2286/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Großruck
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Dienstfreistellungen von öffentlich Bediensteten für Kathastrophenfälle
Viele freiwillige Feuerwehren haben große Probleme, im Ernstfall genügend
Personal zur Verfügung zu haben. Während z.B. das Land OÖ. seine Bediensteten
bei Einsätzen grundsätzlich freistellt und auch viele Privatfirmen Verständnis für ihre
sich zum Wohl der Allgemeinheit einsetzenden Mitarbeiter zeigen, wird von vielen
öffentlich Bediensteten ( z. B. Finanzamt ) geklagt, daß die Freigabe vom
Wohlwollen des jeweiligen Vorgesetzten abhänge und jedenfalls Urlaub zu nehmen
sei. Bei allem Verständnis für notwendige Sparmaßnahmen erscheint es doch
ungerecht, die freiwilligen Helfer im Bundesdienst zu benachteiligen und gleichsam
für ihr Engagement zu bestrafen.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage :
1) Wieviele Arbeitstage pro Jahr entfallen durch Einsätze öffentlich Bediensteter für
Feuerwehren, Rotes Kreuz und ähnliche freiwillige Hilfsdienste ?
2) Welche Kosten entstehen der Republik dadurch ?
3) Ist es sachlich zu rechtfertigen, daß Bundesbedienstete benachteiligt sind ?
4) Wenn ja, warum ?
5) Wenn nein, werden Sie lnitiativen für eine entsprechende Änderung setzen ?