der ORF ist eine durch öffentliches Recht geschaffene juristische
Person ohne Anteil an der Hoheitsgewalt. Die Kaufmannseigenschaft des
ORF beinhaltet die Verpflichtung der Geschäftsführung zur Anwendung
der" Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns". Das 3. AbgabenänderungsG
hat mit Wirksamkeit ab 1.1.1988 zahlreiche Abgabenbefreiungen des
ORF aufgehoben: Bis dahin war der ORF von der Körperschaftssteuer der
Gewerbesteuer und Bundesgewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und
nach dem Gewerbekapital sowie von der Lohnsummensteuer befreit.
Abschnitt V dieses Gesetzes brachte eine Änderung des
VermögensteuerG 1954, wodurch der ORF ab 1 .1 .1988
vermögenssteuerpflichtig wurde. (zitiert nach Twaroch-Buchner:
Rundfunkrecht in Österreich, 4.Auflage Wien 1992 )
Verblieben ist jedoch die Gebührenfreiheit im Schriftverkehr mit
öffentlichen Behörden und Ämtern und die Befreiung von Zuwendungen
des ORF von der Schenkungssteuer. Nachdem der ORF de facto wie ein
privatwirtschaftliches Unternehmen geführt wird, ist es nicht mehr
einzusehen, daß privatrechtlich geführte Unternehmen im Bereich der
Print- und Elektronischen Medien sehr wohl Abgaben zu leisten haben,
aber der ORF nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn
Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage
1 . Wie stehen Sie als ressortzuständiger Bundesminister für das Steuer
- und Abgabenwesen grunsätzlich zu dieser, aus unserer Sicht,
ungerechtfertigten Privilegierung des ORF ?
2. Welcher Steuer- bzw Abgabenentfall ist ab 1 974 (gesetzliche
Konstituierung des ORF als öffentlich rechtlicher Wirtschaftskörper)
bis zum Jahre 1 988 in den einzelnen Steuer-bzw Abgabenarten zu
verzeichnen gewesen ?
a. Wieviel beträgt der Entfall bei der Körperschaftssteuer von 1974 bis
1988 ?
b. Wieviel beträgt der Entfall bei der Gewerbesteuer von 1974 bis
1988 ?
c. Wieviel beträgt der Entfall bei der Lohnsummensteuer von 1974 bis
1988 ?
d. Wieviel beträgt der Entfall bei der Vermögenssteuer von 1974 bis
1988 ?
3. Wie hoch beziffern Sie den Steuer- bzw Abgabenentfall in den
Bereichen a; Gebührenfreiheit im Schriftverkehr mit öffentlichen
Behörden und Ämtern und b, Befreiung von Zuwendungen des ORF von
der Schenkungssteuer bis einschließlich des Finanzjahres 1996 ?
4. Welchen Steuer- bzW Abgabenentfall in den in Frage 3 genannten
Bereichen erwarten Sie bis zum Ende der Legislaturperiode ?
5. Bestehen in lhrem Ressort noch andere und wenn ja, welche Steuer-
bzw Abgabenprivilegien für den ORF ?
6. Für welche anderen öffentlich rechtlichen Unternehmungen bestehen
die vorher aufgelisteten Steuer- bzw Abgabenprivilegien ?
a. Wenn ja, seit Wann ?
b. Wenn ja, Welchen Steuer- bzw Abgabenentfall hat es bisher bewirkt?