2291/J XX.GP

 

der Abgeordneten Doris Pollet Kammerlander Freundinnen und Freunde

an die Bundeministerin für Frauenangelegenheiten

betreffend Einreichung von Kinderbetreuungsprojekten gem. § 22 Abs. 1 Z 3 FAG 1997

(Zuschüsse aus Bundesmitteln)

Am 28. Februar d. J. läuft die Frist für die Einreichung von Kinderbetreuungsprojekten ab,

die vom Bund im Ausmaß von insg. 600 Millionen Schilling kofinanziert werden (sog.

"Kindergartenmilliarde"). Die Aufforderung an die Länder, Projekte gemäß den von

Frauenministerium gemeinsam mit dem Familienministerium festgelegten Richtlinien (§ 22

Abs. 1 Z 3 FAG 1997) einzureichen, erfolgte im Dezember 1996. In ihrer

Antrittspressekonferenz am 12. Februar d. J. hat die Frauenministerin festgestellt, daß bis

dato seitens der Länder noch kein einziges Kinderbetreuungsprojekt eingereicht wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher die

ANFRAGE:

1, Wieviele Projekte wurden wann von welchen Bundesland innerhalb der Frist

eingereicht?

2. Welche Projekte wurden eingereicht (Angabe des Ortes, des Projektträgers, der Art der

Kinderbetreuung der Zahl der vorgesehenen Kinderbetreuungsplätze, der zu betreuenden

Altersgruppe, der Projektkosten, des Starttermins)?

3. Wieviele Kinderkrippenplätze wurden eingereicht (Angabe von Anzahl und

Bundesland)?

4. Wieviele Tagesmütterstellen wurden eingereicht (Angabe von Anzahl und Bundesland)?

5.     Welche Öffnungszeiten haben die im Rahmen der Projekte eingereichten eingereichten

Kinderbetreuungseinheiten?

 

6.Welche Projekte sehen eine Öffnung am Samstag vor?

 

7.Nach welchen Kriterien wird die Auswahl der Projekte erfolgen?

 

8.Durch wen erfolgt die Auswahl der Projekte?