2279/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Steuerprivilegien des ORF gegenüber anderen

Wirtschaftsbetrieben

Der ORF ist eine durch öffentliches Recht geschaffene juristische

Person ohne Anteil an der Hoheitsgewalt. Die Kaufmannseigenschaft des

ORF beinhaltet die Verpflichtung der Geschäftsführung zur Anwendung

der" Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns". Das 3. AbgabenänderungsG

hat mit Wirksamkeit ab 1.1.1988 zahlreiche Abgabenbefreiungen des

ORF aufgehoben: Bis dahin war der ORF von der Körperschaftssteuer der

Gewerbesteuer und Bundesgewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und

nach dem Gewerbekapital sowie von der Lohnsummensteuer befreit.

Abschnitt V dieses Gesetzes brachte eine Änderung des

VermögensteuerG 1954, wodurch der ORF ab 1 .1 .1988

vermögenssteuerpflichtig wurde. (zitiert nach Twaroch-Buchner:

Rundfunkrecht in Österreich, 4.Auflage Wien 1992 )

Verblieben ist jedoch die Gebührenfreiheit im Schriftverkehr mit

öffentlichen Behörden und Ämtern und die Befreiung von Zuwendungen

des ORF von der Schenkungssteuer. Nachdem der ORF de facto wie ein

privatwirtschaftliches Unternehmen geführt wird, ist es nicht mehr

einzusehen, daß privatrechtlich geführte Unternehmen im Bereich der

Print- und Elektronischen Medien sehr wohl Abgaben zu leisten haben,

aber der ORF nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn

Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage

1 . Wie stehen Sie als ressortzuständiger Bundesminister für das Steuer

- und Abgabenwesen grunsätzlich zu dieser, aus unserer Sicht,

ungerechtfertigten Privilegierung des ORF ?

2. Welcher Steuer- bzw Abgabenentfall ist ab 1 974 (gesetzliche

Konstituierung des ORF als öffentlich rechtlicher Wirtschaftskörper)

bis zum Jahre 1 988 in den einzelnen Steuer-bzw Abgabenarten zu

verzeichnen gewesen ?

a. Wieviel beträgt der Entfall bei der Körperschaftssteuer von 1974 bis

1988 ?

b. Wieviel beträgt der Entfall bei der Gewerbesteuer von 1974 bis

1988 ?

c. Wieviel beträgt der Entfall bei der Lohnsummensteuer von 1974 bis

1988 ?

d. Wieviel beträgt der Entfall bei der Vermögenssteuer von 1974 bis

1988 ?

3. Wie hoch beziffern Sie den Steuer- bzw Abgabenentfall in den

Bereichen a; Gebührenfreiheit im Schriftverkehr mit öffentlichen

Behörden und Ämtern und b, Befreiung von Zuwendungen des ORF von

der Schenkungssteuer bis einschließlich des Finanzjahres 1996 ?

4. Welchen Steuer- bzW Abgabenentfall in den in Frage 3 genannten

Bereichen erwarten Sie bis zum Ende der Legislaturperiode ?

5. Bestehen in lhrem Ressort noch andere und wenn ja, welche Steuer-

bzw Abgabenprivilegien für den ORF ?

6. Für welche anderen öffentlich rechtlichen Unternehmungen bestehen

die vorher aufgelisteten Steuer- bzw Abgabenprivilegien ?

a. Wenn ja, seit Wann ?

b. Wenn ja, Welchen Steuer- bzw Abgabenentfall hat es bisher bewirkt?