2286/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Großruck

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Dienstfreistellungen von öffentlich Bediensteten für Kathastrophenfälle

Viele freiwillige Feuerwehren haben große Probleme, im Ernstfall genügend

Personal zur Verfügung zu haben. Während z.B. das Land OÖ. seine Bediensteten

bei Einsätzen grundsätzlich freistellt und auch viele Privatfirmen Verständnis für ihre

sich zum Wohl der Allgemeinheit einsetzenden Mitarbeiter zeigen, wird von vielen

öffentlich Bediensteten ( z. B. Finanzamt ) geklagt, daß die Freigabe vom

Wohlwollen des jeweiligen Vorgesetzten abhänge und jedenfalls Urlaub zu nehmen

sei. Bei allem Verständnis für notwendige Sparmaßnahmen erscheint es doch

ungerecht, die freiwilligen Helfer im Bundesdienst zu benachteiligen und gleichsam

für ihr Engagement zu bestrafen.

Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Finanzen nachstehende

Anfrage :

1) Wieviele Arbeitstage pro Jahr entfallen durch Einsätze öffentlich Bediensteter für

Feuerwehren, Rotes Kreuz und ähnliche freiwillige Hilfsdienste ?

2) Welche Kosten entstehen der Republik dadurch ?

3) Ist es sachlich zu rechtfertigen, daß Bundesbedienstete benachteiligt sind ?

4) Wenn ja, warum ?

5) Wenn nein, werden Sie lnitiativen für eine entsprechende Änderung setzen ?